…der Fortschreibungen auf Grund einer Änderung der steuerlichen Zurechnung des Bewertungsgegenstandes (Zurechnungsfortschreibung) die Verhältnisse bei Beginn des Kalenderjahres zu Grunde zu legen, das auf die Änderung folgt (Fortschreibungszeitpunt). Gemäß Bescheid vom 25. September 2013 werden die sich aufgrund des Einantwortungsbeschlusses vom ***6*** des Bezirksgerichtes ***5*…
…welchen Bodenwert das Finanzamt den seit der Errichtung der Produktionshalle ergangenen Einheitswertbescheiden zugrunde gelegt hat. Das Gesetz stellt nicht auf die vorangegangenen Bescheide, sondern vielmehr auf den gemeinen Wert ausgehend vom tatsächlichen Zustand im Fortschreibungszeitpunkt und den Wertverhältnissen vom Hauptfeststellungszeitpunkt ab (§ 23 iVm § 53 Abs…
Es kommt grundsätzlich auf die Ursache und den Zeitpunkt der Entstehung der Wertänderung nicht an. Erforderlich ist, dass im Fortschreibungszeitpunkt eine gemäß§ 21 Abs. 1 Z. 1 lit. b BewG relevante Wertabweichung vorliegt. Wertabweichungen können sich nicht nur aus Änderungen tatsächlicher Umstände, sondern auch aus…
Gemäß§ 23 BewG 1955 (Wertverhältnisse bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen) sind bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen der Einheitswerte für Grundbesitz der tatsächliche Zustand des Grundbesitzes vom Fortschreibungszeitpunkt oder vom Nachfeststellungszeitpunkt und die Wertverhältnisse vom Hauptfeststellungszeitpunkt zu Grunde zu legen. Wenn die Voraussetzungen für eine Wert-…
…beider Ursachen zurückzuführen ist. Ausschlaggebend ist vielmehr, dass der nach den Grundsätzen des Bewertungsrechtes auf den Fortschreibungszeitpunkt (hier der 1.1.2012) ermittelte Einheitswert von dem zuletzt rechtskräftig festgestellten Einheitswert objektiv in einem Ausmaß nach oben oder nach unten abweicht, das die im § 21 Abs…
…Fortschreibungen auf Grund einer Änderung der steuerlichen Zurechnung des Bewertungsgegenstandes (Zurechnungsfortschreibung) die Verhältnisse bei Beginn des Kalenderjahres zugrunde zu legen, das auf die Änderung folgt (Fortschreibungszeitpunkt). Das Bundesfinanzgericht stellt fest, dass Frau ***Bf1*** zum Zeitpunkt der Einbringung als Fruchtgenussberechtigte keine Aktivlegitimation für einen Wertfortschreibungsantrag hatte…
…1 und 2 GrStG 1955). Im Falle einer Fortschreibung des Feststellungsbescheides über den Einheitswert ist der neuen Veranlagung des Steuermessbetrages (Fortschreibungsveranlagung) der Einheitswert zugrunde zu legen, der auf den Fortschreibungszeitpunkt festgestellt worden ist (§ 21 Abs. 1 GrStG 1955). Ordnen die Abgabenvorschriften - hier: das Grundsteuergesetz - die…
… 21 Abs. 1 des Grundsteuergesetzes 1955 (GrStG 1995) ist im Falle einer Fortschreibung des Feststellungsbescheides über einen Einheitswert der neuen Veranlagung des Steuermessbetrages (Fortschreibungsveranlagung) der Einheitswert zugrunde zu legen, der auf den Fortschreibungszeitpunkt (§ 21 Abs. 4 des Bewertungsgesetzes 1955) festgestellt worden ist. Mit dem eingangs…
…maßgebenden Ereignis folgt (Nachfeststellungszeitpunkt). Gemäß § 23 BewG sind bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen der Einheitswerte für Grundbesitz der tatsächliche Zustand des Grundbesitzes vom Fortschreibungszeitpunkt oder vom Nachfeststellungszeitpunkt und die Wertverhältnisse vom Hauptfeststellungszeitpunkt zu Grunde zu legen. Gemäß § 30 BewG 1955 gehören zum landwirtschaftlichen Vermögen alle…
…Fortschreibungen einschließlich der Fortschreibung auf Grund einer Änderung der steuerlichen Zurechnung des Bewertungsgegenstandes (Zurechnungsfortschreibung) die Verhältnisse bei Beginn des Kalenderjahres zugrundezulegen, das auf die Änderung folge (Fortschreibungszeitpunkt). Wie sich aus diesen Ausführungen ergebe, sei die festgestellte Zurechnung des Steuergegenstandes an die Beschwerdeführerin jedenfalls rechtswidrig erfolgt…
…ein Einfamilienhaus errichtet wurde. Gemäß § 23 BewG (Wertverhältnisse bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen) sind bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen der Einheitswerte für Grundbesitz der tatsächliche Zustand des Grundbesitzes vom Fortschreibungszeitpunkt oder vom Nachfeststellungszeitpunkt und die Wertverhältnisse vom Hauptfeststellungszeitpunkt zu Grunde zu legen. Gemäß § 53 Abs…
…einschließlich der Fortschreibungen auf Grund einer Änderung der steuerlichen Zurechnung des Bewertungsgegenstandes (Zurechnungsfortschreibung) die Verhältnisse bei Beginn des Kalenderjahres zugrundezulegen, das auf die Änderung folgt (Fortschreibungszeitpunkt). Über die Beschwerde wurde erwogen: Strittig ist im gegenständlichen Fall ausschließlich der Zeitpunkt, zu dem die Liegenschaften L1_L2…
…ein Fortschreibungsbescheid zu erlassen. Dadurch tritt der dem Fortschreibungsbescheid zu Grunde liegende Bescheid über den Einheitswert einer wirtschaftlichen Einheit (Untereinheit) mit Wirkung ab dem Fortschreibungszeitpunkt insoweit außer Kraft, als der Fortschreibungsbescheid von dem zu Grunde liegenden Bescheid in seiner zuletzt maßgeblichen Fassung abweicht. Zur Auslegung…
…BAO ergänzt. Nach § 193 Abs. 1 zweiter Satz BAO tritt der dem Fortschreibungsbescheid zugrundeliegende Bescheid über den Einheitswert mit Wirkung ab dem Fortschreibungszeitpunkt insoweit außer Kraft, als der Fortschreibungsbescheid von dem zugrundeliegenden Bescheid in seiner zuletzt maßgeblichen Fassung abweicht. Daraus ergibt sich eine nur eingeschränkte…
…Zurechnungsfortschreibung), die Verhältnisse bei Beginn des Kalenderjahres zugrunde zu legen, das auf die Änderung folgt (Fortschreibungszeitpunkt). Dem ist im vorliegenden Fall mit der steuerlichen Zurechnung (spätestens) ab 1. Jänner 2011 Rechnung getragen worden (Zuschlag und Anmerkung der Erteilung des Zuschlags an den Bf im Grundbuch…
…bei Fortschreibungen der Einheitswerte für Grundbesitz und bei Nachfeststellungen gemäß § 23 BewG 1955 der tatsächliche Zustand des Grundbesitzes vom Fortschreibungszeitpunkt und die Wertverhältnisse vom Hauptfeststellungszeitpunkt zugrunde zu legen sind. Das bedeutet im vorliegenden Fall, dass die zum Hauptfeststellungszeitpunkt bestehenden Werte der Einheitsbewertung zugrunde zu legen…
…ein, so ist der Einheitswert auf den Wert Null fortzuschreiben. (4) Allen Fortschreibungen einschließlich der Fortschreibungen auf Grund einer Änderung der steuerlichen Zurechnung des Bewertungsgegenstandes (Zurechnungsfortschreibung) sind die Verhältnisse bei Beginn des Kalenderjahres zugrunde zu legen, das auf die Änderung folgt (Fortschreibungszeitpunkt). Die Vorschriften im …
…99/14/0101). Gemäß § 193 Abs 1 zweiter Satz BAO tritt durch den Fortschreibungsbescheid der zugrunde liegende Bescheid über den Einheitswert einer wirtschaftlichen Einheit oder Untereinheit mit Wirkung ab dem Fortschreibungszeitpunkt insoweit außer Kraft, als der Fortschreibungsbescheid von dem zugrunde liegenden Bescheid in seiner zuletzt…
…Abs 1 Z 2 BewG 1955 wird der Einheitswert neu festgestellt, wenn die Art des Bewertungsgegenstandes von der zuletzt im Einheitswertbescheid festgestellten Art abweicht (Artfortschreibung). Fortschreibungszeitpunkt ist gemäß § 21 Abs 4 BewG 1955 der Beginn des Kalenderjahres, das auf die Änderung folgt. Stellt sich im…
…idF BGBl. I Nr. 112/2012 sind allen Fortschreibungen einschließlich der Fortschreibungen auf Grund einer Änderung der steuerlichen Zurechnung des Bewertungsgegenstandes (Zurechnungsfortschreibung) die Verhältnisse bei Beginn des Kalenderjahres zugrunde zu legen, das auf die Änderung folgt (Fortschreibungszeitpunkt). § 22 BewG 1955 idF BGBl. I Nr. 112…