IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Freilinger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 6. Juli 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 15. Juni 2016 betreffend Einheitswert des Grundbesitzes (land- und forstwirtschaftlicher…
…bzw. 24. Oktober 2013, Steuernummer u. a. (siehe Anhang), betreffend Anträge auf Fortschreibung der Einheitswerte auf Null gemäß § 193 Abs. 1 iVm Abs. 2 BAO und § 21 Abs. 3 BewG am 01. September 2014 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Die Bescheidbeschwerden werden…
…landwirtschaftlichen Betriebes zu verleihen." (Anmerkung des Richters: Die hier vorgenommene Hervorhebung im Fettdruck erfolgte durch den Bodenschätzer im Original durch Unterstreichung) 6. Mit Bescheid vom 22.02.2018 wurde der Antrag auf Fortschreibung gemäß § 21 Bewertungsgesetz vom 24.08.2017 zum Stichtag 01.01.2017…
…Erbe hinsichtlich des Nachlassvermögens und der daraus erzielten Einkünfte schon mit dem Todestag in die Rechtsstellung des Erblassers eintritt (vgl. hiezu BFG vom 16.12.2014, RV/5100533/2012). Dementsprechend ist als Fortschreibungszeitpunkt der nächste 1. Jänner des Kalenderjahres anzusehen, das auf die Änderung folgt…
…je Gemeinde, in Gemeinden über 100.000 Einwohnern (Stichtag 1.1.2015) für einen oder mehrere Bezirke bzw. Stadtteile festgelegt werden. Das Bewertungsgesetz (BewG) 1955 bestimmt: § 21 BewG 1955 Fortschreibung (1) Der EW wird neu festgestellt, 1. Wenn der gemäß § 25 abgerundete Wert, der sich…
…2***, über die Beschwerde vom 9. Februar 2012 gegen den Grundsteuermessbescheid der belangten Behörde Finanzamt ***3*** vom 01. Jänner 2012, ***4*** betreffend Fortschreibungsveranlagung (§ 21 Abs. 1 GrStG 1955) zum 1. Jänner 2012 im fortgesetzten Verfahren nach VwGH Ra 2022/16/0061-4 vom 04. August…
…Behörde A vom 01. Jänner 2012, Steuernummer, betreffend Wertfortschreibung (§ 21 Abs. 1 Z 1 BewG 1955) zum 1. Jänner 2012 und 2. Grundsteuermessbescheid (Fortschreibungsveranlagung, § 21 Abs. 1 GrStG 1955), zum 1. Jänner 2012 nach der am 9. November 2017 und 16. Oktober 2018 durchgeführten mündlichen…
…1.485 Euro netto für einen Monat ohne Sonderzahlung. Bei einer Fortschreibung der Änderungsrate von +0,9% liegt das derzeitige österreichische Durchschnittsmonatseinkommen somit größenordnungsmäßig bei 1.500 Euro netto. Etwas niedriger liegt das Median-Einkommen (d.h. das Einkommen von 50% der Personen liegt unter…
…oder geänderter rechtlicher Beurteilung ergeben (vgl. Ritz, Die Wert-, Art- und Zurechnungsfortschreibung, ÖStZ 1983, 287 ff). Fortschreibungsbescheide gemäß § 21 BewG und § 193 BAO dienen nicht nur der Berücksichtigung von Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen, die während der Dauer des jeweiligen Hauptfeststellungszeitraumes eintreten; auch Unrichtigkeiten, Fehlbeurteilungen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache der ***Bf1*** und Miteigentümer vertreten durch Rechtsanwälte R, über die Beschwerde vom 20.2.2020 gegen den Grundsteuermessbescheid zum 1.1.2018 - Fortschreibungsveranlagung gemäß § 21 GrStG 1955 des ***FA*** vom 26…
Es kommt grundsätzlich auf die Ursache und den Zeitpunkt der Entstehung der Wertänderung nicht an. Erforderlich ist, dass im Fortschreibungszeitpunkt eine gemäß§ 21 Abs. 1 Z. 1 lit. b BewG relevante Wertabweichung vorliegt. Wertabweichungen können sich nicht nur aus Änderungen tatsächlicher Umstände, sondern auch aus…
…beider Ursachen zurückzuführen ist. Ausschlaggebend ist vielmehr, dass der nach den Grundsätzen des Bewertungsrechtes auf den Fortschreibungszeitpunkt (hier der 1.1.2012) ermittelte Einheitswert von dem zuletzt rechtskräftig festgestellten Einheitswert objektiv in einem Ausmaß nach oben oder nach unten abweicht, das die im § 21 Abs…
…Adr, über die Beschwerde vom 08.09.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Landeck Reutte vom 03.08.2016, EWAZ1 und EWAZ2 betreffend Fortschreibungen (§ 21 BewG) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine…
… 21 Abs. 1 Z 2 BewG 1955; Grundbesitz Mietwohngrundstück; ***2***) sowie betreffend den Grundsteuermessbescheid zum 01.01.2022 (Fortschreibungsveranlagung gemäß § 21 GrStG 1955) jeweils zu ***EWAZ***, 1. zu Recht erkannt: Die Beschwerde gegen den Einheitswertbescheid zum 01.01.2022 wird gemäß § 279 BAO als unbegründet…
…1 Z 2 und Abs. 4 BewG 1955 einen Art- und Zurechnungsfortschreibungsbescheid sowie gemäß § 21 GrStG 1955 den hier angefochtenen Grundsteuermessbescheid (Fortschreibungsveranlagung). Am 15.07.2025 brachte die Beschwerdeführerin (Bf) via FinanzOnline gegen den Grundsteuermessbescheid mit der Begründung Beschwerde ein, eine rückwirkende Datierung von 5…
…Wertfortschreibung gemäß § 21 Abs. 1 Z 1 BewG 1955, und Grundsteuermessbescheid zum 01.01.2018, Fortschreibungsveranlagung gemäß § 21 GrStG 1955, beide zu EWAZ: EW-AZ zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben und der Einheitswertbescheid zum 01.01.2018 vom…
…Österreich hiezu besonders aufgefordert wird. Ebenso hat derjenige, dem eine wirtschaftliche Einheit zuzurechnen ist, eine Erklärung abzugeben, wenn Umstände vorliegen, die zu einer Fortschreibung (§ 21) oder Nachfeststellung (§ 22) führen und diese Umstände nicht gemäß Abs. 4 bis 6 dem Finanzamt Österreich mitgeteilt werden. § 133 Abs…
…das BFG zur Entscheidung vorgelegt: "Der Abgabepflichtige besitzt mehrerer Grundstücke auf denen Landschaftteiche angelegt sind. Diese Teiche sind Grundwasserteiche, ohne Zu- und Abfluss. Im Rahmen einer Fortschreibung begehrt der Abgabepflichtige, dass die Bewertung mit 0 Euro/Hektar erfolgen möge, da der Ertragswert sehr gering sei…
…vertreten durch ***1***, über die Beschwerde gegen die Bescheide des ***FA*** vom 2. Dezember 2004 betreffend Feststellungsbescheid (Wertfortschreibung gem. § 21 (1) Z 1 BewG zum 1. Jänner 2003) und Grundsteuermessbescheid (Fortschreibungsveranlagung gem. § 21 Abs. 1 GrStG 1955 zum 1. Jänner 2003), ***2*** zu Recht erkannt…
…BewG) mit einem gemäß AbgÄG 1982 erhöhten Einheitswert von EUR 527.900,00. In der Begründung führte das Finanzamt aus, dass die Fortschreibung erforderlich gewesen sei, weil ein Zubau (Zubauten) errichtet worden wäre. Eine diesbezügliche Erklärung (Formular BG 30) wurde trotz Hinweis durch das Finanzamt…