…dass eine getrennte Verwertung der Ergebnisse durch die einzelnen Vertragsparteien ausgeschlossen wird. Die Bf. kaufe schlicht und einfach einzelne Forschungsleistungen von ihren Kooperationspartnern entgeltlich zu, weil sie diese hausintern zur Gänze nicht durchführen kann. Das Finanzamt unterliege daher insgesamt einer unrichtigen Interpretation des Sachverhaltes. Die…
…1. Nachweis einer Mindestanzahl an hauptberuflichen und nach international kompetitiven Standards besetzten Professuren, welche die Kernkompetenzen der angebotenen Fachbereiche abdecken; 2. Nachweis der Forschungsleistungen der Fachbereiche nach internationalen Standards und Kriterien; 3. Nachweis der Maßnahmen zur Förderung des wissenschaftlichen und wissenschaftlich- künstlerischen Nachwuchses; 4. Erfüllung…
…durch die Vergabe von Forschungsaufträgen, Rechte an den Forschungsergebnissen zu erwerben, sondern Forschungsleistungen von ihren Kooperationspartnern entgeltlich zu kaufen, weil sie diese hausintern nicht zur Gänze durchführen konnte. Die Bf trägt das Forschungsrisiko und hat den entscheidenden Einfluss auf die Forschungstätigkeit behalten. Die Forschungstätigkeit am…
…beauftragte damit die BF mit der Durchführung der klinischen Studie, doch handelte es sich hierbei nicht um forschungsprämienrelevante Auftragsforschung bzw. Forschungsleistungen im Sinne von Auftragsforschung. Vielmehr handelte es sich um eine Dienstleistung unter Einsatz wissenschaftlicher Methoden. Im Gegensatz zu forschungsprämienrelevanter Auftragsforschung musste der Sponsor bei…
…den Forschungsergebnissen zu erwerben. Diese Interpretation sei jedoch verfehlt, denn: Die Bf. vergibt keine Forschungsaufträge im eigentlichen Sinn einer "Vergabe", sondern kauft schlicht einzelne Forschungsleistungen von ihren Kooperationspartnern entgeltlich zu, weil sie diese hausintern zur Gänze nicht durchführen kann. Hiefür werden der Bf. Rechnungen gestellt…
…2010 bis 2015 Anträge zur Gewährung von Forschungsförderung unter Zugrundelegung von förderungswürdigen Aufwendungen in Höhe von 773.181 Euro und die X-Energie hat in der Zeit an die Bf. verrechnet 352.461 Euro für Erbringung von Forschungsleistungen. Nach den Ausführungen von Herrn Dipl.-Ing…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter MMag. Gerald Erwin Ehgartner in der Beschwerdesache „BF“, vertreten durch StB Mag. Doris Grohn-Geissler, 1090 Wien, Augasse 5-7/25, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 (nunmehr Finanzamt Wien 3/6…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Ansgar Unterberger in der Beschwerdesache Bf, Anschrift, vertreten durch Treuhand - Salzburg GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Kleßheimer Allee 47, 5020 Salzburg, über die Beschwerde vom 25.08.2015 gegen den Bescheid des Finanzamt Linz vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin gegen die Bescheide des FA Graz-Stadt vom 26.07.2013, betreffend Forschungsprämie § 108c EStG 1988 für die Jahre 2009 - 2011 und den Bescheid vom 17.9.2013 betreffend Forschungsprämie § 108c…
Die Frage, ob die Tätigkeit der bP erkennbar auf das Ziel gerichtet war, eine wissenschaftliche und/oder technologische Unsicherheit zu klären oder zu beseitigen bzw. eine Fragestellung von allgemeiner Relevanz zu klären und den Stand des Wissens zu mehren, stellt sich im Wesentlichen als eine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende und die weiteren Senatsmitglieder Senat im Beisein der Schriftführerin Schrift in der Beschwerdesache GmbH, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamt vom 14.04.2014, betreffend Forschungsprämie § 108c EStG 1988 für das Jahr 2012…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Dr. Lisa Pucher in der Beschwerdesache ***Bf-GmbH***, ***Bf Adr***, vertreten durch Mag. Erwin Bayerl, Schulplatz 2, 3252 Petzenkirchen, über die Beschwerde vom 17. Dezember 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19…