…das Finanzamt zu übermitteln wäre. Schließlich wäre es auch denkbar, eine unterschriebene Ausfertigung des Anbringens innerhalb der gewährten Frist nachzureichen. Dass die fehlende Unterschrift auf dem Beschwerdeschriftsatz anlässlich einer persönlichen Vorsprache des Bf. beim Finanzamt (wie im Mängelbehebungsauftrag aufgetragen wurde) nachgeholt wurde, ist nicht aktenkundig.…
…war. Dabei handelt es sich im Übrigen um einen Formmangel (Formgebrechen) und keinen inhaltlichen Mangel. Für die Entscheidung VwGH 11.6.1992, 92/06/0069 gilt dasselbe, wobei hier Unterschriften auf Plänen und Planskizzen fehlten. Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes sind diese Entscheidungen daher nicht geeignet…
…der Beschwerdeführer seinem Anbringen keine entsprechende Erklärung beigelegt hat, steht dieser Beurteilung nicht entgegen. Das Fehlen der Abgabenerklärung stellt jedoch einen Formmangel dar, der einer Verbesserung im Rahmen des Mängelbehebungsverfahren gemäß § 85 Abs. 2 BAO zugänglich ist. Aus der Beurteilung des gegenständlichen Anbringens als Antrag…
…dass das Fehlen einer Vollmacht einen verbesserungsfähigen Formmangel iSd § 13 Abs. 3 AVG darstellt. (vgl. VwGH 11.5.1992, 91/19/0123; VwGH 19.9.1996, 95/19/0063; VwGH 24.2.2005, 2004/07/0170). Dies gilt auf Grund der oben genannten Verweisungsbestimmung des …
…eines Anbringens nach § 85 BAO erfüllen. Sie sind nicht von den Einbringungsformen des § 86a BAO gedeckt, da E-Mails nicht in den zu dieser Bestimmung ergangenen Verordnungen als zulässige Einbringungsform vorgesehen sind. Der VwGH erachtet es nicht einmal für erforderlich, dass auf einen Formmangel durch…
…Voraussetzungen eines Anbringens nach § 85 BAO. Sie sind nicht von den Einbringungsformen des § 86a BAO gedeckt, da E-Mails nicht in den zu dieser Bestimmung ergangenen Verordnungen als zulässige Einbringungsform vorgesehen sind. Der VwGH erachtet es nicht einmal für erforderlich, dass auf einen Formmangel durch…
…Diesem Anbringen war der Vorhalt vom 9.8.2024 ohne jegliche Änderungen beigelegt. Am 2.9.2024 legte die belangte Behörde die Beschwerde samt Akt und Vorlagebericht dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor. Im Vorlagebericht beantragte sie dabei die Zurückweisung der Beschwerde (wohl gemeint: des Vorlageantrags…
…gehe jedoch zweifelsfrei hervor, dass sich die Beschwerde inhaltlich gegen die Bescheidänderung gemäß § 295a BAO und somit gegen den Einkommensteuerbescheid 2021 richte. Nach ständiger Rechtsprechung stelle eine unrichtige Bezeichnung des Bescheides einen behebbaren Formmangel dar, sofern der wahre Parteiwille eindeutig erkennbar sei. Gemäß § 85 Abs…
…liegt ein Formmangel vor, der einen Mängelbehebungsauftrag nach § 83 Abs. 2 BAO iVm § 77 Abs. 2 FinStrG auslöst, welcher an den Einschreiter zu richten ist (VwGH 9.9.1981, 81/03/0065). Bis zum Bekanntwerden der Bevollmächtigung des Verteidigers bei der Finanzstrafbehörde in einem neuen…
…liegt ein Formmangel vor, der einen Mängelbehebungsauftrag nach § 83 Abs. 2 BAO iVm § 77 Abs. 2 FinStrG auslöst, welcher an den Einschreiter zu richten ist (vgl. VwGH 9. 9. 1981, 81/03/0065). Bis zum Bekanntwerden der Bevollmächtigung des Verteidigers bei der Finanzstrafbehörde in einem…
…BAO sind die am 31. Dezember 2013 bei dem unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen und Devolutionsanträge vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinn des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. Solche Verfahren betreffende Anbringen wirken mit 1. Jänner 2014 auch gegenüber…
…nicht ersichtlich wird, ob diese Beförderung tatsächlich erfolgte und es sich daher nicht bloß um einen Formmangel handelt. Der UFS Innsbruck stützt sich in seiner Entscheidung auf die aktuelle Judikatur des BFH. Der BFH sagt in seiner Entscheidung vom 6.12.2007, V R 59…
…liegt ein Formmangel vor, der einen Mängelbehebungsauftrag nach § 83 Abs. 2 BAO iVm § 77 Abs. 2 FinStrG auslöst, welcher an den Einschreiter zu richten ist (VwGH 9.9.1981, 81/03/0065). Bis zum Bekanntwerden der Bevollmächtigung des Verteidigers bei der Finanzstrafbehörde in einem neuen…
…es sich gegebenenfalls um einen verbesserungsfähigen Formmangel gehandelt, dem der Einschreiter entsprechend dem erteilten Verbesserungsauftrag auch nachgekommen sei. Über die Beschwerde wurde erwogen: Zur E-Mail vom 3. Februar 2014, mit der der Einspruch übermittelt wurde, ist Folgendes festzustellen: § 56 Abs. 2 FinStrG: Für Anbringen…
…von Eigenbelegen durch ihn kann Formmängel nicht heilen (Ruppe/Achatz, UStG4, § 11 Tz 51). Enthält eine Urkunde nicht die von § 11 UStG 1994 geforderten Angaben, dann ist sie nicht als Rechnung iSd § 11 UStG 1994 anzusehen. Aus der Sicht des Leistungsempfängers fehlt dann eine wesentliche…
…Es liegt kein Formmangel vor, der Bescheid ist rechtgültig und rechtswirksam erlassen worden. Sämtliche übrigen Inhaltserfordernisse sind, entgegen dem Beschwerdevorbringen, erfüllt. Weder die Nichtanführung des § 212a Abs. 5 BAO, noch die Nichtanführung der Geschäftszahl des erledigenden Erkenntnisses des BFG stellen einen wesentlichen Begründungsmangel oder einen…
…Aufzeichnungen, Geschäftspapiere, Schriften und Urkunden sind auf Verlangen zur Einsicht und Prüfung vorzulegen, soweit sie für den Inhalt der Anbringen von Bedeutung sind. Scheingeschäfte, Formmängel, Anfechtbarkeit. § 23 (1) BAO Scheingeschäfte und andere Scheinhandlungen sind für die Erhebung von Abgaben ohne Bedeutung. Wird durch ein Scheingeschäft…
…Sicht liegt ein Formmangel gemäß § 96 BAO vor, sodass diesen Bescheid der "Bescheidcharakter" fehlt und daher diese Bescheide "Nichtbescheide" darstellen. Körperschaftsteuerbescheide 2013 und 2014 vom 23. August 2016 Wegen Nichtabgabe der Steuererklärungen wurden die Besteuerungsgrundlagen gemäß § 184 BAO geschätzt. Die Schätzung des Gewinnes steht aus…
…Schriftstücke und Ladungen direkt zuzustellen." Aus der getroffenen Formulierung sei eine Einschränkung der erteilten Vollmacht nicht ersichtlich gewesen, ansonsten hätte ein Formmangel bestanden. Die Vollmacht sei bis zum Zeitpunkt der Zustellung des Bescheides über die Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für 2014 vom 13…
…erkennbar nur um ein Vergreifen in der Wortwahl handelt und nur das Erheben einer (Bescheid)Beschwerde im Sinne des § 243 BAO gegen den (Erst)Bescheid hinsichtlich ESt 2012 vom 8. Oktober 2015 gemeint sein kann. Das Anbringen ist unzweifelhaft als (grundsätzlich) devolutives Rechtsmittel (hierzu vgl…