…die Forderungen an ZU durch den Masseverwalter zu beurteilen. Die Auskünfte des Kreditschutzverbandes und der Creditreform ergaben eine schlechte Bonität. Die G AG war zu einer Prozessfinanzierung nicht bereit da laut Creditreform "ein Titel gegenüber Herrn ZU ohnehin nicht zu verwirklichen sein dürfte". In der…
…46 Z 2 IO geschlossen werden müsste. § 46 Z 2 IO wäre unmittelbar nur auf Forderungen gegen die Masse anzuwenden, wohingegen es hier um Gutschriften auf dem Abgabenkonto gehe, also um Forderungen der Masse. Zu Recht habe Rebernig, den die Bf in ihrer Stellungnahme vom…
…die aus der Fertigstellung des Werks resultierende Forderung der Masse mit einer Aktivforderung des Bestellers, die ihm schon vor Konkurseröffnung zugestanden sei, nicht aufgerechnet werden. Aufgerechnet werden könne aber gegen jene Teilforderung, die aus der teilweisen Erfüllung des Werkvertrages vor Konkurseröffnung resultiere. Der deutsche Bundesgerichtshof…
…zur Tilgung von Insolvenzforderungen der Abgabenbehörde herangezogen worden, obwohl keine Aufrechenbarkeit vorgelegen sei. Die Gutschrift resultiere aus Umsatzsteuerberichtigungen gem. § 16 UStG 1994, weil Forderungen der Gemeinschuldnerin nach Insolvenzeröffnung uneinbringlich geworden seien. Eine Aufrechnung sei daher gem. § 20 Abs. 1 IO nur mit Masseforderungen des Abgabengläubigers…
…der einen notleidenden Betrieb finanziert habe, um aus dem Verkauf des Betriebes einen Teil seiner Verrechnungsforderung erhalten. Die Forderung aus der laufenden Verrechnung betrug per 31. Jänner 2005 € 642.075,34 bzw. per 31. Jänner 2006 € 696.748,35. Diese wurde vom Masseverwalter…
…Kosten der Masse aufzunehmen. Ein solcher Erbe wird den Gläubigern und Legataren nur so weit verbunden, als die Verlassenschaft für ihre, und auch seine eigenen, außer dem Erbrecht ihm zustehenden, Forderungen hinreicht. Dem Erben oder dem aufgestellten Verlassenschaftskurator steht es gemäß § 813 ABGB (in der…
…der Schwierigkeiten einer Klagsführung gegen die Bf letztlich aktzeptiert. Dass die Rechnungsleger vom Masseverwalter der *****[B5]***** - Bau- und Handels Ges.m.b.H., der die Forderungen der Bf ja bestritten hat, oder anderweitig etwas von dieser vermeintlichen Forderung der Bf erhalten haben, wird von der…
…der Masseverwalter die Forderungen verkauft habe. Über die Beschwerde wurde erwogen: Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 UStG 1994 geändert, so haben gemäß § 16 Abs. 1 Z 1 und 2 der Unternehmer, der…
…Konkurseröffnung entstanden ist. Aus insolvenzrechtlicher Sicht handelt es sich somit beim erstgenannten Anspruch um eine Konkursgegenforderung, beim zweitgenannten Anspruch um eine Forderung der Masse. 2.6. Unstrittig ist, dass den Aufrechnungsvorschriften des Insolvenzrechtes (insbesondere §§ 19, 20 KO) der Vorrang vor den Verrechnungsregeln der §§ 213 bis…
…die Forderungszession zwischen GF und einem unabhängigen Dritten (Masseverwalter der CF) zustande gekommen sei. Außerdem habe im gegenständlichen Fall kein Forderungsverzicht stattgefunden, daher sei der Verweis auf Kommentar und Richtlinie nicht zutreffend. GF könne seine Forderung an die Gesellschaft jederzeit an einen fremden Dritten zedieren…
…Masseverwalter vom xxxxxxxxxxxx - Rückziehung der Bestreitung des Konkursgläubigers ON Nr., xxxxxx und Anerkennung der Forderung mit 110.000,00 €; Honorarnote Mag. Rechtsanwalt vom 15.9.2008 mit Betreff Konkurs A, adressiert an yyyy, beim Finanzamt eingereicht. Im Einkommensteuerbescheid vom 30. Jänner 2013 wurde der…
…Auf keine dieser Fragen werde in der Feststellung Bezug genommen. § 12 UStG setze für den Vorsteuerabzug die Leistungserbringung und die ordnungsgemäße Rechnungslegung voraus. Die Bezahlung einer Rechnung sei nicht Voraussetzung für den Vorsteuerabzug. Weiters habe der Masseverwalter die Forderung der ZZ GmbH an die Bf…
…aufgrund der nicht voraussehbaren, von außen kommenden Entwicklungen eingeleitet worden. So sei es völlig überraschend gewesen, dass die L AG die Schlussrechnung und die vereinbarte Umsatzsteuer nicht bezahlt habe. Weiters seien Forderungen gegen die Firma Y GmbH von dieser nicht bezahlt worden. Der Masseverwalter habe…
…von uns bestritten, nicht beim Masseverwalter angemeldet, daher keine Zahlungsfälligkeit am 12.3.2020. - E eine Minirechnung, € 4,82, die am 10.3. noch unbezahlt war, daher Zahlungsfälligkett am 12.3.2020. Andere offene, berechtigte Forderungen gab es am Tag der Insolvenzeröffnung nicht. Hintergrundinformation:…
…verfügt (habe), weshalb auch der Antrag nicht ausreichend konkretisiert ist. Dem Antrag wird daher nicht Folge geleistet. Weiters ist auf den VwGH vom 10.6.1980, Zl. 0065/79, zu verweisen: "Zahlungsunfähigkeit des Gemeinschuldners bedeutet noch nicht die Uneinbringlichkeit einer Forderung." Der Bf. bringt auch…
…von der Haftung zu führen, sondern lediglich in die Ermessensübung einzufließen habe. Unbeachtlich bleiben muss der abschließende Einwand betreffend die seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens vergangene Zeit. Aus dem Insolvenzakt ist ersichtlich, dass der Masseverwalter einen Prozess sowie Exekution zur Hereinbringung einer erheblichen Forderung der Primärschuldnerin…
…gegen die Richtigkeit der Lohnzettelmeldung von 1. Verstärkt wurden diese Bedenken dadurch, dass die Bf im Klageverfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht gegen ihre Arbeitgeberin durchgedrungen ist und die im Konkursverfahren angemeldete Forderung nach anfänglicher Bestreitung von der Masseverwalterin anerkannt wurde. In der Folge hat…
…vor der Übergabe an den Masseverwalter anfertigen müssen, sei bemerkenswert unrichtig. Denn wie sich aus den vom Bf. vorgelegten Unterlagen ergebe, habe für die Jahre 2003 und 2004 ein deutliches Umsatzsteuerguthaben der späteren Gemeinschuldnerin und keine Forderung seitens des Finanzamtes bestanden, daher habe der Bf…
…nicht stattgefunden hat. 4. Uneinbringlichkeit bei der Gesellschaft liegt auch nicht vor. Im Zuge des Insolvenzverfahrens (***5*** HG Wien - dessen Aktenbeschaffung beantragt wird) kommt es zur Quotenausschüttung und zu Zahlungen an die Gläubiger. 5. Die Forderung der Höhe nach wird bestritten. Diese Rückstände an Abgaben…
…vom Masseverwalter angefordert worden ist und daraus ist durchwegs ersichtlich, dass diese Anmeldung der Dienstnehmerforderungen den Zeitraum ab 01.06.2014 betreffen. Das heißt, diese Forderungen aus dem Anmeldeverzeichnis sind nicht Teil der Haftung. Auf dem Überweisungsbeleg vom 17.06.2014 ist unter der Position…