…Datenübertragung oder in jeder anderen technisch möglichen Weise eingereicht werden. § 1 Abs. 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Einreichung von Anbringen, die Akteneinsicht und die Zustellung von Erledigungen in automationsunterstützter Form (FinanzOnline-Verordnung 2006 - FOnV 2006), BGBl. II Nr. 97/2006 idF…
…FonV 2006), BGBl II 2006/97 i. d. F. BGBl II 2014/52, war bzw. ist. Gemäß § 5b Abs. 1 dieser Verordnung haben die Abgabenbehörden nach Maßgabe ihrer technischen Möglichkeiten Zustellungen an Empfänger, die Teilnehmer von FinanzOnline sind, elektronisch vorzunehmen. Nach § 5b Abs. 2 FOnV…
… die Zustellung erfolgte in die Databox der Beschwerdeführerin über FinanzOnline (FON). Am 26.06.2023 erhob die Beschwerdeführerin elektronisch Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2022 vom 03.05.2023. Am 02.11.2023 wurde die Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2022 vom 03.05.2023 mit Beschwerdevorentscheidung…
… die Zustellung der Bescheide erfolgte in die Databox des Bf über FinanzOnline (FON). Am 13.10.2022 erhob der Bf elektronisch Beschwerde gegen die Einkommensteuerbescheide 2020 und 2021 vom 29.09.2022. Am 07.12.2022 wurden die Beschwerdevorentscheidungen betreffend Einkommensteuer 2020 und 2021 erlassen…
…bestimmten geeigneten öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Übermittlungsstelle bedienen darf. Mit der auf § 97 Abs 3 BAO gestützten FinanzOnline-Verordnung (FOnV) 2006 wurde die Möglichkeit und der Ablauf der automationsunterstützten Datenübermittlung im Verfahren FinanzOnline geregelt. Nach § 98 Abs 2 BAO gelten elektronisch zugestellte Dokumente als zugestellt…
…7104573/2015). Der Zeitpunkt der Einbringung der Daten in die Databox ist auch dann der Zustellzeitpunkt, wenn die in § 5b Abs. 2 FOnV 2006 vorgesehene Information an der vom Teilnehmer angegebenen elektronischen Adresse unterblieben ist. Diese Information hat lediglich Service-Charakter (vgl. Ritz/Koran, BAO7, …
…2 gilt sinngemäß. § 5b Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 FinanzOnline-Verordnung 2006 (FOnV 2006) lauten: § 5b. (1) Die Abgabenbehörden haben nach Maßgabe ihrer technischen Möglichkeiten Zustellungen an Empfänger, die Teilnehmer von FinanzOnline sind, elektronisch vorzunehmen. (2) Jeder Teilnehmer, der an der elektronischen Form…
…Akteneinsicht und die Zustellung von Erledigungen in automationsunterstützter Form (FinanzOnline-Verordnung 2006 - FOnV 2006) wird die automationsunterstützte Datenverarbeitung für Anbringen im Sinn des § 86a BAO geregelt, soweit nicht eigene Vorschriften bestehen. Gemäß § 1 Abs. 2 FOnV 2006 ist die automationsunterstützte Datenübertragung für die Funktionen zulässig…
…Akteneinsicht und die Zustellung von Erledigungen in automationsunterstützter Form (FinanzOnline-Verordnung 2006 - FOnV 2006) wird die automationsunterstützte Datenverarbeitung für Anbringen im Sinn des § 86a BAO geregelt, soweit nicht eigene Vorschriften bestehen. Gemäß § 1 Abs. 2 FOnV 2006 ist die automationsunterstützte Datenübertragung für die Funktionen zulässig…
…Strafkontonummer: **1**, gemäß § 56 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) iVm § 5 FinanzOnline-Verordnung 2006 (FOnV) beschlossen: Die Beschwerde wird gemäß § 156 Abs. 4 FinStrG als unzulässig eingebracht zurückgewiesen. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht…
…Zustellungen (§ 5b Abs. 2 FOnV 2006) erfolgte nicht. Aufgrund dieser Zustimmung erfolgte unter anderem die Zustellung des Bescheides vom 2.12.2022, mit dem die Vorauszahlungen an Einkommensteuer 2023 und Folgejahre mit 1.692,00 € (vierteljährlich daher 423,00 €) bestimmt wurden, in die…
Beschluss Das Bundesfinanzgericht fasst durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch RPW Tulln Steuerberatung GmbH, Franz-Schubert-Straße 8, 3430 Tulln/Donau, betreffend Beschwerde vom 3. Juli 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 10. Mai 2024 betreffend Säumniszuschlag…
…der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Einreichung von Anbringen, die Akteneinsicht und die Zustellung von Erledigungen in automationsunterstützter Form (FinanzOnline-Verordnung 2006 - FOnV 2006) normiert auszugsweise: "(1) Die Abgabenbehörden haben nach Maßgabe ihrer technischen Möglichkeiten Zustellungen an Empfänger, die Teilnehmer von FinanzOnline sind…
…dem die Daten in den elektronischen Verfügungsbereich des Empfängers gelangt sind (und damit gemäß § 98 Abs 2 BAO als zugestellt gelten), ist bei FON der Zeitpunkt der Einbringung der Daten in die Databox, zu der der Empfänger Zugang hat (Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO³ …
…§ 5b Abs. 3 FOnV 2006). Die Beschwerdeführerin bestritt selbst weder den Zugang des angefochtenen Bescheides in der Databox noch den in der Beschwerdevorentscheidung festgehaltenen Zustellzeitpunkt des angefochtenen Bescheides. Der Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) 2018 wurde daher mit Zugang in der Databox am 13. Oktober 2022 elektronisch zugestellt…
Beschluss Das Bundesfinanzgericht fasst durch den Richter Mag. Daniel Philip Pfau in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch JM Wirtschaftsprüfungs-GmbH, Sonnhubergasse 9, 4060 Leonding, und JM Wirtschaftsprüfungs-GmbH, Sonnhubergasse 9, 4060 Leonding, betreffend Beschwerde vom 15. April 2022 gegen die Bescheide des Finanzamtes…
…Finanzamt am 21.1.2021 eingebracht. Beweiswürdigung: Der Sachverhalt ist unstrittig. Rechtlich folgt daraus: § 5 FOnV 2006 (Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Einreichung von Anbringen, die Akteneinsicht und die Zustellung von Erledigungen in automationsunterstützter Form) lautet auszugsweise: "Unbeachtliche Anbringen … Die … Datenübertragungen…
…nach § 5b Abs. 2 FOnV 2006 erfolgte zusätzliche) abgabenbehördliche Information über eine Zustellung einer Erledigung per E-Mail keine Voraussetzung für das Wirksamwerden einer elektronischen Zustellung darstellt; einer solchen (zusätzlichen) Mitteilung kommt lediglich Service-Charakter zu. Angesichts dieser Überlegungen war es nicht rechtswidrig, wenn das…
…iVm § 4 Abs. 2 FOnErklV meldepflichtige Unternehmer mit einem monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungszeitraum die Zusammenfassende Meldung elektronisch bis zum Ablauf des auf den Leistungszeitraum folgenden Monats über FinanzOnline zu melden hätten. Die Verspätungszuschläge seien wegen der Nichtabgabe bzw. der verspäteten Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen festgesetzt worden, worauf…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Erich Schwaiger über die Beschwerde des Beschwerdeführers Bf., Stadt, Straße gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Johann Tamsweg Zell am See, 5600 St. Johann, Hans Kappacher-Straße 14, vertreten durch Dkfm. Hermann Rohrmoser, vom 28. Februar 2011…