IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch consiliario GmbH Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung, Dametzstraße 2-4, 4020 Linz, über die Beschwerden vom 17. Februar 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 17. Jänner…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter MMag. Alexander Beißer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch HLB Prüf-Treuhand GmbH & Co KG Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung, Gonzagagasse 9/1/13, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 9. Mai 2018 gegen den…
…S 653; DKMZ/Doralt § 124 Rz 158). -Die Rückwirkung für 2008 eines im Folgejahr 2009 abgeschlossenen Pachtvertrages ist steuerrechtlich nicht möglich: Nach ständiger Judikatur des VwGH werden rückwirkende Rechtsgeschäfte nicht anerkannt. Rückwirkende Verträge sind steuerrechtlich auch dann nicht möglich, wenn der Vertrag zivilrechtlich gültig ist…
…§ 19, Tz 10). Trotz notwendiger Voraussetzung einer rechtlichen Verfügungsmöglichkeit begründen auch widerrechtlich bezogene geldwerte Vorteile Einnahmen (VwGH 17.1.1989, 88/14/0010). Änderungen in den Folgejahren, insbesondere Rückzahlungen (VwGH 24.2.2000, 99/15/0236), Rückgängigmachung des Rechtsgeschäftes (18.1.1983, 82/14/0076…
…würde auch nicht mehr aufgenommen werden und der erhaltene Übergenuss in Höhe von € 3.883,49 sei am 26.4.2013 rückgezahlt worden, weshalb es für 2013 und die Folgejahre keine zu entrichtende Einkommensteuer geben werde, und das Finanzamt in seiner Berufungsvorentscheidung hiezu feststellt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Markus Knechtl LL.M., die Richterin Mag.a Gertraud Hausherr sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Johannes Denk und Mag Markus Fischer, BA in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***Stb*** und Deloitte Tax…
…209.974,77) berücksichtigt. Mit den Ausführungen im Vorlageantrag hat der Beschwerdeführer sein Begehren erweitert auf die „richtige“ Anführung der ihm noch zum Abzug in Folgejahren zur Verfügung stehenden Verlustvorträge in der Bescheidbegründung. Ungewissheiten im Tatsachenbereich hinsichtlich des Bestehen bzw. der Höhe der Abgabepflicht betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Christian Seywald in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, (Beschwerdeführerin, abgekürzt: Bf.) über die Beschwerde der Bf. vom 14. Juli 2025 gegen den Einkommensteuerbescheid 2023 des Finanzamtes Österreich (belangte Behörde) vom 24. Juni 2025 zu…
…8***, ***9*** und ***7***. Beweismittel und Beweiswürdigung Obige Sachverhaltsfeststellung ergab sich schlüssig aufgrund der vorliegenden Aktenlage. Darüber hinaus wurde in den elektronischen Steuerakt des Bf betreffend die Vorjahre und die Folgejahre sowie ins Zentralmelderegister Einsicht genommen. Die Feststellung, dass der Bf verschiede arbeitgebereigene Fahrzeuge verwendet…
…festzustellen, ob das Erstattungs- oder das Veranlagungsverfahren anzuwenden sei. Diese Kenntnis habe zumindest jeder Unternehmer am 1.1. des Folgejahres. Dem Finanzamt sei es erst im Nachhinein möglich, festzustellen, ob Umsätze in Österreich getätigt worden seien oder nicht. Das Finanzamt beantrage daher die Versagung des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinYMCA in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, vertreten durch WTH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 26.03.2013, mit welchem die Nichtveranlagung der Umsatzsteuer 2011 festgestellt wurde, zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid…
…und 2021 handle, die gemäß § 16 Abs. 1 Z 7a lit a zweiter Satz EStG in den Folgejahren abzugsfähig seien. Eine Einschränkung auf eine Mindestanzahl an Homeoffice Tagen enthalte die gesetzliche Regelung nicht. Auch aus sachlichen Gründen erscheine eine Einschränkung nicht gerechtfertigt, da die Aufwendungen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, Adr., über die Beschwerde vom 08.09.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 2/20/21/22 vom 29.08.2017 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Mag. Andrea Ebner, die Richterin Mag. Kara Wieland BA sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Johannes Denk und Ing. Mag. Dr. Martin Jilch in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater…
In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass zwar die Abgabenbehörde grundsätzlich die Feststellungslast für alle Tatsachen, die vorliegen müssen, um einen Abgabenspruch geltend machen zu können, trifft, doch befreit dies die Partei nicht von der Verpflichtung, ihrerseits zur Klärung des maßgebenden Sachverhaltes beizutragen und die für…
…Dieser Ausspruch entfaltet Bindungswirkung für die Folgejahre. Da im vorliegenden Fall der Einkommensteuer-Bescheid des Jahres 2011 rechtskräftig keinen Verlust ausweist und ein Antrag auf Bescheidaufhebung rechtskräftig abgewiesen wurde, fehlt es an der notwendigen Grundlage für einen Verlustabzug in den Folgejahren. Die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Sonja Stradner in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerde vom 16. Februar 2021 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 13. Jänner 2021 betreffend Einkommensteuer 2018, Verspätungszuschlag zur Einkommensteuer 2018 und Einkommensteuervorauszahlung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterName_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, Anschrift_A, vertreten durch [...], über die Beschwerde vom 28. September 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes_A vom 22. August 2018 über die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer für die Monate…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterName_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, Anschrift_A, vertreten durch Rechtsanwälte_A, über die Beschwerde vom 1. Dezember 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes_A vom 6. November 2017 über die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer für die…
…als Transferleistungen (Arbeitslosengeld) noch etwas an der Tatsache, dass diese Geldbeträge dem Bf im Jahr 2020 zugeflossen sind. Rückzahlungen von Einnahmen in den Folgejahren sind Änderungen, die den einmal erfolgten Zufluss nicht mehr rückgängig machen können (vgl ua VwGH 24.02.2000, 99/15/0236…