…vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig…
…Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht, sondern (lediglich) auf eine (ebenfalls aber bereits tatbildmäßige und rechtswidrige) Nichteinhaltung der gesetzten Frist zur Erklärungsabgabe gerichtet war. Der Bf. hat daher durch die (vorsätzliche und damit schuldhafte) Nichteinhaltung der geforderten Erklärungsabgabe(n) zum genannten Termin jeweils das Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeit…
…erkannt, als Abgabepflichtiger im genannten Finanzamtsbereich vorsätzlich die abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch (die) Nichtabgabe der Einkommensteuer-Jahreserklärungen für 2007 bis 2010 verletzt zu haben, ohne dadurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, und dadurch (jeweils) das Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs…
…wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiß hält. § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG: Einer Finanzordnungswidrigkeit macht sich schuldig…
…darauf gestützt werden, dass Lieferanten durch offenbare Nichtabgabe von Steuererklärungen eine Finanzordnungswidrigkeit bewirkt hätten. Selbst wenn der Wortlaut des § 12 Abs. 14 UStG (mit allgemeiner Bezugnahme auf Finanzvergehen) auch Finanzordnungswidrigkeiten mitumfassen sollte, stehe dies in Widerspruch mit dem unionsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Für die Versagung…
…haben, doch wird dadurch ein Tatvorsatz einerseits im Hinblick auf die Verletzung der abgabenrechtlichen Pflicht zur (fristgerechten) Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen (zumindest bedingter Vorsatz) und andererseits im Hinblick auf die durch die Nichtentrichtung zum Fälligkeitstag bewirkte jeweilige Verkürzung (Wissentlichkeit) in Wahrheit nicht in Abrede gestellt (vgl…
…mit § 13 FinStrG für schuldig erkannt, er habe im Bereich des Finanzamtes 2/20/21/22 vorsätzlich, durch die Nichtabgabe von Abgabenerklärungen zur Einkommensteuer für die Kalenderjahre 2006 bis 2010, sohin unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, eine Verkürzung bescheidmäßig festzusetzender Abgaben, und…
…der Beginn einer einkunftsbegründenden Tätigkeit, oder etwa die Beantwortung von Vorhalten ( VwGH 07.09.1990, 89/14/0261-0263). Die vorsätzliche Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht ist gemäß § 51 Abs 1 lit a FinStrG als Finanzordnungswidrigkeit strafbar. Eine schuldhafte Verletzung solcher abgabenrechtlichen Pflichten…
…aber gegebenenfalls immerhin noch der die diesbezügliche Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG, wenn - ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen - mittels Einreichung einer bekanntermaßen unrichtigen Einkommensteuererklärung die in § 119 BAO beschriebene Offenlegung- und Wahrheitspflicht des Abgabepflichtigen durch ihn verletzt worden…
…Gerade bei dem, neben der (bewirkten) Abgabenverkürzung die (vorsätzliche) Verletzung der Erklärungspflicht iSd § 21 UStG 1994 erfordernden Delikt des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG stellt das bloß vorübergehende Erlangen eines Steuervorteils für den Abgabenschuldner (durch ein ungerechtfertigtes Hinausschieben der Zahlung) bzw. eine nicht auf…
…abgabepflichtiger Unternehmer vorsätzlich solcherart unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Pflichten eine Umsatzsteuerverkürzung (für das Veranlagungsjahr) zu bewirken versucht, wobei gemäß § 13 Abs. 2 FinStrG eine (derartige) Tat bereits zu dem Zeitpunkt versucht ist, sobald der tatbildlich Handelnde seinen Tatentschluss durch eine der Ausführung selbst unmittelbar vorausgehende…
…dass der leistende Unternehmer zumindest eine Finanzordnungswidrigkeit begeht. Das Gesetz spricht dezidiert von „sonstigen, die Umsatzsteuer betreffenden Finanzvergehen“. Als Finanzordnungswidrigkeiten nach österr. FinStrG gelten u.a. die Nichterfüllung von Erklärungspflichten oder die vorsätzliche Nichtausstellung von ordnungsgemäßen Rechnungen. Nachdem die Regelung - nach der Judikatur des EuGH…
…a FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen sind, beispielsweise die obgenannten Vorauszahlungen an Umsatzsteuer oder die erwähnten Lohnabgaben, nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem…
… 10 Abs. 2 GrEStG 1987 verwaltungsökonomischen Interessen und der Verfahrensbeschleunigung dienen sollte und dadurch die grunderwerbsteuerliche Melde- und Selbstberechnungssystematik – UND NICHT DIE STEUERFESTSETZUNGSSYSTEMATIK - um ertragssteuerliche Komponenten erweitert wurde. Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts – wobei es hier nicht um Verletzung von Anzeige- und Erklärungspflichten iSd § 119 BAO…
…2 1. Satz GrEStG 1987 vor, doch keine Verletzung der materiellen Erklärungspflicht, weswegen diese Festsetzung der Grunderwerbsteuer keine Schätzung gemäß § 184 BAO darstellt. Gemäß § 4 Abs. 1 GrEStG 1987 idF vor BGBl. I 36/2014 ist die Steuer vom Wert der Gegenleistung zu berechnen. Gemäß §…
…Finanzvergehen "mit einer Finanzordnungswidrigkeit". Zumal aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Situation aufgrund der vorangegangenen Insolvenz sei es vertretbar, eine Geldstrafe nur geringfügig über dem Mindestsatz des § 23 Abs. 4 FinStrG zu verhängen. B. Gegen dieses Straferkenntnis des Spruchsenates hat der Beschuldigte durch seinen Verteidiger innerhalb offener…
…eine solcherart denkbare Verletzung des Parteiengehörs ist jedoch durch den weiteren Fortgang des Verfahrens saniert (vgl. bereits VwGH 15.5.1986, 84/16/0234; UFS 3.3.2009, FSRV/0007-L/06; UFS 3.5.2012, FSRV/0003-S/10 etc.). In der Sache selbst…
…vorsätzlich solcherart unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Umsatz- oder Einkommensteuer für das Veranlagungsjahr zu bewirken versucht, wobei gemäß § 13 Abs. 2 FinStrG eine Tat dann versucht ist, sobald der Täter seinen Entschluss, sie auszuführen, durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende…
…die unter Verletzung einer Erklärungspflicht verkürzt wurden, ist ebenfalls nicht die Nachreichung einer Erklärung gefordert, sondern lediglich die Offenlegung der Daten, die zu einer richtigen Abgabenfestsetzung durch die Behörde erforderlich sind. Hätte der Gesetzgeber auch zusätzlich zu einem Einbekennen einer Verfehlung und einer Offenlegung von…
…Eingangsabgaben angefertigte Rechnungen keine Rückschlüsse auf den wirklich vereinbarten Preis zuließen; der Preis kein objektives Beschaffenheitsmerkmal einer Ware sei, sondern rein subjektiv (durch Angebot und Nachfrage) zustande komme und Feststellungen in Richtung eines „Scheinpreises“ bisher nicht getroffen worden seien; 4. eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs…