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BFG RV/7300031/2013Betriebsprüfung, Gastgewerbe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.03.2014

…vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig…

BFG RV/5300025/2013vorsätzliche Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht durch verspätete Einreichung von abverlangten Jahreserklärungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.11.2014

…Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht, sondern (lediglich) auf eine (ebenfalls aber bereits tatbildmäßige und rechtswidrige) Nichteinhaltung der gesetzten Frist zur Erklärungsabgabe gerichtet war. Der Bf. hat daher durch die (vorsätzliche und damit schuldhafte) Nichteinhaltung der geforderten Erklärungsabgabe(n) zum genannten Termin jeweils das Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeit…

BFG RV/5300004/2014Wiederholte Verletzung der Offenlegungspflicht durch Nichteinreichung der Erklärungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.02.2015

…erkannt, als Abgabepflichtiger im genannten Finanzamtsbereich vorsätzlich die abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch (die) Nichtabgabe der Einkommensteuer-Jahreserklärungen für 2007 bis 2010 verletzt zu haben, ohne dadurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, und dadurch (jeweils) das Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs…

BFG RV/7300060/2024Vollendete Abgabenhinterziehung durch Unterlassung der Einreichung von Jahreserklärungen bei Unkenntnis der Behörde von der Entstehung des Abgabenanspruches
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis08.10.2024Teil 1/2

…wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiß hält. § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG: Einer Finanzordnungswidrigkeit macht sich schuldig…

BFG RV/5101299/2017Vorsteuerabzug bei Übergang der Steuerschuld aus Altmetall- und Schrottlieferungen (reverse charge) gemäß Schrott-Umsatzsteuerverordnung (Schrott-UStV) bzw. Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungsverordnung (UStBBKV) auch bei formal unrichtiger Abrechnung und Verschleierung der Unternehmereigenschaft der Lieferanten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.05.2018Teil 1/2

…darauf gestützt werden, dass Lieferanten durch offenbare Nichtabgabe von Steuererklärungen eine Finanzordnungswidrigkeit bewirkt hätten. Selbst wenn der Wortlaut des § 12 Abs. 14 UStG (mit allgemeiner Bezugnahme auf Finanzvergehen) auch Finanzordnungswidrigkeiten mitumfassen sollte, stehe dies in Widerspruch mit dem unionsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Für die Versagung…

BFG RV/5300025/2014jahrelange Nichteinreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen und Verzögerung der Entrichtung von Vorauszahlungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.03.2016Teil 1/2

…haben, doch wird dadurch ein Tatvorsatz einerseits im Hinblick auf die Verletzung der abgabenrechtlichen Pflicht zur (fristgerechten) Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen (zumindest bedingter Vorsatz) und andererseits im Hinblick auf die durch die Nichtentrichtung zum Fälligkeitstag bewirkte jeweilige Verkürzung (Wissentlichkeit) in Wahrheit nicht in Abrede gestellt (vgl…

BFG RV/7300013/20141. Vollendung der Abgabenhinterziehung eines steuerlich nicht erfassten Beschuldigten mit Ende der gesetzlichen Erklärungsfrist. 2. Vorsatz hinsichtlich der Nichtoffenlegung der Geschäftsführerbezüge eines wesentlich beteiligten Gesellschafters bestritten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.10.2014

…mit § 13 FinStrG für schuldig erkannt, er habe im Bereich des Finanzamtes 2/20/21/22 vorsätzlich, durch die Nichtabgabe von Abgabenerklärungen zur Einkommensteuer für die Kalenderjahre 2006 bis 2010, sohin unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, eine Verkürzung bescheidmäßig festzusetzender Abgaben, und…

BFG RV/7101706/2013Steuerhinterziehung in Form der Nichtabgabe von Steuererklärungen eines in Österreich unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Pensionisten mit Einkünften aus in der Schweiz veranlagten Kapitalvermögen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.12.2018Teil 2/4

…der Beginn einer einkunftsbegründenden Tätigkeit, oder etwa die Beantwortung von Vorhalten ( VwGH 07.09.1990, 89/14/0261-0263). Die vorsätzliche Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht ist gemäß § 51 Abs 1 lit a FinStrG als Finanzordnungswidrigkeit strafbar. Eine schuldhafte Verletzung solcher abgabenrechtlichen Pflichten…

BFG RV/5300038/2018Teilweise gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen einer Gastwirtin im Rückfall; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.03.2019Teil 1/3

…aber gegebenenfalls immerhin noch der die diesbezügliche Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG, wenn - ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen - mittels Einreichung einer bekanntermaßen unrichtigen Einkommensteuererklärung die in § 119 BAO beschriebene Offenlegung- und Wahrheitspflicht des Abgabepflichtigen durch ihn verletzt worden…

BFG RV/5300006/2015Hinterziehung von teilweise selbst nachträglich bekanntgegebenen und teilweise geschätzten Umsatzsteuervorauszahlungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.12.2017

…Gerade bei dem, neben der (bewirkten) Abgabenverkürzung die (vorsätzliche) Verletzung der Erklärungspflicht iSd § 21 UStG 1994 erfordernden Delikt des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG stellt das bloß vorübergehende Erlangen eines Steuervorteils für den Abgabenschuldner (durch ein ungerechtfertigtes Hinausschieben der Zahlung) bzw. eine nicht auf…

BFG RV/5300030/2014Selbstanzeige per E-Mail nach Abgabenhinterziehung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.02.2016

…abgabepflichtiger Unternehmer vorsätzlich solcherart unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Pflichten eine Umsatzsteuerverkürzung (für das Veranlagungsjahr) zu bewirken versucht, wobei gemäß § 13 Abs. 2 FinStrG eine (derartige) Tat bereits zu dem Zeitpunkt versucht ist, sobald der tatbildlich Handelnde seinen Tatentschluss durch eine der Ausführung selbst unmittelbar vorausgehende…

BFG RV/2100444/2018Übergegangene Steuerschulden können auch ohne formell ordnungsmäßige Rechnungen abgezogen werden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.12.2019

…dass der leistende Unternehmer zumindest eine Finanzordnungswidrigkeit begeht. Das Gesetz spricht dezidiert von „sonstigen, die Umsatzsteuer betreffenden Finanzvergehen“. Als Finanzordnungswidrigkeiten nach österr. FinStrG gelten u.a. die Nichterfüllung von Erklärungspflichten oder die vorsätzliche Nichtausstellung von ordnungsgemäßen Rechnungen. Nachdem die Regelung - nach der Judikatur des EuGH…

BFG RV/5300016/2014Abgabenhinterziehungen und Finanzordnungswidrigkeiten des Geschäftsführers einer GmbH, welcher jahrelang keine Selbstbemessungsabgaben mehr entrichtet bzw. abgeführt hat; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis01.10.2015Teil 1/3

…a FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen sind, beispielsweise die obgenannten Vorauszahlungen an Umsatzsteuer oder die erwähnten Lohnabgaben, nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem…

BFG RS/7100024/20141. Strittig ist, ob ausschließlich Notare oder Rechtsanwälte die Abgabenerklärung GrESt elektronisch vorlegen müssen oder ob auch eine von den Vertragsteilen im Papiermedium vorgelegte Abgabenerklärung ein Anbringen iSd § 85 BAO darstellt, über welches eine „erstinstanzliche“ Festsetzung der Grunderwerbsteuer zu ergehen hat. (Stattg. der Säumnisbeschwerde + Grunderwerbsteuerbefreiung). 2. Fehlen der Präjudizialität für ein allfälliges Normprüfungsverfahren des § 10 Abs. 2 1.Satz GrEStG 1987, da das BFG über Säumnisbeschwerde die GrESt „erstinstanzlich“ aufgrund des materiellen Abgabenerklärungsbegriffes beurteilte. 3. Das BFG bemerkte als obiter dicta, dass es § 10 Abs. 2 1. Satz GrEStG 1987 für verfassungsrechtlich unbedenklich hält. (siehe auch BFG 18.9.2014, RS/7100139/2014 (Festsetzung der GrESt)
geltende FassungBFG-EntscheidungenSäumnisbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.09.2014Teil 1/2

… 10 Abs. 2 GrEStG 1987 verwaltungsökonomischen Interessen und der Verfahrensbeschleunigung dienen sollte und dadurch die grunderwerbsteuerliche Melde- und Selbstberechnungssystematik – UND NICHT DIE STEUERFESTSETZUNGSSYSTEMATIK - um ertragssteuerliche Komponenten erweitert wurde. Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts – wobei es hier nicht um Verletzung von Anzeige- und Erklärungspflichten iSd § 119 BAO…

BFG RS/7100139/20141. Strittig ist, ob ausschließlich Notare oder Rechtsanwälte die Abgabenerklärung GrESt elektronisch vorlegen müssen oder ob auch eine von den Vertragsteilen im Papiermedium vorgelegte Abgabenerklärung ein Anbringen iSd § 85 BAO darstellt, über welches eine „erstinstanzliche“ Festsetzung der Grunderwerbsteuer zu ergehen hat. (Stattg. der Säumnisbeschwerde + GrEStvorschreibung). 2. Fehlen der Präjudizialität für ein allfälliges Normprüfungsverfahren des § 10 Abs. 2 1.Satz GrEStG 1987, da das BFG über Säumnisbeschwerde die GrESt „erstinstanzlich“ aufgrund des materiellen Abgabenerklärungsbegriffes festsetzte. 3. Das BFG bemerkte als obiter dicta, dass es § 10 Abs. 2 1. Satz GrEStG 1987 für verfassungsrechtlich unbedenklich hält. (Siehe auch Parallelfall BFG 18.9.2014, RS/7100024/14 mit Grunderwerbsteuerbefreiung).
geltende FassungBFG-EntscheidungenSäumnisbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.09.2014Teil 2/2

…2 1. Satz GrEStG 1987 vor, doch keine Verletzung der materiellen Erklärungspflicht, weswegen diese Festsetzung der Grunderwerbsteuer keine Schätzung gemäß § 184 BAO darstellt. Gemäß § 4 Abs. 1 GrEStG 1987 idF vor BGBl. I 36/2014 ist die Steuer vom Wert der Gegenleistung zu berechnen. Gemäß §…

BFG RV/5300015/20161. Insolventer selbständiger Dachdecker, welcher vor Eröffnung des Sanierungsverfahrens die Einreichung der USt-Voranmeldungen und die Entrichtung der Selbstbemessungsabgaben unterlässt; 2. Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.06.2018

…Finanzvergehen "mit einer Finanzordnungswidrigkeit". Zumal aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Situation aufgrund der vorangegangenen Insolvenz sei es vertretbar, eine Geldstrafe nur geringfügig über dem Mindestsatz des § 23 Abs. 4 FinStrG zu verhängen. B. Gegen dieses Straferkenntnis des Spruchsenates hat der Beschuldigte durch seinen Verteidiger innerhalb offener…

BFG RV/2300027/2013Baumeister, die GmbH seines Vaters für seine Geschäfte verwendend und dabei die Selbstbemessungsabgaben nicht entrichtend bzw. abführend; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.12.2014Teil 1/2

…eine solcherart denkbare Verletzung des Parteiengehörs ist jedoch durch den weiteren Fortgang des Verfahrens saniert (vgl. bereits VwGH 15.5.1986, 84/16/0234; UFS 3.3.2009, FSRV/0007-L/06; UFS 3.5.2012, FSRV/0003-S/10 etc.). In der Sache selbst…

BFG RV/3300004/2014Abgabenhinterziehungen eines Rechtsanwaltes, welcher die Einreichung von Voranmeldungen und Entrichtung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer beendet hat; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.04.2015Teil 1/2

…vorsätzlich solcherart unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Umsatz- oder Einkommensteuer für das Veranlagungsjahr zu bewirken versucht, wobei gemäß § 13 Abs. 2 FinStrG eine Tat dann versucht ist, sobald der Täter seinen Entschluss, sie auszuführen, durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende…

BFG RV/7300035/20241. Meldepflichtvergehen nach dem WiEReG; Zeuge widerlegt die "Schutzbehauptungen" des Beschuldigten 2. Voraussetzungen für die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige iZm Meldepflichtvergehen nach dem WiEReG (derzeit keine Frist vorgesehen) 3. Keine Befangenheit, wenn über Finanzvergehen eines Beschuldigten als Geschäftsführer zweier GmbHs gem. § 61 FinStrG in einem Verfahren entschieden wird
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.01.2025Teil 3/4

…die unter Verletzung einer Erklärungspflicht verkürzt wurden, ist ebenfalls nicht die Nachreichung einer Erklärung gefordert, sondern lediglich die Offenlegung der Daten, die zu einer richtigen Abgabenfestsetzung durch die Behörde erforderlich sind. Hätte der Gesetzgeber auch zusätzlich zu einem Einbekennen einer Verfehlung und einer Offenlegung von…

BFG RV/5300016/2016Bestimmung zur Verletzung einer zollrechtlichen Wahrheitspflicht im Hinblick auf Wertangaben bei der Ausfuhr durch falsche Rechnungsangaben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.11.2018Teil 1/2

…Eingangsabgaben angefertigte Rechnungen keine Rückschlüsse auf den wirklich vereinbarten Preis zuließen; der Preis kein objektives Beschaffenheitsmerkmal einer Ware sei, sondern rein subjektiv (durch Angebot und Nachfrage) zustande komme und Feststellungen in Richtung eines „Scheinpreises“ bisher nicht getroffen worden seien; 4. eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs…