…möglich sei, über das Unternehmensserviceportal einen FinanzOnline-Zugang zu erlangen (Erst-Registrierung). Bejahendenfalls werde um eine kurze Schilderung des Anmeldungsprozesses sowie um Mitteilung ersucht, auf welcher rechtlichen Grundlage dies basiere (in § 3 der FinanzOnline-Verordnung 2006, der die Erlangung des FinanzOnline-Zuganges regle, sei diesbezüglich…
…auf § 97 Abs 3 BAO gestützten FinanzOnline-Verordnung (FOnV) 2006 wurde die Möglichkeit und der Ablauf der automationsunterstützten Datenübermittlung im Verfahren FinanzOnline geregelt. Gemäß § 5b Abs 1 FOnV 2006 haben die Abgabenbehörden nach Maßgabe ihrer technischen Möglichkeiten Zustellungen an Empfänger, die Teilnehmer von FinanzOnline sind…
…bestimmten geeigneten öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Übermittlungsstelle bedienen darf. Mit der auf § 97 Abs 3 BAO gestützten FinanzOnline-Verordnung (FOnV) 2006 wurde die Möglichkeit und der Ablauf der automationsunterstützten Datenübermittlung im Verfahren FinanzOnline geregelt. Nach § 98 Abs 2 BAO gelten elektronisch zugestellte Dokumente als zugestellt…
…den Bf elektronisch am 01.05.2020 über Finanzonline eingebracht. Beweiswürdigung: Aus dem elektronischen Veranlagungsakt geht eindeutig hervor, dass der Bf zum Zeitpunkt der Zustellung des angefochtenen Bescheides einen Zugang zu FinanzOnline im Sinne des FinanzOnline-Verordnung 2006 hatte und die Zustellung des angefochtenen Bescheides…
…mittels FinanzOnline eingebrachte Beschwerde als sonstiges Anbringen zu werten. In Reaktion auf dieses Erkenntnis wurde mit dem AbgÄG 2015 in § 56 Abs. 2 FinStrG der zweite Satz eingefügt, wonach automationsunterstützte Übermittlungen von Anbringen an Finanzstrafbehörden nur insoweit zulässig sind, als dies in einer Verordnung unter…
…ersucht, das Ermittlungsverfahren wie folgt zu ergänzen: a) ob der Beschwerdeführer (Bf) Teilnehmer an FinanzOnline im Sinne der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Einreichung von Anbringen, die Akteneinsicht und die Zustellung von Erledigungen in automationsunterstützter Form (FinanzOnline-Verordnung 2006 - FOnV 2006) BGBl. II…
… 5b FinanzOnline-Verordnung 2006 lautet auszugsweise: "(1) Die Abgabenbehörden haben nach Maßgabe ihrer technischen Möglichkeiten Zustellungen an Empfänger, die Teilnehmer von FinanzOnline sind, elektronisch vorzunehmen. (2) Jeder Teilnehmer, der an der elektronischen Form der Zustellung über FinanzOnline teilnimmt, hat in FinanzOnline eine E-Mailadresse anzugeben…
…Jahres für das der Antrag gestellt werde) eingebracht worden. In der dagegen erhobenen Beschwerde führt der steuerliche Vertreter im Wesentlichen aus, der Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung sei über FinanzOnline rechtzeitig am 28.12.2020 eingereicht worden, was dem beiliegenden Übermittlungsprotokoll und dem Postausgangsbuch zu entnehmen sei…
…2 FinanzOnline-Verordnung 2006). Diese Datenübertragungen gelten als erst dann eingebracht, wenn sie in zur vollständigen Weiterbearbeitung geeigneter Form bei der Behörde einlangen. Anbringen, die technisch erfolgreich übermittelt wurden, hat die Abgabenbehörde in geeigneter Weise zu bestätigen (§ 5 FinanzOnline-Verordnung 2006). In freier Beweiswürdigung steht…
…werden, die Einreichung unter Verwendung eines Telekopierers (Telefaxgerätes) zugelassen. Mit der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Einreichung von Anbringen, die Akteneinsicht und die Zustellung von Erledigungen in automationsunterstützter Form (FinanzOnline-Verordnung 2006 - FOnV 2006) wird die automationsunterstützte Datenverarbeitung für Anbringen im Sinn des …
…wirksam. Die FinanzOline-Verordnung (FOnV ) 2006 ist eine Verordnung im Sinne des § 97 Abs. 3 zweiter Satz BAO (vgl. Ritz/Koran, BAO7, § 97, Rz 10). Nach § 1 Abs. 2 FOnV 2006 ist die automationsunterstützte Datenübertragung zulässig für Funktionen, die dem jeweiligen Teilnehmer in FinanzOnline zur…
…zulässig für die Funktionen, die dem jeweiligen Teilnehmer in Finanz-Online zur Verfügung stehen. Gemäß § 5 FinanzOnline-Verordnung 2006 sind andere als die in den Funktionen gemäß § 1 Abs. 2 dem jeweiligen Teilnehmer zur Verfügung gestellten Anbringen, ungeachtet einer allfälligen tatsächlichen Übermittlung in FinanzOnline, unbeachtlich. …
… 5b FinanzOnline-Verordnung (FOnV) 2006 lautet auszugsweise: (1) Die Abgabenbehörden haben nach Maßgabe ihrer technischen Möglichkeiten Zustellungen an Empfänger, die Teilnehmer von FinanzOnline sind, elektronisch vorzunehmen. (2) Jeder Teilnehmer, der an der elektronischen Form der Zustellung über FinanzOnline teilnimmt, hat in FinanzOnline eine E-Mailadresse…
…durch den FinanzOnline-Teilnehmer (zB Öffnen, Lesen oder Ausdrucken eines Bescheides) kommt es nicht an (BFG 29.01.2015, RV/5101248/2014 ; unter Hinweis auf UFS 22.07.2013, RV/0002-F/13 ). In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass nach § 5b FinanzOnline-Verordnung 2006…
…diese Verordnung automationsunterstützte Datenübertragungen in Bezug auf Anbringen (§ 86a BAO), Erledigungen (§ 97 Abs. 3 BAO) und Akteneinsicht (§ 90a BAO), soweit nicht eigene Vorschriften bestehen. Zufolge § 1 Abs. 2 FOnV 2006 ist die automationsunterstützte Datenübertragung zulässig für die Funktionen, die dem jeweiligen Teilnehmer in Finanz-Online…
…2013, wurde in einem Hinweisfenster auf die Umstellung auf die elektronische Zustellung entsprechend § 5b FinanzOnline-Verordnung mit dem Hinweis auf die Verzichtsmöglichkeit hingewiesen. Da MV die Verzichtsmöglichkeit nicht wahrgenommen hat, war die Zustimmung zur elektronischen Zustellung von 20.03.2013 bis 05.03.2014 gesetzt…
…diese Verordnung automationsunterstützte Datenübertragungen in Bezug auf Anbringen (§ 86a BAO), Erledigungen (§ 97 Abs. 3 BAO) und Akteneinsicht (§ 90a BAO), soweit nicht eigene Vorschriften bestehen. Entsprechend § 1 Abs. 2 FOnV 2006 ist die automationsunterstützten Datenübertragung zulässig für die Funktionen, die dem jeweiligen Teilnehmer in FinanzOnline zur…
…1 der FinanzOnline-Verordnung 2006 (FOnV 2006) idF BGBl. II 2018/82, haben die Abgabenbehörden nach Maßgabe ihrer technischen Möglichkeiten Zustellungen an Empfänger, die Teilnehmer von FinanzOnline sind, elektronisch vorzunehmen. Gemäß § 5b Abs. 3 FOnV 2006 kann ein Teilnehmer in FinanzOnline auf die elektronische Form…
…die Beschwerden seien am 8. Oktober 2019 elektronisch eingebracht worden). Hinsichtlich der Zustellung der Erstbescheide werde auf § 5b FinanzOnline-Verordnung 2006 verwiesen. In seinen Vorlageanträgen vom 25. Oktober 2019 führte der Bf. aus, hinsichtlich der Begründung seines Begehrens und der beantragten Änderungen auf seine Beschwerden…
…Einbringung der Daten in die Databox ist auch dann der Zustellzeitpunkt, wenn die in § 5b Abs. 2 FinanzOnline-Verordnung 2006 vorgesehene Information an der vom Teilnehmer angegebenen elektronischen Adresse unterblieben ist. Diese Information hat lediglich Service-Charakter (Ritz, § 98 Tz 4). Im gegenständlichen Fall ist…