…8.2021, hinsichtlich der Beschwerdevorentscheidung vom 13.7.2021 über die Feststellung von Einkünften gem. § 188 BAO betreffend das Kalenderjahr 2018 gestellt und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung beantragt. Begründend führte die Bf aus: "Die angefochtenen Entscheidungen des Finanzamts Österreich gehen unrichtig davon aus, dass…
…die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mit € 14.013,11 festgestellt wurden. Begründend führte die belangte Behörde (auszugsweise) aus: "Am 03.09.2018 brachte die Firma ***10*** KEG das Rechtsmittel der Beschwerde gegen den Bescheid über die Feststellung von Einkünften gem. § 188 BAO für…
…vom 4. Dezember 2017, Steuernummer ***BF1StNr1***, über die Feststellung von Einkünften gem. § 188 BAO für 2010 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…Herr ***1*** nicht mehr an den Einkünften aus der Vermietung der Wohnungseigentumseinheiten Top 1, 2 und 4 der Liegenschaft ***G1***, beteiligt. Das diesbezügliche Fruchtgenussrecht hat sich alleine Frau ***2*** vorbehalten. Da eine der Grundvoraussetzungen für das Feststellen von Einkünften gemäß § 188 BAO nicht erfüllt ist…
…ist der Einkommensteuerbescheid für 2012) Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid (das ist der Bescheid über die Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für 2012) getroffene Feststellungen vorgebracht (die Einwendungen fokussieren sich im Wesentlichen darauf, dass ihm die im Grundlagenbescheid festgestellten Einkünfte aus Gewerbebetrieb nicht zugeflossen seien)…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 5. März 2026 betreffend Feststellung der Einkünfte § 188 BAO 2020, Steuernummer StNr zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…jedoch (weil unbekannt) bei Bescheiderlassung unberücksichtigt blieben und erst im Prüfungsverfahren neu hervorgekommen sind. Dem Bescheid über die Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO 2010 wird gemäß § 304 Abs. 4 BAO der Neuerungstatbestand zugrunde gelegt." 2. Zu den Rückstellungen für Umsatzsteuernachforderungen 2002-2009, Bilanz 2010…
Entscheidendes Merkmal einer verdeckten Ausschüttung ist die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach nicht unmittelbar als Einkommensverwendung erkennbar sind und ihre Ursache in den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen haben. Die Ursache wird anhand eines Fremdvergleiches ermittelt (VwGH 04.02.2009, 2008/15/0167). Verdeckte Ausschüttungen…
…Höhe von 5.323,56 EURO (2006), -1.743,04 EURO (2007), -14.369,01 EURO (2008) und -24.108,58 EURO (2009) feststellte und auf die Komplementärin und die Kommanditistin verteilte. Die KG erhob gegen die Bescheide betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO…
…die steuerliche Zuordnung der Einkünfte geändert werden. Es fehlte dieser Vereinbarung auch die Fremdüblichkeit, da sie nicht im Vorhinein abgeschlossen worden sei. Am 2. Juli 2013 reichten die Beschwerdeführer ein als "Berufung gegen den Bescheid über die Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO vom 12…
…05.04.2022 über die Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für 2020, beschlossen: Der Vorlageantrag vom 23.12.2022 wird gemäß § 260 Abs 1 lit a iVm § 264 Abs 4 lit e der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 idgF (BAO) als nicht zulässig zurückgewiesen…
…10.2010, betreffend Wiederaufnahme § 303 BAO hinsichtlich der Feststellung von Einkünften 2007 nach § 188 BAO nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4…
…Abs. 8 BAO auch der Umstand nichts, dass der Bf. ca. in der Mitte des Jahres 2011 aus der KG ausgeschieden ist. 7. Zusammenfassend ergibt sich aus obigen Ausführungen die Schlussfolgerung, dass der Bescheid vom 22. April 2013 betreffend Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO, Grundlagenbescheid…
…Meßbescheide oder für Abgabenbescheide von Bedeutung sind, diesen Bescheiden zugrunde gelegt, auch wenn der Feststellungsbescheid noch nicht rechtskräftig geworden ist. Nach § 192 BAO besteht im Einkommensteuerverfahren eine Bindung an die im Feststellungsbescheid (Grundlagenbescheid für abgeleitete Bescheide) enthaltene Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO (siehe VwGH…
…Bf. verweist diesbezüglich auf Ritz, BAO, Rz. 77 zu § 303 BAO. Dort heißt es: "Stellt sich die Frage der amtswegigen Wiederaufnahme von Verfahren über Grundlagenbescheide (zB Feststellung von Einkünften gem § 188), so werden die steuerlichen Auswirkungen bei den Beteiligten in das Ermessenskalkül miteinzubeziehen sein. Da…
…Begründung des Bescheides betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Feststellung von Einkünften § 188 BAO 2020 heißt es wie folgt: "Anlässlich der Veranlagung 2021 sind Tatsachen und/oder Beweismittel neu hervorgekommen die eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß 303 Abs. BAO erforderlich machen." Im Feststellungsbescheid 2020 anerkannte…
…Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für die Jahre 2002 und 2003 sowie betreffend Abweisung des Antrages vom 15. Juli 2011 auf Aufhebung der Berufungsvorentscheidung vom 16. Juli 2010 zur Umsatzsteuer 2003 nach durchgeführter mündlichen Verhandlung I) den Beschluss gefasst: Die Beschwerde betreffend Feststellung von…
…vom 19.11.2012 und vom 23.11.2012 betreffend Feststellung von Einkünften gem. § 188 BAO für die Jahre 2006 bis 2011 zu Recht erkannt: Die Feststellungsbescheide 2006 bis 2011 werden gemäß § 279 Abs 1 Bundesabgabenordnung (BAO) abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen sind den als Beilage angeschlossenen…
…das Ausnützen von Gewinnchancen durch Grundstückshandel ausgerichtet waren. Somit ist vom Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels auszugehen. Die Einkünfte der Bf sind in allen Streitjahren als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 188 BAO festzustellen. Gründe für eine vorläufige Veranlagung sind nicht erkennbar. Die Feststellung der Einkünfte hat…
…die (Nicht)Feststellung der Einkünfte gem. § 188 BAO (deren rechtswirksame Zustellung wurde jedoch auch von den Beschwerdeführern zu keinem Zeitpunkt des Verfahrens eingewendet, obwohl diese dieselben Adressaten und die gleiche Zustellverfügung ausweisen) rechtswirksam zugestellt. 3.1.1.3 Vorlageanträge Gemäß § 264 Abs. 1 BAO kann…