…35. Lieferung, § 9, Rz. 877, 878). Nach älterer Rechtsprechung sind bescheidmäßige Feststellungen von rechtserheblichen Tatsachen nur zulässig, wenn sie durch eine gesetzliche Vorschrift ausdrücklich vorgesehen sind (VwGH 21.9.1983, 82/13/0212). Solche Vorschriften sind z.B. die § 186 und 188 BAO, § 108c Abs…
…Voraussetzungen für die Bildung einer Unternehmensgruppe vor, hat das zuständige Finanzamt gegenüber allen zur Unterfertigung des Gruppenantrags verpflichteten Körperschaften das Bestehen der Unternehmensgruppe mit einem Feststellungsbescheid gemäß § 92 BAO bescheidmäßig festzustellen. Es handelt sich dabei um eine bescheidmäßige Feststellung von rechtserheblichen Tatsachen (Vock in Lachmayer…
…Nicht gefolgt werden könne auch der im Zurückweisungsbescheid getroffenen Aussage, dass im Falle des Vorliegens einer bescheidmäßig getroffenen Feststellung, wie jener der in Rede stehenden Einkommensteuerbescheide, die Rechtskraft dem Grundsatz einer rechtserheblichen Erzeugungsregel vorgehe. Bescheide, die den formellrechtlich unabdingbar festgelegten Regeln für ein verfahrensrechtlich einwandfreies…
…Voraussetzungen für die Bildung einer Unternehmensgruppe vor, hat das zuständige Finanzamt gegenüber allen zur Unterfertigung des Gruppenantrags verpflichteten Körperschaften das Bestehen der Unternehmensgruppe mit einem Feststellungsbescheid gemäß § 92 BAO bescheidmäßig festzustellen. Es handelt sich dabei um eine bescheidmäßige Feststellung von rechtserheblichen Tatsachen (Vock in Lachmayer…
…werde über den Beweis gewonnen (zu den Zusammenhängen vgl die S 22 und 23 des Aufhebungsantrages). Fehle es daran, so sei an einen Sachverhalt als die Gesamtheit der rechtserheblichen Tatsachen von vornherein nicht zu denken (Fasching, Lehrbuch Zivilprozessrecht2 Rz 799). Zumal der Besteuerung ausnahmslos reale…
…Zeitpunkt der Bescheiderlassung alle rechtserheblichen Sachverhaltselemente bekannt waren oder nicht. Wenn der abgabenfestsetzenden Stelle zu diesem Zeitpunkt nicht alle rechtserheblichen Tatsachen bekannt waren, liegt demnach eine neue Tatsache iS des § 303 Abs. 1 lit. b BAO vor, auch wenn diese Tatsachen dem Prüfer zu diesem…
…Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Im Beschwerdefall wurde die Wiederaufnahme auf das Neuhervorkommen von Tatsachen oder Beweismitteln gestützt. Die angefochtenen Wiederaufnahmebescheide verweisen in der Begründung auf die "Feststellungen der abgabenbehördlichen Prüfung…
…dem Finanzamt vorlagen und nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes spätestens zum Zeitpunkt der (Erst-)Bescheiderlassung dem Finanzamt der Inhalt bekannt gewesen ist. Aus der Einvernahme des Vorstandes der Zielgesellschaft sind für das Bundesfinanzgericht keine neuen rechtserheblichen Tatsachen, welche nicht schon aus den Unterlagen bekannt gewesen wären…
…dem Finanzamt vorlagen und nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes spätestens zum Zeitpunkt der (Erst-)Bescheiderlassung dem Finanzamt der Inhalt bekannt gewesen ist. Aus der Einvernahme des Vorstandes der Zielgesellschaft sind für das Bundesfinanzgericht keine neuen rechtserheblichen Tatsachen, welche nicht schon aus den Unterlagen bekannt gewesen wären…
…2016, Ra 2014/15/0058). Bedeutsam ist in dem Zusammenhang, dass das Finanzamt seiner erstmaligen Abgabenfestsetzung auch klar erkennbar einen bestimmten Tatsachenkomplex zu Grunde gelegt hat (vgl. Ellinger/Sutter/Urtz, BAO³ § 201 Tz 23). Die Abgabenbehörde hat im Bericht über die Außenprüfung und damit in…
…2000/17/0237 ua). Beurkundungen und Bescheinigungen sprechen nicht normativ über rechtliche Interessen ab, die an der Feststellung von Rechten, Rechtsverhältnissen und von rechtserheblichen Tatsachen bestehen mögen. Sie entfalten daher keine Verbindlichkeit und sind Ausdruck behördlichen Wissens. Sie sind lediglich ein Beweismittel von besonderer Art…
…Im Zug der Betriebsprüfung erfolgte eine nachprüfende Berechnung der Kennziffer 681 (Verlustabzug), wobei die neue Tatsache hervorgekommen ist, dass Verluste doppelt in Abzug gebracht wurden. Die Wiederaufnahme des Verfahrens erfolgte daher gemäß § 303 Abs 1 Bundesabgabenordnung aufgrund der neu hergekommenen Feststellungen im Rahmen der abgabenbehördlichen…
…2 GrEStG eine Verwertungsbefugnis voraus, deren zivilrechtlichen Inhalt das Gesetz allerdings im Einzelnen weder näher umschreibt noch seinen Umfang abgrenzt. Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 30. April 1981‚Zl. 16/3281/80‚ SIg.Nr. 5582/F, dargelegt, dass der rechtserheblichen Tatsache des Bestehens…
…2 GrEStG eine Verwertungsbefugnis voraus, deren zivilrechtlichen Inhalt das Gesetz allerdings im Einzelnen weder näher umschreibt noch seinen Umfang abgrenzt. Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 30. April 1981, Zl. 16/3281/80, Slg.Nr. 5582/F, dargelegt, dass der rechtserheblichen Tatsache des Bestehens…
…der Schweiz Informationen über das Bestehen oder Nichtbestehen eines gemeinsamen Haushaltes auszutauschen. Betreffend die erforderlichen Feststellungen zur Erwerbstätigkeit wird insbesondere auf Art 16 DVO 987/2009 hingewiesen. Im Übrigen wird betreffend die im Einzelnen festzustellenden rechtserheblichen Tatsachen auf die Ausführungen unter Punkt 3.3.3…
…oder Bescheinigungen sprechen nicht über rechtliche Interessen ab, die an der Feststellung von Rechten, Rechtsverhältnissen und von rechtserheblichen Tatsachen bestehen mögen. Mangels Bescheidcharakter sind sie wiederholbar, abänderbar und wiederrufbar (BAO, Ritz, § 92 Tz 17). Eine telefonische bzw. E-Mailauskunft stellt keine Erledigung mit Bescheidcharakter dar…
…Verwiesen wurde auf die Nachschau gemäß § 144 BAO in deren Verlauf Tatsachen neu hervorgekommen sind, welche zu einem im Spruch anderslautenden Bescheid geführt hätten. Zum unberechtigten Vorsteuerabzug betreffend die Lieferungen der ***1*** AG wurde ausgeführt, dass die Bf.in als Abnehmerin über den Lieferweg der…
…sei nicht erst aufgrund einer Nachschau am 12.11.2020, sondern mehr als ein Jahr davor erfolgt. Damit war dem Finanzamt der maßgebliche Sachverhalt seit Spätherbst 2019 bekannt. Die nachfolgenden Aktivitäten der Behörde haben nichts "Neues" hervorgebracht. Es lägen weder neue Tatsachen noch Beweise vor…
…Einverleibung eines Veräußerungsverbotes zu Gunsten des Landes Burgenland entgegen. Der rechtserheblichen Tatsache des § 1 Abs. 2 GrEStG des Bestehens der Möglichkeit zur Verwertung eines Grundstücks auf eigene Rechnung kann nur die Bedeutung zukommen, in Ansehung der eingeräumten Rechte in Bezug auf das Grundstück eine andere…
…die einerseits über die Einwirkungsmöglichkeiten eines Bestandnehmers hinausgehen, andererseits aber nicht die Befugnisse erreichen, die dem Eigentümer des Grundstückes zustehen. Der rechtserheblichen Tatsache des Bestehens der Möglichkeit zur Verwertung eines Grundstückes auf eigene Rechnung kann nur die Bedeutung zukommen, eine andere (Verwertungs-)Macht als ein…