…Die Streitpunkte sind: der Kostencharakter von Zahlungen für a) die Eintrittskarte zur Wiener Ferienmesse. b) Bücherkäufe, c) die Kleiderreinigung, d) eine Diktaphonreparatur an einen Pensionisten ohne Rechnungsbeleg die Abzugsfähigkeit von Geldverkehrskosten beim a) Konto der A-Bank als Betriebsausgaben, b) Wertpapierkonto der B-Bank als…
…Gewinnmöglichkeit von Lego sowie Eintrittskarten für Legoland im Deutschlandbereich, Gewinnspiele im Türkeibereich, Verlosung von Irish Whiskey] bestanden. Die Tatsache, dass die Ferienmesse 2013 teils Unterhaltungs-, teils Informationscharakter und damit einen Mischcharakter hatte, verschaffte die Gewissheit darüber, dass die Messe für einen nicht fest abgrenzbaren bzw…
Zu den Worten „weist der Steuerpflichtige nach, dass die Bewirtung der Werbung dient und die betriebliche oder berufliche Veranlassung weitaus überwiegt, können derartige Aufwendungen oder Ausgaben zur Hälfte abgezogen werden." wies der Bf. auf die Unterschiedlichkeit der Werbung und journalistischer Recherche hin und bestritt die…
Mit Schreiben vom 23.Mai 2016 bezeichnete der Bf. die Behauptung, dass "die verschiedenen Empfangsbereiche der Mobiltelefonanbieter für einen sowohl privaten, als auch beruflich veranlaßten Nutzungsbedarf des Bf. an den Mobiltelefonen gesprochen haben", als inhaltsleer, bestätigte, das Telefonieren mit Mobiltelefonen teils privat, teils beruflich nie…
Gemäß § 2 Abs. 1 UStG 1994 ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen…