…1 Satz 3 VO 883/2004 und nach § 2 Abs. 3 FLAG 1967. Nach der Rechtsprechung des EUGH ist auch die Weiterleitung der Familienbeihilfe an das (volljährige) Kind, das dem Haushalt des anderen Elternteiles zugehört, ein tauglicher Rechtfertigungsgrund im gegen den nach dem FLAG nicht…
…Mit hg Beschluss vom 21.10.2022 wurde der Bf binnen dreiwöchiger Frist aufgefordert, die behauptete Weiterleitung der Familienbeihilfe und die Leistung des Unterhalts an die Tochter für die Monate Jänner bis August 2013 durch Überweisung nachzuweisen, indem die Kontoauszüge mit den Abbuchungen vorzulegen seien…
…2025 habe das Finanzamt Österreich von der Beihilfenbezieherin die Familienbeihilfen und die Erhöhungsbeträge zu den Familienbeihilfen für den Zeitraum Jänner 2022 bis Dezember 2023 zurückgefordert und diesen Rückforderungsbescheid im Wesentlichen damit begründet, dass die Bf. verheiratet sei und in den beschwerdegegenständlichen Jahren ihr Ehegatte ihr…
…ab 7/2016 tatsächlich vor. Ab diesem Monat wird auch bereits Familienbeihilfe an den Beschwerdeführer für seinen Sohn überwiesen. Zur Wahrung des Parteiengehörs der belangten Behörde wurde dieser der Vorhalt samt dazu abgegebener Stellungnahme dem Finanzamt übermittelt und die Ansicht vertreten, dass nach dem Gesamtbild…
…2009, 2008/15/0329; VwGH 29.9.2010, 2007/13/0120; VwGH 19.12.2013, 2012/16/0047). Es kommt nur auf die objektive Rechtswidrigkeit des Bezugs von Familienbeihilfe an (vgl. etwa VwGH 10.12.1997, 97/13/0185; 22.4.1998, 98/13/0067)…
…der Bf. mit Beschwerde vom 21. Oktober 2020 und verlangte die Berücksichtigung dieser Werbungskosten. Als Beilage findet sich die erste Seite eines unbestätigten Formulars "Beih 103" (Familienstandsbescheinigung für die Gewährung von Familienbeihilfe an Arbeitnehmer, deren Kinder in Kroatien wohnen), in dem der Bf. als Arbeitnehmer…
…EuGH 199/21, Rn 54). Die österreichischen Dienstanweisungen und die Rechtsprechung des VwGH sehen gegen eine Rückforderung nach § 26 Abs 1 FLAG 1967 einen Rechtsfertigungsgrund wegen Weiterleitung der Familienbeihilfe an den Berechtigten nicht vor. Folglich fehlen transparente Vorschriften zur Bestätigung des Berechtigten. Das Fehlen solcher…
…2014 nachgeholt. Darin erklärte die Kindesmutter ihren Verzicht im Sinne des § 2a Abs. 2 FLAG sowie ihr Einverständnis, dass die Familienbeihilfe an den Beschwerdeführer ausbezahlt wird. Diese Eingabe trägt zwar lediglich eine qualifizierte elektronische Signatur der Kindesmutter, diese erfüllte jedoch gemäß § 4 Abs. 1 des…
…Bf nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn er den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet hat. Dies ist nach den Feststellungen im Sachverhalt nicht der Fall. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass dieser Mittelpunkt bei einer verheirateten Person regelmäßig am Orte des…
…Impfungen bekommen (siehe Beilage). Mein Sohn V. hat seinen Meldezettel seit 20.11.2017 in Wien. Der Antrag für Familienbeihilfe wurde an 19.12.2017 eingereicht. Seine Anmeldebescheinigung ist seit 04.12.2017. Dass V. in der Slowakei beim Arzt Juni 2016 war ist verständlich…
…Bescheid des Finanzamtes FA vom 30.04.2015, über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge Familienbeihilfe (FB) und Kinderabsetzbetrag (KG) für Jänner 2010 bis August 2012 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…jetzt kommuniziert wurde, dass die vermeintliche Rechtslage in Österreich einen Wegfall meiner Familienbeihilfe durch Eheschließung verursache. Ich habe zu jeder Zeit nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Da jedoch Sie diejenigen sind, die das fristgerechte Einstellen der Zahlungen an mich versäumt haben, stelle ich hiermit…
…Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet haben. Eine Person hat nach dieser Bestimmung den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes besteht bei verheirateten Personen…
…von ausschlaggebender Bedeutung. Bei verheirateten Personen, die einen gemeinsamen Haushalt führen, bestehe die stärkste persönliche Beziehung in der Regel zu dem Ort, an dem sie mit Ihrer Familie leben. Gemäß § 5 Abs. 3 FLAG 1967 bestehe kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, sie sich ständig…
…von der Bf für die beiden Kinder im Zeitraum November 2009 bis November 2014 zu Unrecht bezogene Beträge an Familienbeihilfe (FB) und Kinderabsetzbetrag (KG) in Höhe von insgesamt € 22.172,70 zurückgefordert. Begründend wird ausgeführt: Da die Bf die angeforderten Unterlagen nicht beigebracht habe…
…2016 betreffend Rückforderung Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag(KB) für den Zeitraum Oktober 2014 bis einschließlich Oktober 2016 im Umfang von insgesamt € 10.160,50 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
…Der Bf. hat in Österreich antragsgemäß für die ersten vier Monate des Jahres 2014 eine Differenzzahlung an Familienbeihilfe (von 1.091,52 €) sowie Kinderabsetzbeträge für zwei Kinder (von 467,20 €) ausbezahlt erhalten. 4. Im angefochtenen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2014 ergab sich - ausgehend…
…8 FLAG stand demnach dem Bf. keine Familienbeihilfe nach den österreichischen Rechtsvorschriften zu. An der Entscheidung des Finanzamtes kann demnach keine Rechtswidrigkeit festgestellt werden. Es war daher - wie im Spruch ausgeführt - zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig…
…gegen den Bescheid des Finanzamt Linz vom 11.9.2013 zu VNR, betreffend Rückforderung für den Zeitraum Juli 2013 bis Oktober 2013 zu Unrecht bezogener Beträge an Familienbeihilfe (1.514,44 €) und Kinderabsetzbeträgen (700,80 €) für die Kinder MT (geb. 24.8.2012)…
…daher die Meinung, dass die Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 lit. d FLAG 1967 für den Bezug des Grundbetrages an Familienbeihilfe und auch für den Erhöhungsbetrag nach § 8 Abs. 4 FLAG 1967 nicht vorliegen, somit war wie im Spruch zu entscheiden. 3.2. Zu Spruchpunkt…