…1 lit. b StVO 1960 und § 94d Z 1b und 4 StVO 1960 unter anderem das Parken für Fahrzeuge aller Art im Gemeindestraßennetz des 20. Wiener Gemeindebezirks von Montag bis Freitag (werktags) von 9 bis 22 Uhr auf die Dauer von zwei Stunden begrenzt, wobei…
…1 lit. b StVO 1960 und § 94d Z 1b und 4 StVO 1960 unter anderem das Parken für Fahrzeuge aller Art im Gemeindestraßennetz des 1. Wiener Gemeindebezirks von Montag bis Freitag (werktags) von 9 bis 22 Uhr auf die Dauer von zwei Stunden begrenzt, wobei…
…1 lit. b StVO 1960 und § 94d Z 1b und 4 StVO 1960 unter anderem das Parken für Fahrzeuge aller Art im Gemeindestraßennetz des 2. Wiener Gemeindebezirks von Montag bis Freitag (werktags) von 9 bis 22 Uhr auf die Dauer von zwei Stunden begrenzt, wobei…
…lit b StVO 1960 und § 94d Z 1b und 4 StVO 1960 das Parken für Fahrzeuge aller Art im Gemeindestraßennetz der genannten Wiener Gemeindebezirke von Montag bis Freitag (werktags) von 9 bis 22 Uhr auf die Dauer von zwei Stunden begrenzt. Für Geschäftstraßen gelten Sonderregelungen.…
…b StVO 1960 und § 94d Z 1b und 4 StVO 1960 das Parken für Fahrzeuge aller Art im Gemeindestraßennetz der genanten Wiener Gemeindebezirke von Montag bis Freitag (werktags) von 9 bis 22 Uhr auf die Dauer von zwei Stunden begrenzt, wobei das Abstellen gebührenpflichtig ist…
…MA 46 – DEF/10391/12, wurde das Parken für Fahrzeuge aller Art von Montag bis Freitag (werkt.) von 9 bis 22 Uhr und Samstag, Sonn- und Feiertag von 18 bis 22 Uhr auf die Dauer von 2 Stunden beschränkt. Diese Verordnung wurde durch die Anbringung…
…wenn sich diese Gegenstände im Inland befinden, 2. bei der Versicherung von Risken betreffend Fahrzeuge aller Art, wenn das Fahrzeug im Inland einem Zulassungsverfahren zuzuführen oder in ein behördliches Register einzutragen ist, 3. bei der Versicherung von Reise- oder Ferienrisken auf Grund eines Versicherungsverhältnisses mit…
…b StVO 1960 und § 94d Z 1b und 4 StVO 1960 das Parken für Fahrzeuge aller Art im Gemeindestraßennetz der genanten Wiener Gemeindebezirke von Montag bis Freitag (werktags) von 9 bis 22 Uhr auf die Dauer von zwei Stunden begrenzt, wobei das Abstellen gebührenpflichtig ist…
…vom 18. Februar 2022 (Korrektur) wurde im Art I gemäß § 25 Abs. 1 in Verbindung mit § 94d Z 1b der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) in dem durch nachstehend angeführte Straßenzüge und Bezirksgrenzen abgegrenzten Gebiet des 22. Wiener Gemeindebezirkes das Parken für Fahrzeuge aller Art Mo. …
…mit Gebrauchtfahrzeugen aus. Es würden Fahrzeuge aller Art, vorwiegend Kfz mit hoher Laufleistung, älterem Baujahr und Unfallschäden von Kfz-Händlern und Privatpersonen angekauft. Diese Fahrzeuge würden nach dem Ankauf umgehend nach Deutschland transportiert und weiter im EU-Raum an Händler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem…
…1 lit. b StVO 1960 und § 94d Z 1b und 4 StVO 1960 unter anderem das Parken für Fahrzeuge aller Art im Gemeindestraßennetz des 1. Wiener Gemeindebezirks von Montag bis Freitag (werktags) von 9 bis 22 Uhr auf die Dauer von zwei Stunden begrenzt, wobei…
…b StVO 1960 und § 94d Z 1b und 4 StVO 1960 das Parken für Fahrzeuge aller Art im Gemeindestraßennetz der genannten Wiener Gemeindebezirke von Montag bis Freitag (werktags) von 9 bis 22 Uhr auf die Dauer von zwei Stunden begrenzt. Für Geschäftsstraßen gelten Sonderregelungen. Nach…
…1 lit. b StVO 1960 und § 94d Z 1b und 4 StVO 1960 unter anderem das Parken für Fahrzeuge aller Art im Gemeindestraßennetz des 6. Wiener Gemeindebezirks von Montag bis Freitag (werktags) von 9 bis 22 Uhr auf die Dauer von zwei Stunden begrenzt, wobei…
…b StVO 1960 und § 94d Z 1b und 4 StVO 1960 das Parken für Fahrzeuge aller Art im Gemeindestraßennetz der genannten Wiener Gemeindebezirke von Montag bis Freitag (werktags) von 9 bis 22 Uhr auf die Dauer von zwei Stunden begrenzt, wobei das Abstellen gebührenpflichtig ist…
…wonach: - Gemäß Artikel I lit. c in den darin nachstehend angeführten Bezirken bzw. Bezirksbereichen (Anmerkung: von Gemeindestraßennetzen sei hier nicht die Rede) das Parken für Fahrzeuge aller Art von Montag bis Freitag (werktags) von 9-22 Uhr auf die Dauer von 2 Stunden begrenzt werde…
…MA 46-DEF/10391/12 als flächendeckende Kurzparkzone eingerichtet, wobei das Parken für Fahrzeuge aller Art von Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr auf die Dauer von drei Stunden beschränkt wurde. Diese Straße galt ab diesem Zeitpunkt als flächendeckende Kurzparkzone…
…MA 46-DEF/10391/12 als flächendeckende Kurzparkzone eingerichtet, wobei das Parken für Fahrzeuge aller Art von Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr auf die Dauer von drei Stunden beschränkt wurde. Diese Straße galt ab diesem Zeitpunkt als flächendeckende Kurzparkzone…
…August 2012, MA 46 - DEF/10391/12, das Parken für Fahrzeuge aller Art von Montag bis Freitag von 9 bis 22 Uhr und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 18 bis 22 Uhr auf die Dauer von zwei Stunden beschränkt. Dieser Bereich galt ab diesem…
…Zahlung des Versicherungsentgeltes der Steuer nur, .... bei der Versicherung von anderen als den in Z 1 bis 3 genannten Risiken [= betreffend unbewegliche Sachen, betreffend Fahrzeuge aller Art, von Reise- oder Ferienrisiken], wenn der Versicherungsnehmer eine natürliche Person ist, die bei Zahlung des Versicherungsentgeltes ihren…
…wurde mit Wirkung ab 1. März 2022 für ein näher bezeichnetes Gebiet das Parken für Fahrzeuge aller Art von Montag bis Freitag (werktags) von 9 - 22 Uhr auf die Dauer von 2 Stunden beschränkt. Der Geltungsbereich der Kurzparkzone im 19. Wiener Gemeindebezirks ist in dem…