…und das zustehende Pendlerpauschale daher 2.016, 00 € betrage. Die belangte Behörde errechnete anhand der Fahrplanauskunft eine Fahrtzeit von 113 Minuten für die Hinfahrt vom Wohnsitz der Bf bis zur Arbeitsstätte in der Rathausstraße 19 in Wien. Sie startete mit einem Weg von 5…
…um 14:30 Uhr ende, die nächstmögliche Zugverbindung sei erst um 15:55 Uhr gewesen und dieser Zug würde um 17:08 Uhr in H1 ankommen (Fahrtzeit 2 Stunden 38 Minuten). Mit Ergänzungsersuchen vom 09.01.2014 wurde der Bf. vom Finanzamt um Vorlage seiner…
…Gemäß der Fahrplanauskunft der ÖBB sei ersichtlich, dass die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel zwischen F und M eine Fahrzeit von mindestens 2,43 Stunden bei mehrmaligem Umsteigen erfordere. Daher sei der Beschwerdeführerin ein tägliches Pendeln zwischen dem Wohnsitz in Österreich und dem Beschäftigungsort in der…
…Personenverkehr: ***14***. Aus dem Fahrplan ergibt sich weiters, dass an Werktagen mehrmals täglich Zugverbindungen zwischen den Haltestellen "***15***" und "***16***" mit einer Fahrzeit von weniger als einer Stunde angeboten werden. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Strittig ist, ob im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr…
…2*** ein Pendlerpauschale von EUR 2016,00 jährlich / EUR 168,00 monatlich und einen Pendlereuro von EUR 134,00 jährlich / EUR 11,17 monatlich bei mehr als 10 Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte pro Monat und einer Fahrtzeit von 106 Minuten sowie einer Wegstrecke von 67 Kilometern…
…Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten dann als nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Dabei sind die Grundsätze des …
…BAO erlassenen Wiederaufnahmebescheid betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2011 damit begründet, dass die Tatsache, wonach die Fahrtzeit zwischen dem Wohnort in HD und der Ausbildungsstätte in Graz unter einer Stunde liege, neu hervorgekommen sei. Da bei der Ermessensübung der Rechtsrichtigkeit der Vorrang vor der Rechtssicherheit…
…sei der Bf. im streitgegenständlichen Zeitraum an besagter Adresse gemeldet gewesen. Diese sei etwa 289 km / 3 Stunden Fahrtzeit (einfache Strecke) von seinem Arbeitsort entfernt gelegen. Die Strecke habe er im Streitjahr laut beigelegter Tabelle 96mal alleine mit seinem eigenen PKW zurückgelegt, eine Mitfahrgelegenheit sei…
…der Bf. gemeldet. Gleichzeitig sind die Entfernung und die Fahrtzeiten zwischen der Hochschule in ***Stadt in Drittstaat*** und dem Familienwohnsitz dergestalt, dass nach der vorläufigen Rechtsansicht des BFG ein tägliches Pendeln zwischen dem Familienwohnsitz und ***Stadt in Drittstaat*** auszuschließen ist. Sie werden aufgefordert, dem Bundesfinanzgericht…
…Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet werden könne. Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr sei grundsätzlich dann anzunehmen, wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort mehr als 80 Kilometer entfernt ist und die Fahrzeit mehr als eine Stunde beträgt (unter Verweis auf VwGH 31.07.2013, 2009/13/0132)…
…in Salzburg besuchte und täglich nach Hause kam, konnte der Pauschbetrag für auswärtige Berufsausbildung nicht gewährt werden. Die Fahrzeit beträgt zum Ausbildungsort bzw. vom Ausbildungsort zum Wohnort weniger als je eine Stunde bei Benützung des schnellsten öffentlichen Verkehrsmittels. Wegzeiten von der Wohnung zur Einstiegsstelle des…
…06.2024 wurde von der Bfin. angegeben, dass die Wegstrecke zwischen Arbeitsstätte in Österreich und dem "Familienwohnsitz" in Ungarn mit 729 km betrage und dabei eine Fahrtzeit von ca. 7 Stunden angefallen sei (jeweils am Freitag nach Dienstende bzw. Rückkehr dann nach Österreich wieder am…
…2012 wurden von der ***4*** monatlich Pauschalrechnungen an den Bf ausgestellt, wobei auf diesen Rechnungen keinerlei Details hinsichtlich Route, Datum und Ort der Leistung, Fahrtzeit, Fahrer etc. ersichtlich sind und die Bezahlung ausnahmslos bar erfolgt. Sämtliche von der ***4*** übernommenen Fahrten würden It Aussage des…
…und bereits seit 2.6.2003 in einer Einrichtung in ***1*** beschäftigt. Die Entfernung zu ihrem Hauptwohnsitz in ***2*** betrage It. Routenplaner Google Maps 55 Kilometer und die Fahrtzeit liege unter einer Stunde. Seit 22.2.2005 sei sie in der ***3***, mit Zweitwohnsitz gemeldet…
…vom Beschäftigungsort so weit entfernt liege, dass eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden könne. Ab einer Entfernung von mehr als 80 km und einer Fahrzeit von mehr als einer Stunde sei eine tägliche Rückkehr unzumutbar. Da im Fall der Bf. diese Mindesterfordernisse nicht erreicht würden…
…einer Entfernung von 80 km zum Wohnort dann als nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn die Fahrtzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Dabei sind die Grundsätze des …
…gerechnet vom Zeitpunkt des Einstiegs in das Beförderungsmittel bis zur Ausstiegstelle, insgesamt länger als zwei Stunden Fahrtzeit zurücklegen muss und tatsächlich ein Quartier in Anspruch genommen wird. Keine Dienstreise liegt vor, wenn der Arbeitnehmer - aus welchen Gründen auch immer - vom Einsatzort noch am Anfahrtstag zurückkehrt…
…vor. Laut Arbeitsvertrag erfolgte die Einstellung als Vertriebsaußendienstmitarbeiter, er arbeite jedoch vom Homeoffice aus. Der Dienstort befände sich über 230 km entfernt und betrage die Fahrtzeit ca. 2 Stunden 45 Minuten. In einem weiteren Ersuchen um Ergänzung vom 05.12.2019 wurde der Bf. aufgefordert…
… 16 Abs. 1 Z 6 EStG liegt Unzumutbarkeit vor, wenn die Fahrzeiten mit dem Massenverkehrsmittel dreimal so lange sind als mit dem Kfz, wobei eine Gesamtfahrzeit für die einfache Fahrtstrecke von 90 Minuten im Nahbereich als zumutbar erachtet wird. Geringfügige Überschreitungen ändern nichts an der…
…VO gem. § 26 Abs. 3 StudFG) nachgewiesen werden, dass von einer Gemeinde die tägliche Fahrzeit zum und vom Studienort unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel mehr als je eine Stunde beträgt. Dabei sind (wie im neu gefassten § 2 Abs. 1 der VO) die Grundsätze des §…