IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Finanzvergehen der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben § 36 Abs. 2 Finanzstrafgesetz (FinStrG) i.V.m. § 35 Abs. 2 FinStrG über die Beschwerde der Beschuldigten vom gegen…
…Verpflichtung – eine Verkürzung von Eingangsabgaben iHv. insgesamt € 1.884,92 [zu a) Zoll € 1.191,83; EUSt € 238,37; und zu b) Zoll € 379,43; EUSt € 75,29] bewirkt, und dadurch (jeweils) das Finanzvergehen der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben nach…
…2012, hinsichtlich eines am 16.1.2009 dadurch begangenen Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 1 FinStrG, dass er im Zuge seiner Tätigkeit als Zolldeklarant fahrlässig unter Verletzung der zollrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Eingangsabgabenverkürzung von € 24.964,60 bewirkt habe…
…gegen BF, geb. am 19XX, whft. WS, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes idgF (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 8. Juni 2010 gegen das Erkenntnis des Zollamtes ZA als Finanzstrafbehörde vom 31. Mai 2010, Strafnummer…
…Franz Gall in der Finanzstrafsache gegen A, geb. am xxxx, Speditionsangestellter, wohnhaft in XXX, wegen fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 iVm § 35 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde (vormals "Berufung") des Amtsbeauftragten vom 12. Juli 2012 gegen das Erkenntnis des…
…BF, geb. am 19XX, whft. in H, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 8. Juni 2010 gegen das Erkenntnis des Zollamtes L als Finanzstrafbehörde, vertreten durch den Amtsbeauftragten AB, vom…
… 8 Abs. 3 FinStrG liege grobe Fahrlässigkeit vor, bei ungewöhnlich und auffallend sorgfaltswidrigen Handlungen, sodass der Eintritt eines dem gesetzlichen Tatbild entsprechenden Sachverhaltes als geradezu wahrscheinlich vorhersehbar sei. Das Finanzvergehen der grob fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 FinStrG könne nach § 36 Abs…
…Betrag unterschreitenden Geldstrafe aus besonderen Gründen ist zulässig, wenn die Ahndung der Finanzvergehen nicht dem Gericht obliegt. § 36 Abs. 3 FinStrG: Die grob fahrlässige Verkürzung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben wird mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen des Verkürzungsbetrages geahndet. § 35 Abs. 4 zweiter Satz und …
…000 Euro) welcher auf seinen Neffen ***Neffe-Bf1*** amtlich zugelassen war, entgegen einem Verbot oder einer Verpflichtung im Zollgebiet der Union verwendet zu haben und es unterlassen habe dies dem Zollamt vorher anzuzeigen. Er habe dadurch am Finanzvergehen der grob fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben nach §…
…Betrag unterschreitenden Geldstrafe aus besonderen Gründen ist zulässig, wenn die Ahndung der Finanzvergehen nicht dem Gericht obliegt. § 36 Abs. 3 FinStrG: Die grob fahrlässige Verkürzung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben wird mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen des Verkürzungsbetrages geahndet. § 35 Abs. 4 zweiter Satz und …
…nicht weiter nachgeschaut habe. Hätte sie weiter geschaut, hätte sie die fehlenden Rechnungen entdeckt. Somit habe sie subjektiv fahrlässig das Finanzvergehen der Verkürzung von Eingangsabgaben zu verantworten. Das Schreiben der Beschuldigten vom 9. Jänner 2015, mit dem eine Berichtigung beantragt worden sei, stelle lediglich eine…
…1030 Wien, und Steuerberater Dr. Michael Kotschnigg, Stadlauer Straße 39/I/Top 12, 1220 Wien, wegen des Finanzvergehens der grob fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben iSd § 36 Abs. 2 iVm § 35 Abs. 3 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 25. Juni 2025 gegen…
…Schweiz, ***Bf3***, ***AdrBf3****, Schweiz alle vertreten durch Hauska & Matzunski Rechtsanwälte OG, Salurner Straße 16/1, 6020 Innsbruck, wegen der Finanzvergehen der grob fahrlässigen Verkürzungen von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 iVm § 35 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerden der Beschuldigten und des belangten…
…Strafnummer 111, wurde der Beschuldigte der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben nach § 36 Abs. 1 FinStrG für schuldig erkannt, weil er fahrlässig vorschriftswidrig zwei Tonfrequenzverstärker ohne zollrechtliche Behandlung aus dem Zollager entnommen und somit der zollamtlichen Überwachung entzogen habe. Aus diesem Grund wurde über ihn gemäß §…
…Täters zu berücksichtigen. § 36 Abs. 3 FinStrG: Die Verzollungsumgehung wird mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen des auf die Ware entfallenden Abgabenbetrages, die grob fahrlässige Verkürzung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen des Verkürzungsbetrages geahndet. § 35 Abs. 4 zweiter Satz und …
…Bescheid zum Schluss kommt, ***NN1*** sei aufgrund der erwähnten fehlerhaften Tarifierungen eine grob fahrlässige Verkürzung von Eingangsabgaben iSd § 36 Abs. 2 FinStrG anzulasten. Der Ansicht der Bf., es läge ein entschuldbarer Irrtum gem. § 9 FinStrG vor, der ein fahrlässiges Verhalten ausschließe, vermag sich das Bundesfinanzgericht…
…Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Wien 6 in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Zolldeklarant, whft. XXX, wegen fahrlässiger Verkürzung von Eingangsabgaben nach § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG), Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde, StrNr. 100000/2013/00266-001, Amtsbeauftragter Amtsdirektor Werner Sischka, über…
…Steuerberater, Franzensbrückenstraße 5/DG, 1020 Wien, wegen desFinanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 8. Februar 2015 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Zollamt Linz Wels als Organ des Zollamtes Linz Wels als…
…dass eine Verkürzung von Eingangsabgaben bewirkt wird, wäre das in einem gegen den Empfänger/Anmelder zu führenden Finanzstrafverfahren zu klären gewesen. Dem Beschuldigten kann daraus bestenfalls eine entschuldbare Fehlleistung attestiert werden, die jedoch gemäß § 9 letzter Satz FinStrG nicht als fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen ist. Da…
…3 FinStrG wird die fahrlässige Verkürzung von Eingangsabgaben mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen des Verkürzungsbetrages geahndet. Gemäß § 23 FinStrG ist die Strafe unter Abwägung der allgemeinen und besonderen Strafzumessungsgründe zu bemessen. Die Höhe der Strafe wird von der Schuld des Täters bestimmt. Das Maß…