…fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung des Berufes nicht möglich ist. Gemäß § 2 Abs. 9 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG) verlängert sich die Anspruchsdauer nach Abs. 1 lit. b und lit. d bis j im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise, unabhängig…
…durch die coronabedingte Beeinträchtigung auch zu einer Verlängerung der Unterhaltspflicht kommen kann. Ausschlaggebend ist jedoch - wie bereits erwähnt - dass sich die hier angesprochene FB-Anspruchsdauer im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise unabhängig von der Dauer der coronabedingten Beeinträchtigung nach den Bestimmungen des § 2 Abs…
…Beschwerde brachte die Beschwerdeführerin (Bf) Folgendes vor: "Meine Tochter studierte beginnend mit September 2015 an der Fachhochschule Wr. Neustadt Allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege. Die im Oktober 2016 ausgestellte Mitteilung über den Familienbeihilfen-Bezug bestätigte den Anspruch bis Juni 2018. Die abschließende Bachelorprüfung fand am 31…
…Wesentlichen dahin begründet, dass zwar die Unterhaltszahlungen der Bf nicht in Frage gestellt würden, eine Überprüfung der überwiegenden Unterhaltstragung dennoch unterbleiben könne. Selbst bei einem Überwiegen bestehe für die Bf kein Anspruchsrecht, da die Kinder im Haushalt der Großmutter in Polen leben würden. Nach § 2…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Im Zuge der Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe teilte die Beschwerdeführerin (Bf.) am 14.11.2022 dem Finanzamt mit, dass die im Spruch genannte Tochter das BORG ***1*** in ***3*** besuche und am Ende des…
…Abschnitt nicht innerhalb der zulässigen Studiendauer abgeschlossen wurde, besteht erst dann wieder Anspruch auf die Familienbeihilfe sobald Ihr Sohn ***3*** diesen erreicht hat." Daraufhin brachte die Beschwerdeführerin eine weitere Beschwerde ein, die als Antrag auf Entscheidung über die Beschwerde an das Bundesfinanzgericht (Vorlageantrag) gewertet wird…
…rückgefordert, weil zwischen Beendigung des Diplomstudiums Rechtswissenschaften und dem Beginn des Gerichtspraktikums kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestanden habe. Die Beschwerde vom 23.05.2023 wurde mit der bereits im Rückforderungsbescheid angeführten Begründung abgewiesen. Strittig ist die Rückforderung der Familienbeihilfe für 04 und 05/2023. II…
…überwiegende Haushaltszugehörigkeit des Kindes zum Bf bestanden hat, der damit wohl auch die anfallenden Kosten für das Kind überwiegend getragen hat. Aus diesem Grund steht ihm eindeutig der FB-Anspruch für die Tochter, dieser verbunden mit der Gewährung des Kinderabsetzbetrages, zu. In Anbetracht der gegebenen…
…Lebensjahr vollendet habe. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht die Beschwerde mit der Begründung, dass sich die Anspruchsdauer der Familienbeihilfe automatisch bis zu einem Alter von 25 Jahren erhöhe, da seine Tochter im Herbst 2013 an der ***2***-Universität ***1*** inskribiert und ein Diplom-Lehramtsstudium (Langzeitstudium…
…2013, 2012/16/0047). Es kommt nur auf die objektive Rechtswidrigkeit des Bezugs von FB an (vgl etwa VwGH 10.12.1997, 97/13/0185; 22.4.1998, 98/13/0067), also auf das Fehlen der Anspruchsvoraussetzungen für den Leistungsbezug (vgl VwGH 28.11.2002…
…kein vorübergehender Aufenthalt mehr vor. Es wäre daher von Anfang an keine österr. FB auszuzahlen gewesen. § 5 Abs 3 FLAG 1967 lautet: "Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten." Im Zusammenhang mit der Regelung des § 5 Abs 3 FLAG…
…beschwerdegegenständlichen Zeitraum kein Anspruch auf Familienbeihilfe vorlag. Der Vollständigkeit halber wird angemerkt, dass die Tochter der Bf nicht dauernd außer Stande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen (s. o.a. nunmehr relevantes SVGA aus 03/2018), weshalb die Voraussetzungen für den FB-Anspruch iSd …
…III. Rechtslage: Die maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) und des Einkommensteuergesetzes (EStG) lauten in der hier anzuwendenden Fassung (auszugsweise) wie folgt: § 2 FLAG: Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, a) ... b) für volljährige Kinder, die…
…mit der Verfassungsmäßigkeit des § 3 FLAG 1967 idF des Fremdenrechtspaketes 2005, BGBl I 2005/100, ab 1.1.2006 (FB-Anspruch nur bei vorhandenem Aufenthaltstitel nach §§ 8 und 9 NAG) auseinandergesetzt. Er hat der behaupteten Verletzung von verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten durch Neufassung dieser Bestimmung entgegnet…
…a (Anm.: Altersgrenze) über die Altersgrenze und die Studiendauer, für die nach Abs. 1 Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, hinaus um ein weiteres Semester (Anm.: bei in Studienabschnitte unterteilten Studien) oder um ein weiteres Ausbildungsjahr, bei einem vor Erreichung der Altersgrenze begonnenem Studium infolge der COVID…
…zulässig. Entscheidungsgründe Das Finanzamt hat mit Bescheid vom 23.11.2011 die Familienbeihilfe und die Kinderabsetzbeträge für die drei minderjährigen Kinder der Beschwerdeführerin für den Zeitraum Jänner 2011 bis Juni 2011 in Höhe von insgesamt 3.330,10 Euro (FB: 2.278,90 Euro;…
…Tochter des Antragstellers, ***Vorname.Tochter.d.Bf.*** (Nachname wie Bf.), seit 21.5.2014 dem Haushalt der Kindesmutter angehört, Der antragstellende Vater hätte daher keinen Anspruch auf Familienbeihilfe. Die Behörde übersieht dabei allerdings, dass die Kindesmutter, in deren Haushalt das Kind überwiegend wohnt, selbst nicht…
…der den gemeinsamen Haushalt verlässt, fällt die Anspruchsberechtigung zufolge § 2 Abs. 2 FLAG weg. Unabhängig von einem Verzicht (iSd § 2a Abs. 2 FLAG 1967) kommt der FB-Anspruch ab dem dem Auszug folgenden Monat nur mehr dem Elternteil zu, welcher mit dem Kind im gemeinsamen…
…vom Kind gewählten Studienrichtung vorgenommen werden kann. Insoweit verkennt daher die Behörde die Rechtslage und liegt eine unrichtige rechtliche Beurteilung vor. Die Ansicht des Finanzamtes, dass offenkundig irgendein Studium frühestmöglich zwecks FB-Anspruchs aufzunehmen sei, ist daher nicht zutreffend, da auch nach dem klaren Wortlaut…
…der Familienbeihilfe ab Mai 2017. Im Vorfeld haben Ihre Eltern die Familienbeihilfe für Sie bezogen, da wegen Absolvierung des Studiums der Anspruch entsprechend gegeben war. Die Mindeststudiendauer (die für die Verwirklichung des Familienbeihilfenanspruchs als Maßstab gilt) für den 1.Studienabschnitt, Ihres mit Oktober 2013 begonnen…