…zu den in Ungarn verfolgten F und G. Deshalb wurden auch die Verzollungsbelege und Speditionsankten zu 1.279 Verzollungen der C mit Ungarnbezug einer genauen Analyse unterzogen. Während im "Italienkomplex" die Verzollungsrechnungen durch K teils in Italien, teils in Österreich bei der S produziert wurden…
…zu den in Ungarn verfolgten F und G. Deshalb wurden auch die Verzollungsbelege und Speditionsankten zu 1.279 Verzollungen der C mit Ungarnbezug einer genauen Analyse unterzogen. Während im "Italienkomplex" die Verzollungsrechnungen durch K teils in Italien, teils in Österreich bei der S produziert wurden…
…zu den in Ungarn verfolgten H und J. Deshalb wurden auch die Verzollungsbelege und Speditionsankten zu 1.279 Verzollungen der C mit Ungarnbezug einer genauen Analyse unterzogen. Während im "Italienkomplex" die Verzollungsrechnungen durch M teils in Italien, teils in Österreich bei der U produziert wurden…
…es sich nun um Fälschungen oder Verfälschungen handelt ist für die Nichtanerkennung als Nachweis des Transaktionswertes nach Art. 29 ZK unerheblich. Hinzu kommt, dass die in einigen Zollanmeldungen als Versenderin aufscheinende Z-Corp. auf Nachfrage der österreichischen Außenhandelsstelle unter Übermittlung eines Musters der von ihr…
…Rechnungen um Fälschungen gehandelt hat. Das Bundesfinanzgericht hat mit Erkenntnissen vom 3. November 2017, RV/7200222/2013 und RV/7200223/2013, sowie vom 4. Jänner 2018, RV/7200052/2014, Bescheide des Zollamtes ZA aufgehoben, mit denen das Zollamt gegenüber der beschwerdeführenden Partei ebenfalls eine Nachforderung…
…Waren bei einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Gemeinschaft tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis. Die Heranziehung dieser Bestimmung zur Ermittlung des Zollwertes scheidet im vorliegenden Fall alleine deshalb aus, weil sich die von der NN als Zollanmelderin vorgelegten Fakturen als Fälschung erwiesen…
…und Abgabenverfahren von einer Fälschung auch der in den 199 gegenständlichen Zollabfertigungen relevanten Fakturen auszugehen ist. Das BFG erachtet es - sich vor allem orientierend am Beweismaß in Abgabensachen - aus den oben dargestellten Gründen als erwiesen, dass es in allen 199 Fällen zu einer Unterfakturierung gekommen…
…in Österreich verwirklicht sehe, weil die Warenempfänger den korrespondierenden innergemeinschaftlichen Erwerb nicht erklärt hätten. Nach herrschender Ansicht in Lehre und Rechtsprechung sei die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung auch dann zu gewähren, wenn der innergemeinschaftliche Erwerb vom Abnehmer tatsächlich nicht besteuert werde, weil es nur auf…
Ist die Zollschuld aufgrund einer Handlung entstanden, die zu dem Zeitpunkt, als sie begangen wurde, strafbar war, so kann die Mitteilung unter den Voraussetzungen, die im geltenden Recht festgelegt sind, noch nach Ablauf der Dreijahresfrist nach Abs. 3 erfolgen. Die Verlängerung der Festsetzungsfrist richtet sich…
…Art. 204 und Abs. 3 ZK Einfuhrumsatzsteuer iHv. € 69.667,73 sowie eine Abgabenerhöhung von € 7.848,49 zur Zahlung vor. Mit Eingabe vom 16.3.2012 (und ergänzenden Ausführungen vom 20.3.2012, 5.4.2012, 23.4.2012, 15.5.2012…
…der am 13.1.2015 durchgeführten mündlichen Verhandlung wurde zunächst das damalige Parkraumüberwachungsorgan, Herr F. L., als Zeuge zum Beweisthema: Mögliche Fälschung eines Kurzparkscheines einvernommen: "Herrn F. L. wird zur Einsicht übergeben: Anzeige sowie die beiden Fotografien der Parkscheine. Der Beschuldigte legt den Originalparkschein vor…
…mehrmals auch bei einer Patrouille). Die Behörde hätte dazu Feststellungen treffen müssen: Insbesondere wurde beim Grenzübertritt auch auf erstes Befragen immer korrekt angegeben, dass Waren zu geschäftlichen Zwecken mitgeführt werden. Auch deren Menge bzw. Anzahl wurde korrekt angegeben. Auch die Wahl eines falschen Grenzübergangs sei…
…Ra 2023/13/0160). Dies insbesondere deshalb, weil trotz beantragter mündlicher Verhandlung eine solche nicht stattgefunden hatte. Mit Beschluss des Geschäftsverteilungsausschusses vom 09.04.2024 wurde das fortgesetzte Verfahren, das ebenso der GA 1054 zugeteilt war, der nunmehr zuständigen Gerichtsabteilung zugeteilt. Mit Beschluss vom 22…
…durch die privatrechtliche Vorfragen als Hauptfragen entschieden wurden, von der Abgabenbehörde im Sinn des Abs. 1 zu beurteilen. Eine Bindung besteht nur insoweit, als in dem gerichtlichen Verfahren, in dem die Entscheidung ergangen ist, bei der Ermittlung des Sachverhaltes von Amts wegen vorzugehen war. Nach…
…Zl. ***3***, betreffend Eingangsabgaben und Verzugszinsen zu Recht erkannt: I. Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Laut Eintragung im Firmenbuch, FN ***4***…
…alle erforderlichen Sachverhaltsfeststellungen zu treffen, um das Bestehen oder Nichtbestehen einer allfälligen Abgabenpflicht zu beurteilen. Bei fehlerhaften, falschen oder unrichtigen Ermittlungsergebnissen liegt es an der Abgabenbehörde, im Rahmen der amtswegigen Ermittlungspflicht (unter Beachtung meiner Mitwirkungspflicht) als notwendig erachtete Ermittlungsschritte (etwa auch unter ergänzender Befragung der…
…oder zu zahlende Preis. Die Heranziehung dieser Bestimmung zur Ermittlung des Zollwertes scheidet im vorliegenden Fall alleine deshalb aus, weil sich die von der H als Zollanmelderin vorgelegten Fakturen als Fälschung erwiesen haben (siehe in einem gleichgelagerten Fall, BFG 1.9.2014, RV/7200046/2010…
…204 und Abs. 3 ZK Einfuhrumsatzsteuer iHv. € 43.351,36 sowie eine Abgabenerhöhung von € 3.505,55 zur Zahlung vor. Mit Eingabe vom 10.2.2012 (und ergänzenden Ausführungen vom 1.3.2012, 10.5.2012, 11.7.2012 und 23.7.2012…
…Folge in Indien als einem Drittland einer Überführung in den freien Verkehr zugeführten Waren, nicht nachzuweisen. Weder war im Versandschein T2 Y2, mit welchem Waren in die Schweiz befördert wurden mangels Übereinstimmung der Packstücke und der Rohmasse, noch im indischen Verzollungsbeleg die Nämlichkeit der Waren…
…Waren bei einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Gemeinschaft tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis. Die Heranziehung dieser Bestimmung zur Ermittlung des Zollwertes scheidet im vorliegenden Fall alleine deshalb aus, weil sich die von der NGmbH als Zollanmelderin vorgelegten Fakturen als Fälschung erwiesen…