…österreichischen Arbeitgebers bekannt zu geben, ob bzw. wann eine Mitteilung übermittelt wurde, dass für den Bf. die Expatriates-Regelung in Anspruch genommen wurde. In Beantwortung dieser Anfrage wurde mitgeteilt, dass keine Mitteilung lt. Rz 1038i LStRl 2002 aktenkundig ist. 10.4. Anfragen an das Zentrale…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache D, inlAdresse, vertreten durch Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH, Renng 1/Tür Freyung, 1013 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 27.06.2014 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 zu Recht…
…dem Betrag von 10.556 Euro festgesetzt. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Zunächst wurde der als Expatriates im Inland tätige, die x Staatsbürgerschaft besitzende Bf. aufgrund eines für den Zeitraum vom 1…
…Unter den ab 2018 auch für Vertreter anzugebenden Reisekostenersätzen gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 (lt. Steuererklärung "Von Arbeitgeberin/Arbeitgeber erhaltene Kostenersätze (ausgenommen Kostenersätze an Expatriates betreffend Reisekosten iSd § 26 Z 4 EStG 1988") machte der Bf. keine Angaben. In dem der belangten Behörde übermittelten…
…lohnsteuerliche Betriebsstätte begründet, die bfP führe jedoch freiwillig eine österreichische Lohnverrechnung durch. Ferner sei dem Finanzamt offengelegt worden, dass die bfP die Vereinfachungsregelung nach dem Expatriates-Erlass (Rz 1038 LStR) anwende. Es liege daher kein Wiederaufnahmegrund vor und die Haftungsbescheide seien aufzuheben. Schließlich habe die…
…die Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt worden. Ferner habe die bfP dem Finanzamt offengelegt, dass sie die Vereinfachungsregelung nach dem Expatriates-Erlass (Rz 1038 LStR) anwende und die betroffenen Dienstnehmer dem Finanzamt iSd Erlasses gemeldet. Demzufolge liege kein Wiederaufnahmegrund vor und seien die Haftungsbescheide aufzuheben…
…Anders als im Erstbescheid anerkannte sie nun jedoch die geltend gemachten Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung iHv 5.559,54 Euro und für Familienheimfahrten iHv 1.561,20 Euro nicht mehr, da die Voraussetzungen als Expatriates im Sinne des § 62 EStG 1988 nicht mehr vorgelegen seien…
…diese als Vorlageantrag wertete. Begründend führte er an, auf ihn finde der Expatriate-Erlass für den Zeitraum 1.11.2009 bis 31.10.2013 Anwendung, da er für einen befristeten Zeitraum innerhalb eines Konzernbetriebes von Bulgarien nach Österreich entsendet worden sei, er während der letzten…
…dass ein unbefristeter Dienstvertrag bei der X-Bank in Wien vorliege. Die Voraussetzung (konzerninterne Versetzung von vornherein feststehend für maximal 5 Jahre) für die Anwendung des sog Expatriates-Erlasses liege daher nicht vor. Da auch die Partnerin und die Kinder bereits ab September 2011 mitübersiedelt…
…der doppelten Haushaltsführung waren nicht mehr beantragt worden - nicht berücksichtigt und in der Begründung ausgeführt, die Bf befinde sich seit 2009 in Österreich, weshalb der Status der Bf als Expatriate nicht mehr gegeben sei. Die Tatsache, dass die Bf ihre Wohnung in Russland verschenkt habe…
…angemietete Wohnung "für uns" als nicht außergewöhnlich angesehen worden sei, sondern vergleichbar "mit unserem Wohnstandard" in Deutschland gewesen sei. Die Regelungen im Expat-Erlass erlaubten für Expatriates einen Betrag von maximal 2.200,00 € pro Monat, was ihm eine Schlechterstellung zumute, da die Familiengröße…
… 63 EStG 1988 berücksichtigt werden; ausgenommen davon ist jener nach § 1 Z 11 (Expatriates)." Selbst der Beschwerdeführer hat in seiner eigenen Berechnung eine Bemessungsgrundlage von 2023 € 44.133,52 und 2024 € 47.606,60 ermittelt. Daraus folgt, dass auf ihn jedenfalls jeweils der…
… 16 Abs. 1 Z 6 | | | | | Werbungskostenpauschbetrag gemäß § 17 Abs. 6 für Expatriates | | | | | Einbehaltene freiwillige Beiträge gemäß § 16 Abs. 1 Z 3b | | 25,30 | | | Steuerfreie bzw. mit festen Sätzen versteuerte Bezüge…
…Fassung von § 4 Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten kürzen (nicht steuerbare) Kostenersätze gemäß § 26 EStG 1988 die jeweiligen Pauschbeträge. Lediglich für Expatriates sieht die Verordnung eine (gesetzwidrige) Ausnahme vor, die frühere Ausnahme für Vertreter ", ausgenommen jene nach § 1…
…welcher im Wege der Lohnverrechnung durch Verrechnung mit dem zustehenden Nettolohn abgegolten werde. In der Lohnverrechnung seien diese Kostenbeiträge iS einer doppelten Haushaltsführung gemäß Rz 1038 LStR (Expatriate-Erlass) als Werbungskosten berücksichtigt worden. Nach Ansicht der Finanzverwaltung sei die Vereinfachungsregel der Rz 1038 LStR im…
…welcher im Wege der Lohnverrechnung durch Verrechnung mit dem zustehenden Nettolohn abgegolten werde. In der Lohnverrechnung seien diese Kostenbeiträge iS einer doppelten Haushaltsführung gemäß Rz 1038 LStR (Expatriate-Erlass) als Werbungskosten berücksichtigt worden. Nach Ansicht der Finanzverwaltung sei die Vereinfachungsregel der Rz 1038 LStR im…
…im Veranlagungsverfahren. Im Rahmen der Lohnverrechnung können die Pauschbeträge nur im Wege eines Freibetragsbescheides gemäß § 63 EStG 1988 berücksichtigt werden; ausgenommen davon ist jener nach § 1 Z 11 (Expatriates)." Nach § 4 Abs. 1 der Verordnung in der Fassung vor Änderung durch BGBl. II Nr. 68…
…welcher im Wege der Lohnverrechnung durch Verrechnung mit dem zustehenden Nettolohn abgegolten werde. In der Lohnverrechnung seien diese Kostenbeiträge iS einer doppelten Haushaltsführung gemäß Rz 1038 LStR (Expatriate-Erlass) als Werbungskosten berücksichtigt worden. Nach Ansicht der Finanzverwaltung sei die Vereinfachungsregel der Rz 1038 LStR im…
…die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung und der Familienheimfahrten wie ursprünglich erklärt. Der relativ lange Zeitraum der doppelten Haushaltsführung (Mitte 2010 bis 1/2015) ist auch durch den Sprach- und Staatenwechsel ähnlich den Verhältnissen eines Expatriates bedingt, für den auch als "Übergangszeit" 5 Jahre angenommen werden…
…2012 bis 2014 zweifelsfrei in der Tschechischen Republik gelegen. Der lange Zeitraum der doppelten Haushaltsführung von fünf Jahren von Mitte 2010 bis 1/2015 sei auch durch den Sprach- und Staatenwechsel ähnlich den Verhältnissen eines Expatriates bedingt, für den auch als Übergangszeit fünf Jahre angenommen…