…80 und liegt daher weit unter dem allgemeinen, unpfändbaren Grundbetrag gem. § 291 a EO in Höhe von € 872,00. Da mein gesamtes Einkommen das Existenzminimum (bei weitem) unterschreitet, ist die gegen mich als verpflichtete Partei geführte Forderungsexekution gemäß § 16 Abs. 1 Z 2 Abgabenexekutionsordnung…
…gegenständlichen Verfahren ist strittig, ob der Beschwerdeführerin aus dem bei der Bank gepfändeten Betrag ein unpfändbarer Freibetrag ("Existenzminimum") an die Beschwerdeführerin zurückzuzahlen ist. Pfändbar sind alle Arten von Geldforderungen (soweit nicht Exekutionsverbote oder Exekutionsbeschränkungen in Frage kommen) und zwar auch dann, wenn diese bedingt oder…
…worden. Die Berechnung der außergewöhnlichen Belastung für die Gattin würde daher folgendes Ergebnis ergeben: Einkommen Gattin A B: 7.615,00 € abzüglich Existenzminimum 2023: 11.693,00 € Außergewöhnliche Belastung für Gattin: 0,00 € Beantragte Krankheitskosten Gattin: 7.610,21 € abzüglich außergewöhnlich…
…dass ihrer Ansicht nach die Pfändung zu Recht erfolgt sei. Es sei nämlich nicht Aufgabe der belangten Behörde das Existenzminimum zu berechnen; diese Verpflichtung obliege dem Drittschuldner. Am 2.1.2026 überwies die Bank einen Betrag in Höhe von EUR 1.177,73 auf das…
… 291a EO zu verweisen, wonach ein Pfändungsschutz ("Existenzminimum") besteht. Dabei hat der Drittschuldner bei der Berechnung des Überweisungsbetrages an das Finanzamt (unter Zusammenrechnung aller monatlichen Einkünfte) das der Bf. zustehende Existenzminimum zu berücksichtigen, das auf ihre zu berücksichtigenden persönlichen Verhältnisse abstellt. Sollte dies nicht erfolgt…
…Zeit" für die am 15. Mai 2013 fällig werdende Einkommensteuervorauszahlung in Höhe von € 4.123,00 mit der Begründung, dass er wegen der Pfändung seines Pensionseinkommens auf das Existenzminimum nicht in der Lage sein werde, den genannten Betrag zu bezahlen. Das gleiche gelte für…
…die Drittschuldnerin verpflichtet war, das Existenzminimum zu berechnen. Ermittlungen und Feststellungen zu den Pfändbarkeitsgrenzen durch das Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde sind nicht vorgesehen und daher entbehrlich (siehe VwGH 30.5.2017, Ro 2015/16/0012). Um zu verhindern, dass das Existenzminimum gepfändet wird, bestimmt …
…ob es Ersätze gegeben hat. Weiters sei das Einkommen der Gattin zu berücksichtigen. Soweit dieses über das steuerliche Existenzminimum (in 2023 € 11.693) gehe, müsse sie ihre Kosten selber tragen. Möglicherweise könnten auch in den bei der Gattin anerkannten agBel Kosten des Badumbaus bereits…
…August 2014 mit, dass die Beschwerde lediglich damit begründet werde, dass auf Grund verschiedener Umstände die Einkünfte des Bf. unter dem Existenzminimum lägen. Dies könne aber wohl kaum Thema einer Beschwerde sein. Soferne sich keine überweisbaren Beträge ergäben, wäre dies vom Drittschuldner mitzuteilen und die…
…Existenzminimums an den Abgabepflichtigen zurückzuzahlen (vgl. BFG vom 25.02.2016, RV/7106388/2015; VwGH 18.12.2008, 2006/15/0155). Da nach dem zitierten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes Einkommensteuergutschriften somit keinem Pfändungsschutz unterliegen, war das daraus resultierende Guthaben nicht einmal teilweise (in Höhe des Existenzminimums…
…enthaltenen haftungsgegenständlichen Forderungen entgegen der Rechtsansicht der Bf. im Konkurs der G-2 vom D-2 bis D-3 angemeldet waren, es jedoch mangels ausreichender Masse zu keiner Verteilung an die Konkursgläubiger gekommen ist. Existenzminimum Gemäß § 53 AbgEO sind im abgabenbehördlichen Vollstreckungsverfahren die Bestimmungen der §…
…bestellt worden sei. Die Abgabenschulden resultierten aus Zeiträumen vor Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens am D-2 (Anmerkung: gemeint wohl D-3) und könnten daher nicht mit dem ihr zustehenden Guthaben gegenverrechnet werden. Zumal ihr Einkommen angesichts einer Sorgepflicht jedenfalls weit unter dem Existenzminimum liege, stehe ihr…
…persönlichen Umstände (Bezug des Existenzminimums etc.) dargelegt, die eine eingeschränkte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bedingen würden. Die Bf. bezog 2013 Pensionseinkünfte i.H.v. 11.141,62 € (brutto) und aus einer Teilzeitbeschäftigung i.H.v. 3.919,09 € (brutto), welche über dem Existenzminimum liegen. Nach…
…die Ausführungen im Steuerbuch des Finanzministeriums). Die Bf. habe nicht 11.000 € (= steuerfreies Existenzminimum) zur Verfügung gehabt. Die Pflegerin sei eine Dienstnehmerin und der Dienstgeber habe ihr Kost und Logis zur Verfügung zu stellen. Für den Dienstgeber seien diese Aufwendungen abziehbare Betriebsausgaben. Nach…
…können folgende Ausgaben anerkannt werden (unter Abzug der Kosten, die Ihre Gattin aufgrund ihres eigenen Einkommens tragen könnte): (Einkommen Gattin: 12.880,44 abzüglich Existenzminimum 11.000,- = selbst zu tragende Kosten 1.880,44) außergewöhn. Belastung Gattin 5.693,20 abzüglich selbstzutragende Kosten 1…
…Umfang gepfändet werden, verbleiben ihm die unpfändbaren Teile dieser Bezüge. Etwaige gesetzliche Unterhaltspflichten gegenüber seiner Ehefrau oder seiner Tochter werden für die Höhe des unpfändbaren Betrages berücksichtigt. Vom solcherart sich ergebenden "Existenzminimum" wird angenommen, dass der Verpflichtete damit seinen notwendigen Lebensunterhalt bestreiten kann (vgl. Liebeg…
…dürfen. Durch Missachtung der selbst erlassenen Einkommens- und Umsatzsteuerbescheide bzw. Missachtung des Existenzminimums (derartige Tabellen seien oftmals veröffentlicht und somit auch der Finanzverwaltung leicht zugängig) hätten Mitarbeiter der Finanzverwaltung Horn grob pflichtwidrig gehandelt. Selbst das Bezirksgericht Horn habe keinen Antrag auf Überweisung an das Finanzamt…
…Betriebsausgaben/Werbungskosten abgezogen werden können. Dies beruht auf dem Gedanken, dass durch die tarifbedingte Steuerfreiheit des Existenzminimums eine für alle Steuerpflichtigen gleichmäßige Berücksichtigung dieser Aufwendungen erfolgt, weshalb ein Abzug derartiger Aufwendungen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zu einer Doppelberücksichtigung führen würde (Wiesner/Grabner/Knechtl/Wanke, EStG…
…VwGVG Unterhalt ist ein zwischen dem "notdürftigen" und dem "standesgemäßen" Unterhalt liegender anzusehen, der abstrakt zwischen dem statistischen Durchschnittseinkommen eines unselbständig Erwerbstätigen und dem Existenzminimum liegt und unter Würdigung der Verhältnisses des Einzelfalles eine die Bedürfnisse des Einzelnen berücksichtigende bescheidene Lebensführung gestattet (vgl. VwGH 2…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde des ***1*** ***2***, ***3***, ***4***, vom 18.5.2015, eingebracht 19.5.2015, gegen den Bescheid des damaligen Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf , 1030 Wien, Marxergasse…