…Werbungskosten anerkannt. Aufwendungen für einen Sprachkurs seien nämlich nur dann als Werbungskosten absetzbar, wenn hiedurch ausschließlich oder nahezu ausschließlich auf den Beruf des Steuerpflichtigen abgestellte Sprachkenntnisse vermittelt würden. Der Erwerb von Sprachkenntnissen, die von allgemeinem Interesse und Nutzen seien, weil sie die Allgemeinbildung erhöhten, sei…
…kein Reiseprogramm, sondern um ein Sprachstudium. An diesem Sprachstudium nehmen jene Personen teil, die ein hohes Interesse am Erwerb von professionellen Sprachkenntnissen besitzen, die sie auch natürlich beruflich verwerten wollen. Das Ausmaß an Freizeit war sehr eingeschränkt, da nur durch zeitintensive Vorbereitungen und Vokabelstudium, das…
…1988 sind Aus- und Fortbildungsmaßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen ebenso als Werbungskosten abzugsfähig. Aufwendungen für Sprachkurse stellen auch dann abzugsfähige Aus- oder Fortbildungskosten dar, wenn auf Grund der Erfordernisse im ausgeübten oder verwandten Beruf Sprachkenntnisse allgemeiner Natur erworben werden. Eine Fremdsprachenausbildung kann auch eine Umschulungsmaßnahme darstellen…
…Kenntnisse im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit verwertet werden (vgl VwGH 19.10.2006, 2005/14/0117). Aufwendungen für Sprachkurse stellen auch dann abzugsfähige Aus- oder Fortbildungskosten dar, wenn auf Grund der Erfordernisse im ausgeübten oder verwandten Beruf Sprachkenntnisse allgemeiner Natur erworben werden (JAKOM/Lenneis, EStG10, …
…Rz 363) liegen seit 2000 (Steuerreformgesetz 2000, BGBl. I Nr. 106/1999) abzugsfähige Aus- oder Fortbildungskosten auch dann vor, wenn auf Grund der Erfordernisse im ausgeübten oder verwandten Beruf Sprachkenntnisse allgemeiner Natur erworben werden (z.B. Grundkenntnisse für eine Tätigkeit als Kellnerin, Sekretärin, Telefonistin, Verkäuferin…
…denen insbesondere die Reisekosten beinhaltet sind und in Kosten, die unmittelbar durch den Sprachkurs erwachsen sind. Aufwendungen für Sprachkurse stellen auch dann abzugsfähige Aus- oder Fortbildungskosten dar, wenn auf Grund der Erfordernisse im ausgeübten oder verwandten Beruf Sprachkenntnisse allgemeiner Natur erworben werden (Jakom/Lenneis, EStG16, …
…Rz 363) liegen seit 2000 (Steuerreformgesetz 2000, BGBl. I Nr. 106/1999) abzugsfähige Aus- oder Fortbildungskosten auch dann vor, wenn auf Grund der Erfordernisse im ausgeübten oder verwandten Beruf Sprachkenntnisse allgemeiner Natur erworben werden, wie zB Grundkenntnisse für eine Tätigkeit als Kellnerin, Sekretärin, Telefonistin, Verkäuferin…
…6.2000, 2000/14/0096). 5.1. Sprachkurse: Aufwendungen für Sprachkurse stellen auch dann abzugsfähige Aus- oder Fortbildungskosten dar, wenn auf Grund der Erfordernisse im ausgeübten oder verwandten Beruf Sprachkenntnisse allgemeiner Natur erworben werden (zB Grundkenntnisse für eine Tätigkeit als Verkäuferin, vgl. Jakom/ Lenneis , EStG12…
…ausgeübten oder verwandten Beruf des Steuerpflichtigen abgestellte berufsspezifische Sprachkenntnisse (zB Fachvokabular auf dem Gebiet Recht, Wirtschaft oder Technik) vermittelt werden (VwGH w.o.) oder wenn auf Grund der (konkreten) Erfordernisse im ausgeübten oder verwandten Beruf Sprachkenntnisse allgemeiner Natur erworben werden (zB Grundkenntnisse für eine Tätigkeit…
…Dies selbst dann nicht, wenn der Nachweis von Sprachkenntnissen tatsächlich eine Voraussetzung für die Zulassung zu einem Studium darstellen würde, weil der Erwerb von (allgemeinen) Sprachkenntnissen für eine Fülle von in Betracht kommenden Berufen von Bedeutung ist. Der Besuch eines Sprachkurses ist somit nicht als…
…Vorkenntnisse. Dieser diente somit lediglich dem Erwerb von Italienischkenntnissen allgemeiner Natur. Solche Kurse können auch für das tägliche Leben für Jedermann von Interesse und Nutzen sein und zählen somit zur privaten Lebensführung. Ausschließlich oder nahezu ausschließlich auf den angestrebten Beruf abgestellte Sprachkenntnisse wurden nicht vermittelt…
…von der Bf nicht vorgebracht. Grundlagen für die festgestellten Inhalte der Bücher, Fachmaterial und sonstigen Unterlagen, deren Kosten die Bf geltend machte, sind allgemein zugängliche Beschreibungen sowie die Ausführungen der Streitparteien. 2. Rechtslage Das Bundesgesetz vom 7. Juli 1988 über die Besteuerung des Einkommens natürlicher…
…dass der von der Tochter besuchte Kurs Spanisch A1 – Phase 1 (für Anfängerinnen) wie jeder Sprachkurs, der allgemeine Sprachkenntnisse vermittelt (ohne besondere Schwerpunktsetzung), in den verschiedensten Lebensbereichen einsetzbar sein kann. Mit dem Erwerb von Spanischkenntnissen für den Alltagsgebrauch werden somit keine spezifischen beruflichen Kenntnisse erworben…
…von der Bf nicht vorgebracht. Grundlagen für die festgestellten Inhalte der Bücher, Fachmaterial und sonstigen Unterlagen, deren Kosten die Bf geltend machte, sind allgemein zugängliche Beschreibungen sowie die Ausführungen der Streitparteien. 2. Rechtslage Das Bundesgesetz vom 7. Juli 1988 über die Besteuerung des Einkommens natürlicher…
…2a iVm. § 38 Abs. 1a FinStrG begangen. Bf wird beschuldigt, als Geschäftsführer der X beim Erwerb des neuen PKW BMW von der Fa. B GesmbH durch die Vortäuschung, dass dieses Fahrzeug nach Tschechien verbracht und dort genutzt werden wird, 2009 Normverbrauchsabgabe hinterzogen zu haben, wobei…
…allgemeinen Erfahrungsgrundsätzen und den Gesetzen logischen Denkens gezogenen Schlussfolgerung zur Überzeugung gelangt ist, dass er sich so ereignet hat (vgl. VwGH 19.6.2013, 2012/16/0111). Leugnet eine Partei im Finanzstrafverfahren eine für sie nachteilige Tatsache, ist es der Finanzstrafbehörde nicht aufgegeben, im naturwissenschaftlich…
…auf Allgemeinbildung ausgerichtetes Wissen vermittelt wird, eine angemessene Unterrichtsdauer, sowie die Verpflichtung zur Ablegung einer Abschlussprüfung. Der Besuch von im allgemeinen nicht auf Berufsausbildung ausgerichteten Veranstaltungen kann nicht als Berufsausbildung im Sinne des § 2 Abs.1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) gewertet werden, selbst dann nicht…
(1a) Die Zulassung zu einem Lehramtsstudium oder einem Studium für Berufstätigkeiten an elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen setzt abweichend von Abs. 1 voraus: 1. die allgemeine Universitätsreife, 2. die besondere Universitätsreife für das gewählte Studium, 3. die für die Ausübung des jeweiligen Berufes erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache…
…werde im Allgemeinen gleichsam von "Krisengebieten" gesprochen für Gebiete mit Erdbebenschäden, Überschwemmungsgebieten, großflächigen Brandgebieten oder eben Kriegsgebieten. Lt Renner/Strimitzer/Vock (Körperschaftsteuer Kommentar, Rz 327 zu § 5 KStG) ergäbe sich die Hilfsbedürftigkeit bei Opfern von Elementarereignissen iSv höherer Gewalt ausschließlich aus der Natur des Ereignisses…
…des Sprachniveaus C 1 nicht von den Kursanbietern sondern vom Institut L abgenommen wurde, geht das Bundesfinanzgericht davon aus, dass der Beschwerdeführer die Nachmittage und teilweise auch einigen Stunden am Wochenende mit Hausübungen und anderen Übungen zu Erwerb der Sprachkenntnisse auf C 1 Niveaus verbracht…