…von 216,00 Euro. Der so ermittelte Hektarsatz ist Ausgangspunkt für die nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes vorgegebene Methode der Errechnung des Ertragswertes für die wirtschaftliche Einheit zum Zwecke der Feststellung des Einheitswertes. Bezüglich der wirtschaftlichen Ertragsbedingungen (regionalwirtschaftliche Verhältnisse des Standortes, Entfernung der Betriebsflächen vom…
…genutzten Flächen sei eine Bodenklimazahl von 22 angesetzt worden, die um Abschläge für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen von 43,60 % (28,60 % für wirtschaftliche Verhältnisse und übrige Umstände und 15 % für die Betriebsgröße von 8,1110 ha) verringert worden sei. Die Betriebszahl betrage daher 12,4…
…VI/3/2014, erfolgt. Bei der Berechnung des Hektarsatzes für die landwirtschaftlich genutzten Flächen sei eine Bodenklimazahl von 24,6 unterstellt worden, die um Abschläge für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen von insgesamt 10,2 vermindert worden sei. Die Betriebszahl betrage daher 14,4. Für die Betriebszahl…
…VI/3/2014, erfolgt. Bei der Berechnung des Hektarsatzes für die landwirtschaftlich genutzten Flächen sei eine Bodenklimazahl von 27,1 unterstellt worden, die um Abschläge für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen von 12 % (+1 % für die wirtschaftlichen Verhältnisse, -13 % für die Betriebsgröße) vermindert worden sei. Die Betriebszahl…
…die landwirtschaftlich genutzten Flächen ua. Abschläge für wirtschaftliche Ertragsbedingungen in einem Gesamtausmaß von 46,70% berücksichtigt worden. II. Dagegen wurde in der Beschwerde vom 25.07.2017 im Wesentlichen Folgendes vorgebracht: 1) Die Landwirtschaft befinde sich in einer sehr steilen Lage, wo es im Sommer…
…werde bei den Vergleichs- bzw. Untervergleichsbetrieben in ähnlicher Lage weder ertragssteigernd noch ertragsmindernd bewertet. Deshalb sei der Abschlag für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen mit 2,5% unverändert belassen worden. Zum Vorhalt der Abgabenbehörde nahm der Bf. mit Schreiben vom 8. August 2014 Stellung und ersuchte um…
…dass Beschwerden eingelangt wären. Es seien daher die Ergebnisse der Bodenschätzung mit Wirksamkeit ab 1.1.2012 am 5.6.2011 in Rechtskraft erwachsen und ein nachträglicher Einspruch gegen die Ergebnisse der Bodenschätzung damit nicht zulässig. Was die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen betreffe, seien für diese gemäß…
…BewG) | | | 12.200 Dabei wurden der Berechnung des Hektarsatzes für die landwirtschaftlich genutzten Flächen ua. folgende Werte unterstellt: Abschläge für wirtschaftliche Ertragsbedingungen: -20% (Wirtschaftliche Verhältnisse und übrige Umstände: -7,00%; Betriebsgröße: -13,00%). II. In der Beschwerde vom 18.03.2016 brachte…
…| 23,9 | Ab- bzw. Zuschläge für wirtschaftliche Ertragsbedingungen | | | Wirtschaftliche Verhältnisse und übrige Umstände | - 20,10 % | | Betriebsgröße (14,8033 ha) | - 13,00 % | | Gesamtsumme Ab-/Zuschläge | - 33,10 % | d.s. – 7,8 | daher…
…einer Wertfortschreibung zum 1.1.2014 ist im Wesentlichen eine Folge der zur Vorbereitung der Hauptfeststellung erfolgten Änderungen im Bewertungsgesetz 1955 (kurz BewG) durch das Abgabenänderungsgesetz 2012, BGBl. I Nr 112/2012 (wie zB Änderungen der Definition der wirtschaftlichen Ertragsbedingungen in § 32 Abs. 3 Z…
…47,3 | Ab- bzw. Zuschläge für wirtschaftliche Ertragsbedingungen | | | Wirtschaftliche Verhältnisse und übrige Umstände | - 6,50 % | | Betriebsgröße (92,6234 ha) | 15,00 % | | Gesamtsumme Ab-/Zuschläge | 8,50 % | d.s. 4,0 | daher Betriebszahl…
…Hektarsatzes für die landwirtschaftlich genutzten Flächen wurde eine Bodenklimazahl von 61,2 unterstellt. Der Zuschlag für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen wurde mit 0,0% und der Zuschlag für die Betriebsgröße wurde mit 11,0% bemessen, sodass sich eine Betriebszahl von 67,932 ergab. Gegen diesen Einheitswertbescheid…
…erwächst. Für die KG ***8*** ist die maßgebliche Bodenschätzung am 12.5.2004 in Rechtskraft erwachsen. Der Einheitswertbescheid ist ein vom Feststellungsbescheid der Bodenschätzung abgeleiteter Bescheid. Einwände gegen die natürlichen Ertragsbedingungen hätten gegen den Feststellungsbescheid der Bodenschätzung gelten gemacht werden müssen. Gemäß § 252 Abs. 1…
…| 18,5 | Ab- bzw. Zuschläge für wirtschaftliche Ertragsbedingungen | | | Wirtschaftliche Verhältnisse und übrige Umstände | - 18,00 % | | Betriebsgröße (0,7335 ha) | - 20,00 % | | Gesamtsumme Ab-/Zuschläge | - 38,00 % | d.s. – 7,0 | daher…
…die die Gleichmäßigkeit der Bewertung aller landwirtschaftlichen Betriebe sichern. Die für die Beurteilung der natürlichen und wirtschaftlichen Ertragsbedingungen erforderlichen Daten und Berechnungen werden für jeden Vergleichsbetrieb auf einem gesonderten "Erhebungs- und Berechnungsbogen" ersichtlich gemacht, mit dessen Hilfe ein Vergleich zu anderen Betrieben ermöglicht wird (vgl…
…erfolgt. Bei der Berechnung des Hektarsatzes für die landwirtschaftlich genutzten Flächen sei eine Bodenklimazahl von 21,5 unterstellt worden, die um Abschläge für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen von 29 % (16 % für die wirtschaftlichen Verhältnisse, 13 % für die Betriebsgröße) vermindert worden sei. Die Betriebszahl betrage daher 15…
…LBG aus der Vergleichspreissammlung auszuschließende Werte. Erläuterung Daten/ Eventualbeweisantrag Das Heranziehen des Nuts lll Gebiets Weinviertel ist aus folgendem Grund berechtigt: Die Buchführungsergebnisse der Land- und Forstwirtschaft Österreichs zeigen typisierte Betriebsergebnisse der österreichischen Landwirtschaft. Erträge und Einkommen differieren nach natürlichen Ertragsbedingungen (Gebieten), Betriebsformen und Betriebsgröße…
…des landwirtschaftlichen Vermögens aus, dass sich unter Zugrundelegung einer Bodenklimazahl iHv 25,8 und unter Berücksichtigung der Ab- bzw. Zuschläge für wirtschaftliche Ertragsbedingungen im Gesamtausmaß von -27,4 % eine Betriebszahl iHv 18,7 ergebe, weshalb der Hektarsatz 448,80 Euro betrage. Bei einer landwirtschaftlich genutzten…
…ergibt sich der Hektarsatz aus der Anwendung der für sie festgestellten Betriebszahl auf den Hektarsatz des Hauptvergleichsbetriebes. (4) Für alle übrigen Betriebe wird der Hektarsatz nach dem Verhältnis ihrer Ertragsfähigkeit zu derjenigen der Vergleichsbetriebe (Untervergleichsbetriebe) ermittelt. Hiebei sind für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen im Sinne des …
…vergleichenden Bewertung festgestellt, wobei hinsichtlich der natürlichen Ertragsbedingungen die rechtskräftigen Bodenschätzungsergebnisse maßgebend seien. Diese seien im Zuge der Bodenschätzung ermittelt und in der Bodenklimazahl ausgedrückt worden. Die Bodenschätzungsergebnisse der KG seien im Jahr 1998 überprüft und ab 01.01.1999 rechtskräftig wirksam. Die rechtskräftigen Bodenschätzungsergebnisse…