…und Kultur durch Verordnung festzulegen. Eine Fahrzeit von mehr als je einer Stunde zum und vom Studienort unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel ist keinesfalls mehr zumutbar." Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl…
…C*** außerhalb des Wohnortes als außergewöhnliche Belastung geltend. Diese wohnte im Streitjahr 2013 in ***B*** und studierte Architektur an der Technischen Universität in Wien. Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetzt 1992, BGBl Nr 605/1993…
…Verweis auf die Verordnung gemäß § 26/3 des Studienförderungsgesetzes 1992 zumutbar sei. Durch die VO BGBI II 295/2001 und 296/2001 betreffend die Änderung der Verordnungen über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem StudFG wurde der Nachweis zugelassen, dass die Fahrzeit mehr als eine…
…durch Verordnung festzulegen. Eine Fahrzeit von mehr als je einer Stunde zum und vom Studienort unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel ist keinesfalls mehr zumutbar." § 5 der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr…
…Lage zum Studienort diesem gleichgesetzt werden können. 4. Verordnung zu § 26 Abs. 3 StudFG 1992 (Studienorte): Zu § 26 Abs. 3 StudFG 1992 ist die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 605/1993, ergangen. …
…erhoben und vorgebracht, dass im Einzugsgebiet kein entsprechendes Modekolleg bestehe und X nicht im Einzugsbereich des Wohnortes K liege. Dabei verwies der Bf. auf die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 605/1993…
…festzulegen. Eine Fahrzeit von mehr als je einer Stunde zum und vom Studienort unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel ist keinesfalls mehr zumutbar." Die im streitgegenständlichen Zeitraum anwendbare Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl…
…mehr als je einer Stunde zum und vom Studienort unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel ist keinesfalls mehr zumutbar.“ In der gemäß § 26 Abs 3 Studienförderungsgesetz 1992 erlassenen Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl…
…Verkehrsmitteln betrug im Beschwerdezeitraum zwischen dem Wohnort und dem Studienort, laut Fahrplan 38 Minuten und liegt der Wohnort auch nach der Auflistung der Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992 im Einzugsbereich des Studienortes ***2***. 2. Beweiswürdigung Die oben genannten Feststellungen ergeben sich aus den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Heidemarie Winkler über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 15. Jänner 2016, gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 15. Dezember 2015, betreffend Abweisung des Antrages auf Familienbeihilfe 01…
… 26 Abs. 3 Studienförderungsgesetz 1992 genannten Gemeinde). Dazu ist darauf hinzuweisen, dass nach § 3 der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem StudFG, BGBl. 605/1993, die tägliche Hin- und Rückfahrt zwischen dem Wohnort und dem Studienort zeitlich…
…Ausbildungsmöglichkeit bestanden hätte, die mit dem günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel in einer Fahrzeit von unter einer Stunde je Fahrtrichtung erreichbar sei und anderseits, weil Letzteres auch für die Erreichbarkeit des tatsächlich gewählten Ausbildungsortes der Tochter in A. gegolten habe. Die Bf bringt dagegen vor, dass die…
…wird daher festgesetzt mit 38.849,29 € Entscheidungsgründe Anlässlich einer Betriebsprüfung wurde u.a. festgestellt und nachstehende Beurteilung vorgenommen: Zur besseren Erreichbarkeit des nördlich der neuen Umfahrungsstraße gelegenen, im Besitz der Familie ABC befindlichen zukünftigen Gewerbegebiets und der südlich gelegenen Freizeitanlage der Gemeinde XY…
…Mai 2015 bis Mai 2016 durchgeführt. Im März 2017 wurde auf eine Betriebsprüfung für 2015 und eine Umsatzsteuersonderprüfung für Jänner bis November 2016 ausgedehnt. Aufgrund wiederholter Schwierigkeiten mit der Erreichbarkeit des steuerlichen Vertreters, ***Bf2*** (in der Folge kurz: Zweitbeschuldigter), und der Nichtvorlage angeforderter Unterlagen wurde…
…bis Freitag 27. Jänner 2023). Mit E-Mail vom Montag, 30. Jänner 2023 entschuldigte sich der steuerliche Vertreter krankheitshalber und fragte um die Erreichbarkeit der Sachbearbeiterin für Dienstag oder Mittwoch. Mit Antwort-Mail vom Montag, 30. Jänner 2023 teilte die Sachbearbeiterin mit, an beiden Tagen…
…1.2019 den Bescheid über die Festsetzung von Immobilienertragsteuer 2017. Dagegen brachte der Bf mit Schriftsatz vom 20.2.2019 Beschwerde ein und führte zur Begründung aus, dass es sich bei den Grundstücken um eine Hanglage mit verschiedenen Ausformungen und unterschiedlicher Erreichbarkeit bzw. Bebaubarkeit handle…
…Gehwege nicht mit eingerechnet) habe eine Fahrzeit von 39 Minuten. Laut Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992 sei von ***3*** die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort zeitlich noch zumutbar. Komme der Unterhaltsverpflichtete…
…nicht übereingestimmt hatte. Die Überprüfung der in den Rechnungen der Fa. B1-GmbH ausgezeichneten Telefonnummer zu einem Festnetztelefon mit angeschlossenen Fax-Gerät auf Erreichbarkeit der Geschäftsführung der Fa. B1-GmbH in Form eines Kontrollanrufs und einer Testsendung per Fax an die Fa. B1-GmbH wurde…
…eine Wohnung in Graz anzumieten. Bezüglich des Umstandes der Zumutbarkeit verweist der Bf auf § 2 der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit und Zumutbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992, wo der elterliche Wohnort nicht angeführt sei. Laut Mietvertrag und Meldegesetz…
…den Umfang der Abgabepflicht besteht (siehe auch Ritz BAO, § 200, RZ 1). Es liegt eine Ungewissheit im Tatsachenbereich vor, die im Ermittlungsverfahren - mangels Erreichbarkeit des Geschäftsführers nicht beseitigbar war (siehe Ritz, BAO, § 200, RZ 3). Hinsichtlich der Rechnungen bestehen begründete Zweifel an einer tatsächlichen erbrachten…