…in der Berufungsentscheidung allerdings der Fall war (minus 6 Betten ab 2006 total versperrt!). Dementsprechend errechne sich für die Jahre 2006, 2007 und 2008 selbst bei ungünstiger Schätzung eine weit geringere Auslastung als von der Berufungsinstanz derzeit angenommen. Daher weise die Schätzung der zweiten Instanz…
…Beschwerde direkt der zweiten Instanz zur Entscheidung vorgelegt werde. Mit Vorlagebericht vom 8. Jänner 2015 legte die Abgabenbehörde die Bescheidbeschwerde ohne Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung dem Bundesfinanzgericht vor. Gemäß § 262 Abs. 1 BAO ist über Bescheidbeschwerden nach Durchführung der etwa noch erforderlichen Ermittlungen von der Abgabenbehörde…
…vermutlich aber schon seit 1994) in der Tschechischen Republik inhaftiert wäre, sei das Recht auf Parteiengehör verletzt worden. Die diesbezüglichen Unterlagen seien der Beschwerdeführerin nicht vorgelegt worden. Da eine Stellungnahme somit nicht möglich sei, könne der Verfahrensmangel auch in der zweiten Instanz nicht saniert werden…
…Beschwerde “direkt der zweiten Instanz zur Entscheidung vorgelegt werde“. Mit Vorlagebericht vom 22.10.2014 legte die Abgabenbehörde die Bescheidbeschwerde ohne Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung dem Bundesfinanzgericht vor. Gemäß § 262 Abs. 1 BAO ist über Bescheidbeschwerden nach Durchführung der etwa noch erforderlichen Ermittlungen von der Abgabenbehörde…
…sondern auch jene der zweiten Instanz (UFS) selbst und auch den Verwaltungsgerichtshof und den Verfassungsgerichtshof (z.B. Ritz; BAO, Kommentar § 289, Tz. 20ff). Deshalb wäre dem Bf.- Rechtsverständnis entsprechend, die belangte Behörde in weiterer Folge dazu aufgerufen gewesen, jene Ermittlungshandlungen nachzuholen, die der UFS in…
…dass diese Ermittlungen von der Berufungsbehörde der ersten Rechtsstufe, die über einen entsprechenden Erhebungsapparat verfügt, nachgeholt werden. Gegen die Verfahrensergänzung durch die Berufungsbehörde der zweiten Stufe spricht zudem der Umstand, dass im Hinblick auf das kontradiktorische Rechtsmittelverfahren alle Beweisergebnisse erst der Amtspartei zur allfälligen Stellungnahme…
…StPO). Das Strafurteil wurde nach Ausschöpfung des Instanzenzuges in seinem Spruchpunkt I, mit dem über die Delikte nach dem Finanzstrafgesetz abgesprochen wurde, mit Zustellung des Urteils OGH 16.01.2019, ***10***, rechtskräftig. Zu den rechtlichen Ausführungen der dadurch eingetretenen Bindungswirkung des Bundesfinanzgerichts an den Urteilsspruch…
…dass diese Ermittlungen von der Berufungsbehörde der ersten Rechtsstufe, die über einen entsprechenden Erhebungsapparat verfügt, nachgeholt werden. Gegen die Verfahrensergänzung durch die Berufungsbehörde der zweiten Stufe spricht zudem der Umstand, dass im Hinblick auf das kontradiktorische Rechtsmittelverfahren alle Beweisergebnisse erst der Amtspartei zur allfälligen Stellungnahme…
…Weiterführung der mit Ablauf des 31. Dezember 2013 bei dieser Behörde anhängigen Verfahren geht gemäß Art. 151 Abs. 51 Z 8 B-VG auf das Bundesfinanzgericht über. § 323 Abs. 38 BAO normiert, dass die am 31. Dezember 2013 beim Unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz…
…mehr berichtigt werden. Gestellt wird daher nachfolgender ANTRAG: Die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz wolle gemäß § 160 (2) FinStrG den berichtigten Bescheid vom 12.02.2014, GZ FA 07 Strafnummer , FA 07 Strafkontonummer , infolge der aufgezeigten Rechtswidrigkeit aufheben und das Verfahren gegen mich einstellen." Zur Entscheidung wurde…
…Verjährung - der volle Instanzenzug zugute kommen würde. 2) Zu den unterlassenen Ermittlungen: Gemäß § 115 Abs. 1 BAO haben Abgabenbehörden die abgabenpflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Abgabenpflicht und die Erhebung der Abgaben "wesentlich…
…in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. 14/2013, mit 1. Jänner 2014 in Kraft und sind, soweit sie Beschwerden betreffen, auch auf alle an diesem Tag unerledigten Berufungen und Devolutionsanträge anzuwenden. Die am 31. Dezember 2013 beim Unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz…
…dem Unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen und Devolutionsanträge vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinn des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. Solche Verfahren betreffende Anbringen wirken mit 1. 1. 2014 auch gegenüber dem Bundesfinanzgericht. Beendigung der Aussetzung Im Hinblick auf…
…BAO Sehr geehrte Damen und Herren! Wir bitten unsere Berufung vom 18.02.2008 betreffend der oben angeführten Steuerbescheide der Abgabenbehörde zweiter Instanz vorzulegen und stellen wir den ANTRAG die Einkommensteuer 2001 in Höhe von EUR 580,22, die Einkommensteuer 2002 in Höhe von EUR…
…30. Das Zollamt hat der Bf dieses Analyseergebnis mit Schreiben vom 17. Juni 2019, Zahl: ***600000/000000/1/2019***, zur Kenntnis gebracht. Mit Bescheid vom 19. Juni 2020, Zahl: ***600000/000000/12/2019***, hat das Zollamt nach Durchführung ergänzender Ermittlungen gegenüber der Bf für 1…
…wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Eine solche Aufhebung ist unzulässig, wenn die Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes durch das Verwaltungsgericht selbst im Interesse der Raschheit gelegen oder mit…
…31. Dezember 2013 beim Unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängige Beschwerde vom Bundesfinanzgericht als Beschwerde im Sinn des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. Gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994) unterliegt die Einfuhr von Gegenständen der Umsatzsteuer (Einfuhrumsatzsteuer)…
…Wiederum sei von der Finanzstrafbehörde Z kein Zwischen- oder Anlassbericht an die Staatsanwaltschaft Z erstattet worden. Zu Pkt. b.) wird konkret vorgebracht, dass nach der zweiten Anzeigenerstattung des D wegen desselben Sachverhaltes im März 2017 die Finanzstrafbehörde eine eigenständige Ermittlung im Rahmen eines verwaltungsbehördlichen Ermittlungsverfahrens…
…Verjährung - der volle Instanzenzug zugute kommen würde. 2) Zu den unterlassenen Ermittlungen: Gemäß § 115 Abs. 1 BAO haben Abgabenbehörden die abgabenpflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Abgabenpflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich…
…wie oben dargestellt, das Malversationssystem insb. auf Grund der Lohnauszahlungslisten, der in den Strafakten einliegenden Unterlagen (Stunden- und Wochenberichte und korrespondierende Eingangsrechnungen) und Ermittlungen des Masseverwalters der ***L*** aufgedeckt werden. Standen bei den übrigen davor, dazwischen und danach eingeschaltet gewesenen GmbHs diese Beweismittel nicht zur…