…der Herstellung des Mineralöls. Nach § 22 Abs. 1 Z. 5 MinStG ist Steuerschuldner in den Fällen des § 21 Abs. 3 der Hersteller sowie jede an der Herstellung beteiligte Person. Gemäß § 167 Abs. 2 BAO hat die Abgabenbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach…
…5. des Berichts) und ist unstrittig. IV. Rechtliche Beurteilung 1. Festsetzung der Kapitalertragsteuer für den Zeitraum 2013 1.1. Gemäß § 8 Abs. 2 KStG 1988 ist es für die Ermittlung des Einkommens einer Körperschaft ohne Bedeutung, ob das Einkommen im Wege offener oder verdeckter Ausschüttungen…
…0052). Nach § 8 Abs. 2 KStG 1988 hat die verdeckte - genau wie die offene - Ausschüttung für die Ermittlung des Einkommens auf Ebene der ausschüttenden Körperschaft ohne Bedeutung zu bleiben. Die eingetretene Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung muss daher neutralisiert werden. Wie bei der offenen Ausschüttung ist…
…Wiederholungen zu vermeiden - auf eine nochmalige wörtliche Wiedergabe verzichtet. Gemäß § 8 Abs. 2 KStG 1988 ist es für die Ermittlung des Einkommens ohne Bedeutung, ob das Einkommen im Wege offener oder verdeckter Ausschüttungen verteilt oder entnommen oder in anderer Weise verwendet wird. Gemäß § 27 Abs…
…Aus Sicht des Empfängers handelt es sich um ein Zufließen, aus Sicht des Leistenden um ein Gewähren. Das Gesetz verwendet in § 41 Abs 3 FLAG 1967 und § 19 Abs 1 EStG 1988 jeweils jenen Begriff, der der Perspektive des Steuerschuldners entspricht, also des Dienstgebers in…
… 7 Abs. 1 Z 2 mit dem Zeitpunkt der Einbringung in das Inland. Steuerschuldner sei im Falle der widerrechtlichen Verwendung der Zulassungsbesitzer aber auch der Verwender. Zur Ermittlung des gemeinen Wertes des Fahrzeuges sei die EuroTax-Liste herangezogen worden. Die Festsetzung sei gemäß § 210 Abs…
…die genaue Ermittlung der Bemessungsgrundlagen nur im Wege der Außenprüfung möglich sei. Feststeht auch, dass die GmbH in den Jahren 2009 und 2010 keinen Jahresabschluss und keine Steuererklärungen vorlegte. Die GmbH reichte jedoch im Streitzeitraum Umsatzsteuervoranmeldungen ein, deren Grundlagen in die Schätzung des Finanzamtes eingeflossen…
…die näheren Umstände und Modalitäten für die Hochrechnung des Bodenwertes und die Ermittlung des Gebäudewertes als auch den anzuwendenden Immobilienpreisspiegel samt Höhe eines Abschlages festzulegen. Weist ein Steuerschuldner nach, dass der gemeine Wert des Grundstückes im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld geringer ist als der…
…die näheren Umstände und Modalitäten für die Hochrechnung des Bodenwertes und die Ermittlung des Gebäudewertes als auch den anzuwendenden Immobilienpreisspiegel samt Höhe eines Abschlages festzulegen. Weist ein Steuerschuldner nach, dass der gemeine Wert des Grundstückes im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld geringer ist als der…
…Sicht des VwGH für die Qualifikation als Verwender unerheblich. Ebenso unerheblich ist laut VwGH der rechtliche Besitz an dem Fahrzeug. Ein ausländischer Vermieter (z.B. Leasinggesellschaft) ist mangels Haltereigenschaft daher nicht Steuerschuldner. Das Abstellen auf den Halterbegriff wird nicht nur zur Ermittlung des Steuerschuldners gem…
…unterstellt werden, dass es sich um nicht vorschriftsmäßig gekürzte Kapitalerträge handelt. Da daher die Voraussetzungen für eine direkte Inanspruchnahme des Steuerschuldners (Empfänger der Kapitalerträge) vorlagen, stand es im Ermessen des Finanzamtes, die Kapitalertragsteuer dem Empfänger oder der zum Abzug verpflichteten GmbH vorzuschreiben (vgl. Doralt/Kirchmayr…
…unterstellt werden, dass es sich um nicht vorschriftsmäßig gekürzte Kapitalerträge handelt. Da daher die Voraussetzungen für eine direkte Inanspruchnahme des Steuerschuldners (Empfänger der Kapitalerträge) vorlagen, stand es im Ermessen des Finanzamtes, die Kapitalertragsteuer dem Empfänger oder der zum Abzug verpflichteten GmbH vorzuschreiben (vgl. Doralt/Kirchmayr…
…20% USt bzw. € 23.636,04 brutto der Höhe nach betraglich nicht mit der laut Honorarnote angeblich geleisteten Provision für die Vermittlung des Mietobjektes in der ***Geschäftsanschrift1*** von € 31.200,00 (=€ 26.000,00 zzgl. 20% USt) im Einklang zu bringen ist…
…oben Gesagten und nach der ebenfalls oben wiedergegebenen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht gefolgt werden. Denn wenn im Verfahren zur Ermittlung des Vorliegens von mineralölsteuerbefreienden Sachverhalten die Nichtvorlage von Fakturen Dritter dem Steuerschuldner nicht anzulasten ist, lässt sich (bei hier gegebener unveränderter Rechtslage - die Bestimmungen des …
…Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Rechtsgrundlagen Nach § 8 Abs. 2 KStG 1988 ist es für die Ermittlung des Einkommens ohne Bedeutung, ob das Einkommen im Wege offener oder verdeckter Ausschüttungen verteilt oder entnommen oder in anderer Weise verwendet wird. Gemäß § 93 Abs. 1 EStG 1988 iddgF…
…Abwicklung hat, kann ein Urteil über die Abgabepflicht, insb. zur Frage der Person des Steuerschuldners gebildet werden. So ist es dem angefochtenen Bescheid nicht zu entnehmen, [….] Davon ist selbst der knapp zwei Jahre später ergangene BP-Bericht vom 30.10.2018 meterweit entfernt, vom…
…Kraftstoffe oder Heizstoffe, die nach § 4 Abs. 1 Z 1 MinStG steuerfrei sind, die Mineralölsteuer entrichtet, so ist sie auf Antrag des Steuerschuldners zu erstatten (§ 5 Abs. 3 MinStG). Gemäß § 21 Abs. 1 Z 4 MinStG entsteht, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist…
…Sicht des VwGH für die Qualifikation als Verwender unerheblich. Ebenso unerheblich ist laut VwGH der rechtliche Besitz an dem Fahrzeug. Ein ausländischer Vermieter (z.B. Leasinggesellschaft) ist mangels Haltereigenschaft daher nicht Steuerschuldner. Das Abstellen auf den Halterbegriff wird nicht nur zur Ermittlung des Steuerschuldners gem…
… 8 Abs. 2 KStG 1988 ist für die Ermittlung des Einkommens ohne Bedeutung, ob das Einkommen im Wege offener oder verdeckter Ausschüttungen verteilt oder entnommen oder in anderer Weise verwendet wird. Subjektive Voraussetzung für eine verdeckte Ausschüttung ist eine ausdrücklich auf Vorteilsgewährung gerichtet Willensentscheidung (Wissen…
…Abgabenfestsetzung sei unter Bedachtnahme auf das Ergebnis der abgabenbehördlichen Prüfung und der durchgeführten Ermittlungen erfolgt und diene dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Zu den "Bescheiden III" wurde begründend ausgeführt, werde eine Abgabe nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, so seien nach Maßgabe der Bestimmungen des …