…da weder neue Tatsachen hervorgekommen noch die Ermessungsübung begründet worden sei. Die Abgabenbehörde legte die Beschwerde vom 07.11.2019 ohne Erlassung einer BVE am 06.02.2020 direkt dem BFG vor (Verzichtserklärung wurde abgegeben). Entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Der Bf ist Professor an der Universität X…
…Zur Beschwerdebegründung wird angeführt, dass bei der Bemessung des Verspätungszuschlages im Rahmen der Ermessungsübung die Verschaffung des finanziellen Vorteils maßgebliches Kriterium ist. Im gegenständlichen Fall sind auf die Umsatzsteuerzahllast von € 9.414,14 im Rahmen der monatlichen Vorauszahlungen € 8.456,88 entrichtet worden…
…Bei dieser Sachlage stellt sich die Frage, warum gerade ich von der Behörde zur Haftung herangezogen wurde. Der angefochtene Bescheid lässt eine nähere Begründung der diesbezüglichen Ermessungsübung vollkommen vermissen. 2. Das Finanzamt hat Umsatzsteuerbescheide an die D OG erlassen, da die OG es verabsäumt hat…
…dieser Sachlage stellt sich die Frage, warum gerade ich von der Behörde zur Haftung herangezogen wurde. Der angefochtene Bescheid lässt eine nähere Begründung der diesbezüglichen Ermessungsübung vollkommen vermissen. 2. Das Finanzamt hat den Umsatzsteuerbescheid 2010 an die D-OG erlassen, da die OG es verabsäumt…
…Bei dieser Sachlage stellt sich die Frage, warum gerade ich von der Behörde zur Haftung herangezogen wurde. Der angefochtene Bescheid lässt eine nähere Begründung der diesbezüglichen Ermessungsübung vollkommen vermissen. 2. Das Finanzamt hat Umsatzsteuerbescheide an die D-OG erlassen, da die OG es verabsäumt hat…
…Adressänderung verfügt worden sei, betreffe lediglich das von der Abgabensicherung angestoßene Einhebungsverfahren und habe keinerlei Auswirkung auf die zuvor erlassenen Bescheide über die Festsetzung einer Zwangsstrafe. Für die Höhe der verhängten Zwangsstrafe sehe das Gesetz für die Ermessungsübung keine verbindlichen Vorgaben vor, lediglich der Betrag…
…nicht interessiert. Die Festsetzung einer Zwangsstrafe war daher nicht unbillig, sondern durchaus gerechtfertigt. Hinsichtlich der Höhe einer Zwangsstrafe ist bei der Ermessungsübung u.a. die Höhe allfälliger Abgabennachforderungen bei einer Zwangsstrafe wegen Nichteinreichung der Abgabenerklärung zu berücksichtigen. Die Höhe der festgesetzten Zwangsstrafe lag mit 200…
…begründen. Die Begründung habe die für die Ermessensübung maßgebenden Umstände und Erwägungen insoweit aufzuzeigen, als dies für die Nachprüfbarkeit des Ermessensaktes in Richtung auf seine Übereinstimmung mit dem Sinn des Gesetzes erforderlich sei. Weiters habe die Begründung die für die Ermessungsübung maßgebenden Überlegungen zu enthalten…
…Die Begründung des Verspätungszuschlagsbescheides hat das Vorliegen der Voraussetzungen für die Festsetzung darzulegen. Auch das Vorliegen des Verschuldens ist nachvollziehbar zu begründen. Die Begründung hat weiters die für die Ermessensübung maßgebenden Umstände und Erwägungen zu enthalten. Da diese Angaben in der Begründung zu o.a…
…für die Jahre 2012 und 2013 Beschwerde. "… Die Beschwerde richtet sich gegen die grundlos bzw ohne treffenden Wiederaufnahmegrund sowie in falscher Ermessensübung erfolgten Wiederaufnahmen der Verfahren sowie gegen die Vorschreibung von Umsatzsteuer für die nicht bezahlten Abschlagsrechnungen. Beantragt wird eine ersatzlose Aufhebung der bekämpften…
…der Ansicht, dass die richtige Ermessensübung (das Auswahlermessen) im Zeitpunkt seiner Entscheidung v. 14.08.2024 nicht selbständig nachzuholen ist [(keine Verlagerung einer unterlassenen Ermessungsübung der belangten Behörde aufgrund deren Säumnis in einem Zeitraum von beinahe 6 Jahren (12/2009 bis 02.02.2015)]. Ebenso…
…die Berücksichtigung der Verwaltungsökonomie (Ritz/Koran, BAO7, § 20 Rz 7). Gegenständlich war bei der Ermessungsübung zu berücksichtigen, dass der verbliebene haftungsrelevante Betrag iHv € 185,47 als geringfügig anzusehen war, sodass aus verwaltungsökonomischen Gründen und dem Grundsatz der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Vollziehung (vgl…
…Das Finanzamt habe diesbezüglich offensichtlich in keiner Weise ermittelt. Damit liege insbesondere ein wesentlicher Verfahrensmangel vor. 3.3.2 Ermessungsübung und Verschulden nicht begründet Die Inanspruchnahme eines Geschäftsführers durch einen Haftungsbescheid sei eine Ermessensentscheidung. Solche Ermessensentscheidungen und die damit einhergehende Ermessensausübung seien vom Finanzamt zu…
…VwGH 87/13/0096; 99/17/0261; 2006/15/0016) bei der Ermessungsübung jedenfalls mitberücksichtigt werden. 6- Der Bescheid über die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Körperschaftsteuer 2008 vom 12.3.2012 enthält nicht eine einzige Tatsache, die eine Wiederaufnahme zulässig machen würde. Angeführt sind nur…
…abzüglich Insolvenzquote | - 2.837,35 | somit von | 61.895,74 Dieser Betrag sei für den Bf. langfristig finanzierbar und wäre seiner Ansicht nach Basis für die Ermessensübung unter Berücksichtigung seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. ---//--- Mit Bescheid vom 04.08.2021 wurde der Bf. gemäß …
…an der verspäteten Einreichung der Abgabenerklärung und wiederholte Säumigkeit vor. Der Beschwerdeführer neige zur Missachtung abgabenrechtlicher Pflichten. Bei der Ermessensübung stelle die Höhe von Anspruchszinsen einen berücksichtigungswürdigen Grund dar, wenn die Voraussetzung der Rechtzeitigkeit vorliege. Die Anzahlung der Einkommensteuer für das Jahr 2016 sei am…
…den Zweck, den Abgabepflichtigen nachhaltig zu einer Leistung, zu der er nach dem Gesetz verpflichtet ist und die nur von ihm bewerkstelligt werden kann, anzuhalten. Die Ermessensübung zur Festsetzung der Zwangsstrafe orientierte sich daher am Zweck der Norm des § 111 Abs. 1 BAO, zumal der…
…dass durch die unzureichende Arbeitsweise der Behörde der Partei des Verfahrens unnötiger Aufwand verursacht wurde und diesen Aufwand bei der Ermessensübung angemessen zu berücksichtigen." Gleichzeitig wurden Anträge auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung und Entscheidung vor dem Senat gestellt. 5 Beschwerdevorentscheidung Die Abgabenbehörde wies die Beschwerde…
…Glücksspielen generiere, könne sie aus ihren Umsätzen unmöglich die Abgaben in Höhe von EUR 1.165.415,64 entrichten. Dieser Umstand hätte bei der Ermessungsübung berücksichtigt werden müssen. Neben diesen Erwägungen spreche auch der Grundsatz von Treu und Glauben gegen die Festsetzung der Abgaben, denn…
…Aufhebungsbescheid und dem dazugehörigen neuen Einkommensteuerbescheid (Sachbescheid) um zwei verbundene und demgemäß zeitgleich ergangene Bescheide iSd § 299 Abs. 2 BAO handelt. Hinsichtlich der Ermessensübung wird auf die diesbezüglichen Ausführungen im gegenständlichen Aufhebungsbescheid verwiesen. Dazu wurde von der Bf. ohnehin nichts vorgebracht. Ergänzend wird aber angemerkt…