…verbrieften Derivaten, die über österreichische und ausländische (hier dänische) Konten laufen, sondern hinsichtlich Erträgen aus nicht verbrieften Derivaten, die über eine österreichische Stelle ausbezahlt werden, deren steuerliche Behandlung von der Entscheidung der jeweiligen auszahlenden Stelle abhängt. Diese Verhaltensweise ist jedoch mangels gesetzlicher Determinierung hinsichtlich Erlösen…
…aufhebende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 8.3.2022, Ro 2019/15/0184, verwiesen. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Der in Österreich ansässige Beschwerdeführer erzielte im Jahr 2017 Einkünfte aus Kapitalvermögen aus nicht verbrieften Derivaten iSd § 27 Abs. 4 EStG 1988 in Höhe von 1,590…
…Vorschrift beschränkend, wenn sie die Ausübung der durch den Vertrag garantierten grundlegenden Freiheiten behindert oder weniger attraktiv machen kann. Einkünfte aus nicht verbrieften Derivatgeschäften bei ausländischen auszahlenden Stellen unterliegen dem Gesetzeswortlaut zufolge stets dem progressiven Einkommensteuersatz und sind daher auch stets vom Verlustausgleich nach § 27…
…3) und aus Derivaten (Abs. 4), soweit sie nicht zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 4 gehören. Bei Tauschvorgängen ist § 6 Z 14 sinngemäß anzuwenden. Nach § 27 Abs. 2 EStG 1988 gehören zu den Einkünften aus der Überlassung von…
…von Wirtschaftsgütern, deren Erträge Einkünfte aus der Überlassung von Kapital im Sinne von Abs. 2 sind (einschließlich Nullkuponanleihen). 4) …. ." § 27a Abs 1 EStG 1988 idgF lautet: "Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen 1. im Fall von Geldeinlagen und nicht verbrieften sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten, ausgenommen Ausgleichzahlungen…
…ist ein internes Konto, das nur zu Kauf von virtuellen N sowie zum Halten von Guthaben dient und wird mittels Echtgeld aufgeladen. Auf das Gaming Konto werden Erlöse aus den N-Verkäufen gutgeschrieben. Mit beiden Konten ist es möglich N zu erwerben. Möchte ein Spieler…
…1988 in der für das Streitjahr geltenden Fassung des StRefG 2015/2016, BGBl I Nr 118/2015, unterliegen Einkünfte aus Kapitalvermögen 1. im Fall von Geldeinlagen und nicht verbrieften sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten, ausgenommen Ausgleichzahlungen und Leihgebühren gemäß § 27 Abs 5 Z 4 EStG 1988…
…aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen (Abs. 3) und aus Derivaten (Abs. 4), soweit sie nicht zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 4 gehören. Bei Tauschvorgängen ist § 6 Z 14 sinngemäß anzuwenden. (2) Zu den Einkünften aus der Überlassung von…
…abstrakt sämtliche Wirtschaftsgüter, deren Erträge Einkünfte aus der Überlassung von Kapital im Sinne des § 27 Abs. 2 EStG 1988 sind. Damit unterliegen insbesondere Aktien, GmbH-Anteile, Wertpapiere, die ein Forderungsrecht verbriefen, sowie nicht verbriefte Forderungen und auch Abschichtungsgewinne bei der echten stillen Gesellschaft § 27 Abs…
…und bei Einkünften aus Derivaten: … (3) Der Abzugsverpflichtete hat die Kapitalertragsteuer im Zeitpunkt des Zufließens der Kapitalerträge abzuziehen. Die Kapitalerträge gelten für Zwecke der Einbehaltung der Kapitalertragsteuer als zugeflossen: 1. Bei Kapitalerträgen, deren Ausschüttung von einer Körperschaft oder deren Zuwendung durch eine nicht unter …
…vor dem 1. StabG 2012) dürfen Erlöse aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen unter dort im Einzelnen festgelegten Voraussetzungen einkommensteuerlich erfasst werden. Daraus leitete der Verwaltungsgerichtshof ab, dass die Veräußerung von Vermögensgegenständen und die einem Veräußerungsvorgang gleichzuhaltende Vermögensumschichtung nicht auch als Leistung im Sinne des § 29…
…noch beim Einkommen (§ 2 Abs. 2) zu berücksichtigen, sofern nicht die Regelbesteuerung (Abs. 5) anzuwenden ist. Gemäß Abs. 2 gilt Abs. 1 nicht für 1. Einkünfte aus Darlehen und nicht verbrieften sonstigen Forderungen, denen kein Bankgeschäft zugrunde liegt. Gemäß § 37 Abs. 1 EStG 1988 (idF…
…über die Veräußerung der Vermögensgegenstände und die Wiederanlage der Erlöse aus der dem Versicherungsvertrag zuzuordnenden Vermögenswerte bestimmen (§ 7 Abs. 4 AVB), kein Wahlrecht, keinen Rechtsanspruch und auch kein Weisungsrecht auf Beauftragung eines bestimmten Vermögensverwalters. Dies auch nicht im Falle der Beendigung der Beziehung zwischen der…
…gehandelt werden. Kauf- und Verkaufsorder für Optionsscheine können - genauso wie bei Aktien - durch Angabe der WKN in einem Ordersystem beauftragt werden. Ein Zugang zu einer Terminbörse ist nicht erforderlich. Optionsscheine verbriefen das Recht, nach einem bestimmten Bezugsverhältnis einen bestimmten Basiswert (englisch underlying) (z.B. Aktien…
…ausgenommen Stückzinsen. Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen nach § 27a Abs. 1 EStG im Fall von Geldeinlagen und nicht verbrieften sonstigen Geldforderungen bei Kreditinstituten einem besonderen Steuersatz von 25%; dies gilt nach Abs. 2 leg.cit. ua. nicht für Einkünfte aus Darlehen und nicht verbrieften sonstigen Geldforderungen…
…Zeiträume ab 2016 waren diese Bestimmungen des § 27a EStG 1988 idF BGBl I Nr 118 bzw. 163/2015 maßgeblich und lauteten: "(1) Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen 1. im Fall von Geldeinlagen und nicht verbrieften sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten, ausgenommen Ausgleichzahlungen und Leihgebühren gemäß § 27 Abs…
…aus der Überlassung von Kapital gehören: 1. a) Gewinnanteile (Dividenden) und sonstige Bezüge aus Aktien oder Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung; (…) § 27a EStG 1988 idF BGBl 103/2019 lautet auszugsweise: (1) Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen 1. im Fall von Geldeinlagen und nicht verbrieften…
…1 nicht für Einkünfte aus nicht verbrieften Derivaten im Sinne des § 27 Abs. 4. Dass die in Rede stehenden CFDs nicht als Wertpapiere verbrieft sind, steht nicht in Streit. Der Bf hat in den Beschwerdejahren neben den Verlusten aus Derivaten auch (positive) Einkünfte aus Kapitalvermögen…
…abstrakt sämtliche Wirtschaftsgüter, deren Erträge Einkünfte aus der Überlassung von Kapital im Sinne des § 27 Abs. 2 EStG 1988 sind betroffen. Damit unterliegen insbesondere Aktien, GmbH-Anteile, Wertpapiere, die ein Forderungsrecht verbriefen, sowie nicht verbriefte Forderungen und auch Abschichtungsgewinne bei der echten stillen Gesellschaft § 27…
…Kommentarmeinungen sind diesbezüglich unpräzise und missverständlich. Sie lassen daher für den Rechtsstandpunkt der steuerlichen Vertretung nichts gewinnen. Die bisherige Nichtbesteuerung der Unterschiedsbeträge zwischen Anschaffungskosten und Erlösen der verfahrensgegenständlichen Forderungen ist rechtswidrig. Begründend führt der Bf. in der Beschwerde zum Aufhebungsbescheid aus, dass dem Aufhebungsbescheid nach …