…Experten und Behörden in die Irre zu führen (siehe dazu insbesondere die oa Ausführungen der niederländischen Zollverwaltung und die Diskussion zwischen den Generaldirektionen AGRI und TAXUD) und die Erkennbarkeit des Irrtums der Zollbehörden maßgeblich zu erschweren. Gegen die Erkennbarkeit spricht auch die dargelegte internationale Verwaltungspraxis…
…Verhalten zu verstehen ist, kann in Ausnahmefällen ein Irrtum schon durch die widerspruchslose Entgegennahme der Zollanmeldung begründet werden (EuGH, 24.9.1987, Rs 340/85, Randnr. 24). Das ist insbesondere dann der Fall, wenn sämtliche Zollanmeldungen des Zollschuldners insofern vollständig waren, als sie nicht nur…
…ist. Dies muss uE umso mehr gelten, wenn im Berufungsverfahren einer scheinbar durch die Außenprüfung entdeckten Fehltarifierung ausdrücklich widersprochen und der entsprechende Abgabenbescheid aufgehoben wird. An der Nichterkennbarkeit des Irrtums für den Zollschuldner kann nicht gezweifelt werden, wurde doch gerade mit der ursprünglichen Berufungsvorentscheidung die…
…Verhalten zu verstehen ist, kann in Ausnahmefällen ein Irrtum schon durch die widerspruchslose Entgegennahme der Zollanmeldung begründet werden (EuGH, 24.9.1987, Rs 340/85, Randnr. 24). Das ist insbesondere dann der Fall, wenn sämtliche Zollanmeldungen des Zollschuldners insofern vollständig waren, als sie nicht nur…
…fehlende Erkennbarkeit des Irrtums sowie die Einhaltung aller Vorschriften über die Zollanmeldung) vorliegen. Das Zollamt hat im angefochtenen Bescheid und in der Beschwerdevorentscheidung die Anwendbarkeit der Vertrauensschutzregelung des Art. 220 ZK im Wesentlichen mit dem Fehlen der Gutgläubigkeit der Bf. verneint, weil diese den Irrtum…
…die Erkennbarkeit für den Zollschuldner, die Gutgläubigkeit und die Einhaltung aller Vorschriften über die Zollanmeldung. Auf die diesbezüglichen Vorbringen und Anträge war daher nicht einzugehen. Die Voraussetzungen für eine(n) Erstattung/Erlass der Abgaben gemäß Art. 236 ZK lagen - da auch ein anderer Fall des…
…zumal der Irrtum seine Wurzel nicht in einem Handeln der Behörde, sondern vielmehr in der fehlerhaften Beurteilung durch die ASt findet. Während mit vZTA des seinerzeitigen Zollamtes Wien vom 21.11.2013, Nr. AT2013/000266, die gegenständlichen Waren antragsgemäß unter den achtstelligen KN-Code 7019…
…des Irrtums gebe es einen Ermessensspielraum; dieser unterliege der Beweiswürdigung. Die Einreihung dieser Produkte sei komplex und schwierig, die Erkennbarkeit des Irrtums sei nicht gegeben gewesen und die Beschwerdeführerin habe gutgläubig gehandelt. Es wurde beantragt, der Beschwerde stattzugeben. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Mit den…
…hin, dass es „Sache des vorlegenden Gerichtes ist, auf der Grundlage der Auslegung des EuGH festzustellen, ob die Kriterien, die für die Erkennbarkeit des von der zuständigen färöischen Behörde möglicherweise begangenen Irrtums für die Abgabenschuldner maßgebend sind, nach den Umständen des Ausgangsfalles erfüllt sind“. Der…
…dass er den Irrtum der Zollbehörde nicht erkennen konnte. Zur Feststellung der Erkennbarkeit geht der EuGH von einer konkreten Beurteilung aller Umstände des Einzelfalls aus, bei der vor allem die Art des Irrtums, die Erfahrung des Wirtschaftsbeteiligten und dessen Sorgfalt zu berücksichtigen sind (EuGH 18…
…die Erkennbarkeit für den Zollschuldner, die Gutgläubigkeit und die Einhaltung aller Vorschriften über die Zollanmeldung. Auf die diesbezüglichen Vorbringen und Anträge war daher nicht einzugehen. Die Voraussetzungen für eine(n) Erstattung/Erlass der Abgaben gemäß Art. 236 ZK lagen - da auch ein anderer Fall des…
…haben, obwohl ihr die Komplexität der Vorschriften im Zusammenhang mit der Einreihung von Reis bewusst gewesen ist und die unrichtige Einreihung durch den Warenempfänger aus den dargestellten Gründen offensichtlich war. Aufgrund dieser Auslegung und unter Berücksichtigung des vorliegenden Sachverhaltes kommt das Bundesfinanzgericht zu dem Schluss…
…Gutgläubigkeit ist ausgehend von den Gründen der Unrichtigkeit der Einreihung beim Einführer zu prüfen, ob sich ihm unter Berücksichtigung der Maßstäbe für die Erkennbarkeit des Irrtums Zweifel hätten aufdrängen müssen (vgl. Witte, ZK6, Art. 220, Rz 76). Ein Zollschuldner darf den Irrtum der Zollbehörden vernünftigerweise…
…hin, dass es „Sache des vorlegenden Gerichtes ist, auf der Grundlage der Auslegung des EuGH festzustellen, ob die Kriterien, die für die Erkennbarkeit des von der zuständigen färöischen Behörde möglicherweise begangenen Irrtums für die Abgabenschuldner maßgebend sind, nach den Umständen des Ausgangsfalles erfüllt sind“. Der…
…gehandelt haben, das heißt bei vernünftiger Betrachtungsweise außerstande gewesen sein, den Irrtum der zuständigen Behörden zu erkennen, und er muss alle geltenden Bestimmungen betreffend die Zollerklärung beachtet haben (vgl. etwa in ständiger Rechtsprechung das Urteil des EuGH vom 26. März 2015 in der Rs. C…
…sofern dieser Irrtum vom Zollschuldner vernünftigerweise nicht erkannt werden konnte und dieser gutgläubig gehandelt und alle geltenden Vorschriften über die Zollanmeldung eingehalten hat. Gemäß Art.78 Abs.1 ZK können die Zollbehörden nach der Überlassung der Waren von Amts wegen oder auf Antrag des Anmelders…
…da gänzlich andere Waren angemeldet worden seien. Die ordnungsgemäße Überführung einer Ware in den zollrechtlich freien Verkehr stelle grundsätzlich eine unabdingbare Voraussetzung für eine Vorzugsbehandlung dar. Da diese unterblieben sei, sei die Einfuhrzollschuld gemäß Art. 203 ZK entstanden. Es liege aufgrund der Art des Irrtums…
…unabwendbaren Ereignisses durch Verlust einer Sendung nach Übergabe an die Post (vgl VwGH 14. Oktober 2015, 2013/17/0137) erfüllt. Für den Lauf der dreimonatigen Wiedereinsetzungsfrist kommt es auf den Zeitpunkt der zumutbaren Erkennbarkeit des Irrtums an, also auf den Wegfall des Irrtums oder der…
…unabwendbaren Ereignisses durch Verlust einer Sendung nach Übergabe an die Post (vgl VwGH 14. Oktober 2015, 2013/17/0137) erfüllt. Für den Lauf der dreimonatigen Wiedereinsetzungsfrist kommt es auf den Zeitpunkt der zumutbaren Erkennbarkeit des Irrtums an, also auf den Wegfall des Irrtums oder der…
…unabwendbaren Ereignisses durch Verlust einer Sendung nach Übergabe an die Post (vgl VwGH 14. Oktober 2015, 2013/17/0137) erfüllt. Für den Lauf der dreimonatigen Wiedereinsetzungsfrist kommt es auf den Zeitpunkt der zumutbaren Erkennbarkeit des Irrtums an, also auf den Wegfall des Irrtums oder der…