…auf Grund des Antrages der Bf. vom 23.01.2015 gem. § 107 EStG 1988 in der damals geltenden Fassung, einen Bescheid erlassen, welcher zum Inhalt hatte, dass die außergewöhnliche Belastung, die ihr als Mieterin der Wohnung ***W*** als Folge der Erhöhung des Hauptmietzinses erwachsen sei…
…Räume ist der Mieterin bekannt. Alle Instandsetzungskosten sind allein von der Mieterin zu tragen. Jegliche Regressansprüche an die Hausgemeinschaft als Vermieterin sind ausgeschlossen. Im Gegenzug wird der Mieterin die Beibehaltung des vereinbarten Hauptmietzinses garantiert. Erhöhungen, unter welchem Titel auch immer, sind von der Zustimmung seitens…
…Einlagen im Sinne dieser Vorschrift im Wege eines Evidenzkontos zu erfassen und seine Erhöhungen durch weitere Einlagen und Zuwendungen und Verminderungen durch Ausschüttungen oder sonstige Verwendungen laufend fortzuschreiben. Bei Verschmelzungen, Umwandlungen und Aufspaltungen sind im Zeitraum zwischen dem Umgründungsstichtag und dem Tag des Umgründungsbeschlusses bzw…
…Tz 5 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 2003 bis 2006 In Ansehung der Feststellungen unter Tz 4 seien lediglich die Einnahmen der Jahre 2003 und 2004 überprüfbar gewesen, während die Ausgaben ob deren Zusammensetzung mit den Hauptmietzinsen, den Betriebskosten sowie den Erhöhungen gemäß § 18 Abs…
…Vielfaches höher ist als der vereinbarte Hauptmietzins; ein solches Vorgehen erklärt sich, wenn es wie hier von den Vertragspartnern nicht plausibel erklärt werden kann, eindeutig aus dem fehlenden Interessensgegensatz zwischen nahen Angehörigen (z. B. zwischen Eltern und ihrem Sohn). Die Vorgangsweise des Sohnes der Bf…
…die den Bestimmungen des MRG über die Verwendung des Hauptmietzinses unterliegen; 2. Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen, wenn die Zusage für eine Förderung nach dem Wohnhaussanierungsgesetz, dem Startwohnungsgesetz oder den landesgesetzlichen Vorschriften über die Förderung der Wohnhaussanierung vorliegt 3. Aufwendungen aufgrund des Denkmalschutzgesetzes (...) Das Streitobjekt ist einheitlicher…
…3,68 | € 9,2 | Summe pro Monat | € 140,65 | plus 20% USt | € 28,13 | Erhöhung des Entgelts pro Monat inklusive USt | € 168,78 | x 152 Monate (1.2.2018 - 30.9.2023 + Optionszeitraum…
…sind möglich. Diese "angemessenen Hauptmietzinse" kommen dem Preisniveau für frei vereinbarte Zinse schon sehr nahe. In rechtlicher Hinsicht verkennt der in der veralteten Literatur vertretene Vergleich von Richtwertmietzinsen mit dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, dass es durch die laufende Valorisierung des Richtwertes zusammen mit den zulässigen Möglichkeiten, Zuschlage…
…Punkt VI.3. des Mietvertrags sieht für den Fall, dass der Mieter den Mietgegenstand auf eine Weise nützt, die dem Vermieter die Option zur Regelbesteuerung gemäß § 6 Abs 2 UStG ermöglicht, eine Erhöhung des Hauptmietzinses - soweit gesetzlich zulässig - um die Umsatzsteuer vor ("Vorsichtsklausel"). Im angefochtenen…
…Wirksamkeit des Mietvertrags mit dem Nachmieter bis 30. September 2024 fällig geworden wären, zuzüglich allfälliger USt, der Vermieterin spätestens zum Zeitpunkt dieser Wirksamkeit zu bezahlen. Für die Ermittlung des Abzinsungsfaktors ist ein Zinssatz von 6 % p.a. und für die zu berücksichtigende Erhöhung des Hauptmietzinses…
…Juli 2021 mit der Begründung abgewiesen, dass sowohl die 20%ige Erhöhung des Hauptmietzinses für den Fall des Wegfalls der Optionsmöglichkeit gem. § 6 Abs. 2 UStG 1994, als auch der Entfall des Befristungsabschlages für den Fall, dass das Mietverhältnis in ein solches auf unbestimmte Dauer…
…Wurzelausschüttungen von Immobilien durch Kapitalgesellschaften an deren Gesellschafter " kommt es bei einer Nutzungsüberlassung von besonders repräsentativen und luxuriösen Gebäuden zu fremdunüblichen Bedingungen auf Ebene der Körperschaft zu keiner Erhöhung der Einkünfte (Einnahmen) im Ausmaß des zugewendeten Vorteils (Differenz zwischen dem fremdüblichen und dem tatsächlich vereinnahmten…
…1 zweiter Satz GebG zum rechtsgeschäftlichen Inhalt des Vergleiches vom 26.7.2016 zählt. Auch das von der Beschwerdeführerin in der mündlichen Verhandlung ins Treffen geführte Beispiel (Erhöhung des Bestandzinses bereits nach fünf Jahren und flankierend hierzu vereinbarter - wohl beiderseitiger - Kündigungsverzicht) vermag nicht vom Gegenteil…
…das Mietobjekt laut Vertrag angefallen? Reichen Sie eine Aufstellung ein. Legen Sie dar, Zahlungen in welcher Höhe tatsächlich auf den Hauptmietzins entfallen sind. 4. Wurde seit Beginn der Vermietung eine Erhöhung des Entgeltes aufgrund der vereinbarten Wertsicherung vorgenommen? Wenn ja, ab wann und in welcher…
…zu können. Diese Tatsache sei bei der Vereinbarung der Höhe des Hauptmietzinses schon entsprechend mindernd berücksichtigt worden. Weiters wurde in Punkt 1.5. vereinbart: „Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die tatsächliche oder rechtliche Tauglichkeit des Mietobjektes zu dem vom Mieter beabsichtigten Verwendungszweck. Insbesondere da…
…hergestellt wurden. Festgestellt wird dazu, dass bei der Vereinbarung des Hauptmietzinses die zu erbringenden Leistungen des Mieters berücksichtigt wurden. Im ,Altbau' wurden bis 2010 Räumlichkeiten als so benannte ,Studentenwohnung' (im Ausmaß von 46,96m2) vermietet. Im Zuge eines umfangreichen Zubaus wurde eine neue Wohnung geschaffen…
…Punkt III des Mietvertrages in weiterer Folge nach drei Jahren auf 1.400 € erhöht hat. Im Mietvertrag betreffend das Wohnhaus vom 4.12.2005 wurde ein Mietentgelt in Höhe von 1.800 € zuzüglich 10 % Umsatzsteuer vereinbart. Eine Erhöhung des Mietentgeltes nach Ablauf von…
…07.1965 Top 6-8 saniert und (dies) aus privaten Mitteln völlig unabhängig von der Finanzgebarung des Hauses finanziert. Aus den oben dargelegten historischen Gründen und in Anbetracht der geschilderten Eigenleistung wurde eine (gegen sie) ohnehin nicht durchsetzbare Erhöhung der Miete nicht in Betracht gezogen…
…§ 15a Rz. 4). In der Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag wurde dazu festgehalten, dass bei der Vereinbarung des Hauptmietzinses die zu erbringenden Eigenleistungen des Mieters berücksichtigt werden. Die Bf. ist bei der Bemessung der Miethöhe von der Ausstattungskategorie B (§15a MRG) ausgegangen, was zu einem Ausgleich für…
…Streitjahr bei 6,76 Euro netto pro m² liegt und dies einer Miete von 717 Euro entsprechen würde. Der Richtwert ist jener Betrag, der für die mietrechtliche Normwohnung festgesetzt ist. Er bildet die Grundlage für die Berechnung des angemessenen Hauptmietzinses nach § 16 Abs. 2 MRG…