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BFG RV/5300007/20181. Verkürzungszeitpunkt bei hinterzogenen Kapitalertragsteuern, 2. Aufhebung eines Spruchsenatserkenntnisses und Zurückverweisung der Finanzstrafsache infolge im Spruch unzureichend erfasster Tatbestände
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss22.04.2022

…161 Abs. 4 FinStrG kann jedoch der Vorsitzende des Finanzstrafsenates des Bundesfinanzgerichtes bzw. nach Einberufung des Finanzstrafsenates auch dieser mit Beschluss das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates aufheben und die Zurückweisung der Finanzstrafsache an die Finanzstrafbehörde verfügen, wenn eine umfangreiche Ergänzung des Untersuchungsverfahrens erforderlich ist, hier…

BFG RV/7300069/2024Hinterziehung von Kapitalertragsteuern über 2 1/2 Jahre; Aufhebung und Zurückverweisung erst rund 5 Jahre nach Einlangen der Beschwerde; Verfolgungsverjährung zwischen (fristgerechter) Einleitung des Finanzstrafverfahrens und "weiterer" Einleitung durch die Stellungnahme des Amtsbeauftragten an den Spruchsenat (wegen anderer Abgabenhinterziehungen); aufgrund einer begründeten Vertagungsbitte ist für alle Finanzvergehen absolute Verjährung eingetreten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.09.2025Teil 1/2

…161 Abs. 4 FinStrG kann jedoch der Vorsitzende des Finanzstrafsenates des Bundesfinanzgerichtes bzw. nach Einberufung des Finanzstrafsenates auch dieser mit Beschluss das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates aufheben und die Zurückweisung der Finanzstrafsache an die Finanzstrafbehörde verfügen, wenn eine umfangreiche Ergänzung des Untersuchungsverfahrens erforderlich ist, hier…

BFG RV/7300011/2024Aus dem Erkenntnis des Spruchsenates ist nicht zu ersehen, dass der Spruchsenat über alle Finanzvergehen laut Stellungnahme der Amtsbeauftragten entschieden hätte. Die Entscheidung war aufzuheben und zur neuerlichen Entscheidung über alle vorgeworfenen Finanzvergehen zurückzuverweisen.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss26.03.2024

… 161 Abs. 4 FinStrG kann das Bundesfinanzgericht auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde verfügen, wenn es umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde ist im weiteren Verfahren an die in dem zurückverweisenden Beschluss niedergelegte Rechtsanschauung…

BFG RV/6300006/2021Aufhebung und Zurückverweisung wegen fehlender Feststellungen bei drei von vier verbundenen Tatvorwürfen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss03.01.2023

…umfangreiche Ergänzung des Untersuchungsverfahrens erforderlich ist, hier in der Form, dass zu drei von vier vorgeworfenen Taten vom Spruchsenat keine Sacherverhaltsfest-stellungen getroffen wurden. Bei der Ermessensübung ist zu beachten, dass eine Zurückverweisung dann geboten sein kann, wenn es sonst zu einer Verkürzung des Instanzenzuges…

BFG RV/5300018/2017Aufhebung und Zurückverweisung einer Finanzstrafsache infolge eingetretener Gerichtszuständigkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss27.10.2021

…Finanzstrafbehörde verfügen, wenn eine umfangreiche Ergänzung des Untersuchungsverfahrens erforderlich ist bzw. - dem gleichzuhalten - wenn wie im gegenständlichen Fall eine staatsanwaltschaftliche Zuständigkeit zur Führung der Erhebungen als gegeben erachtet wird. Da in weiterer Folge die Finanzstrafbehörde das Finanzstrafverfahren hinsichtlich des in gerichtliche Zuständigkeit fallenden Verfahrensgegenstandes gemäß §…

BFG RV/2300007/20171. Verdacht einer Hinterziehung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer infolge unterlassener zeitgerechter Vorsteuerberichtigungen; 2. Aufhebung und Zurückverweisung der Finanzstrafsache gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss20.11.2018Teil 1/2

…161 Abs. 4 FinStrG kann jedoch der Vorsitzende des Finanzstrafsenates des Bundesfinanzgerichtes bzw. nach Einberufung des Finanzstrafsenates auch dieser mit Beschluss das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates aufheben und die Zurückweisung der Finanzstrafsache an die Finanzstrafbehörde verfügen, wenn eine umfangreiche Ergänzung des Untersuchungsverfahrens erforderlich ist. Die…

BFG RV/7300026/2023Vorsteuern zu Unrecht geltend gemacht, Verbandsverantwortlichkeit für den Entscheidungsträger
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis06.02.2024Teil 2/6

…Finanzstrafbehörde verfügen, wenn eine umfangreiche Ergänzung des Untersuchungsverfahrens erforderlich ist bzw. - dem gleichzuhalten - wenn wie im gegenständlichen Fall eine staatsanwaltschaftliche Zuständigkeit zur Führung der Erhebungen als gegeben erachtet wird. Da in weiterer Folge die Finanzstrafbehörde das Finanzstrafverfahren hinsichtlich des in gerichtliche Zuständigkeit fallenden Verfahrensgegenstandes gemäß §…

BFG RV/7300019/2018Abgabenhinterziehung statt § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG, Verfahrensfehler, mündliche Verhandlung mit Schriftführerin erforderlich
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.11.2018

…oder die Beschwerde als unbegründet abzuweisen. Abs. 4: Das Bundesfinanzgericht kann auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde mit Beschluss verfügen, wenn es umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde ist im weiteren Verfahren an die…

BFG RV/4300002/20171. Aufhebung und Zurückverweisung des Erkenntnisses eines Spruchsenates infolge fehlender Verfahrenseinbindung gegen weitere als Beitragstäter oder Bestimmungstäter verdächtige Personen; 2. Ausmaß der Verschwiegenheitspflicht eines berufsmäßigen Parteienvertreters; 3. Erfordernisse der Protokollierung einer Niederschrift über eine mündliche Verhandlung; 4. Zurückweisung von Beschwerden mangels Legitimation
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss17.02.2018Teil 2/2

… 161 Abs. 4 FinStrG kann das Bundesfinanzgericht jedoch auch ausnahmsweise die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses eines Spruchsenates unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde verfügen, wenn es umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde ist im weiteren Verfahren an die in dem zurückverweisenden…

BFG RV/2300003/2024Betriebsprüfung, finanzstrafrechtlich relevante Feststellungen in einer weiteren Prüfung, die bisher nicht Sache des finanzstrafbehördlichen Verfahrens waren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss05.12.2024Teil 2/2

…bei erweiterter Tatverdachtslage die Zuständigkeitsgrenze für ein gerichtliches Finanzstrafverfahren überschritten wird. Es ist somit eine umfangreiche Ergänzung des Untersuchungsverfahrens durch die Finanzstrafbehörde erforderlich, daher war mit Aufhebung des Erkenntnisses des Spruchsenates und Zurückverweisung an die Finanzstrafbehörde vorzugehen. Zur Unzulässigkeit der Revision Gegen diese verfahrensleitende Verfügung…

BFG RV/6300012/20141. Verbindung von Finanzstrafsachen durch den Spruchsenatsvorsitzenden 2. Unzuständigkeitsentscheidung des Spruchsenatsvorsitzenden, Voraussetzungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.03.2018

… 125 Abs. 1 FinStrG als nunmehr zuständiges verfahrensführendes Organ alle erforderlichen Veranlassungen zu treffen, damit aus seiner Sicht eine möglichst entscheidungsreife Sache dem Spruchsenat in der mündlichen Verhandlung vorgetragen werden kann. Erforderlichenfalls hat er sogar eine Ergänzung des Untersuchungsverfahrens anzuordnen. Er hat dafür zu sorgen…

BFG RV/2300001/2021Finanzordnungswidrigkeit, vorsätzliche Unterlassung der Entrichtung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.06.2021Teil 1/2

…verneinen - die zuständigen Mitarbeiter der ***9***, ***28*** und ***27***, zeugenschaftlich einvernehmen oder zumindest die Ergänzung des Untersuchungsverfahrens zwecks Durchführung der Zeugeneinvernahmen anordnen müssen. Der Zeuge ***11*** hat zudem ausgeführt, und war in dieser Hinsicht jedenfalls als glaubhaft anzusehen, dass bereits im Februar 2018 aufgefallen sei…

BFG RV/7300023/2017Hinterziehung, Baubranche, Deckungsrechnungen, Prüfung der Kontobewegungen im Zusammenhang mit Barzahlungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.04.2018Teil 1/2

…nicht erscheinen kann. Er hat sich bereits bei der letzten Verhandlung sehr aufgeregt, was seiner Gesundheit schadet. Der Berichterstatter trägt den Sachverhalt und die Ergebnisse des Untersuchungsverfahrens vor. Der Verteidiger trägt die Beschwerde vor und beantragt wie dort. Ergänzend wird ausgeführt, dass der Bf. (Jahrgang…

BFG RV/2300007/20171. Verdacht einer Hinterziehung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer infolge unterlassener zeitgerechter Vorsteuerberichtigungen; 2. Aufhebung und Zurückverweisung der Finanzstrafsache gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss20.11.2018Teil 2/2

…spruchgemäß zu entscheiden, das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates aufzuheben und die derzeitige Finanzstrafsache gegen A zur Ergänzung des Untersuchungsverfahrens, ausgedehnt wohl auf die oben dargestellten weiteren Fakten und gemäß § 61 Abs. 1 FinStrG auch verbunden mit einem diesbezüglichen Untersuchungsverfahren gegen Mag.D, an das Finanzamt…

BFG RV/7300009/2024Verfahrenshilfeverteidiger bei Spruchsenatszuständigkeit, Bedürftigkeit des Antragstellers und Interesse der Rechtspflege
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.02.2024

…a FinStrG eingeleitet. Mit Stellungnahme des Amtsbeauftragten vom 14. März 2023 erfolgte die Vorlage der (zwischenzeitig ausgedehnten) Finanzstrafsache zur Entscheidung an den Spruchsenat. Der Vorsitzende des Spruchsenates hat gemäß § 125 Abs. 1 FinStrG keine Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich gehalten und die mündliche Verhandlung für…

BFG RV/5300003/20171. Gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen von Umsatz- und Einkommensteuer im Glücksspielmilieu; 2. Anordnungen des Spruchsenatsvorsitzenden von Kontoeinschauen nach § 99 Abs. 6 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.04.2017

…Ergänzung darstellen. Die Anordnungen der Spruchsenatsvorsitzenden auf Stellung der oben beschriebenen Bankauskünfte waren daher nach der damaligen Aktenlage tatsächlich erforderlich und auch angemessen. Es war somit spruchgemäß zu entscheiden. 8. Hinsichtlich der Anträge, ihren Beschwerden aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, sind die Beschwerdeführer auf die Bestimmung des…

BFG RV/5300025/2020Aufhebung eines Straferkenntnisses wegen unklarer Spruchführung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss06.04.2021

…mit Beschluss aufzuheben, wenn es eine entsprechende Ergänzung des finanzstrafbehördlichen Untersuchungsverfahrens (hier: die Richtigstellung des gegen A erhobenen Vorwurfes) für erforderlich hält. 14. Im gegenständlichen Fall ist dem Beschwerdeführer A mit dem von ihm fristgerecht angefochtenen Erkenntnis des Einzelbeamten des Finanzamtes Lilienfeld St. Pölten als…

BFG RV/2300004/2017Abgabenhinterziehung, Bordell, freie Beweiswürdigung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.05.2019Teil 1/3

…sind (Ehrke-Rabel in Doralt/Ruppe Steuerrecht ll7 Tz 1440). Solcherart beschreiben sie das erfasste Unrecht mehr oder minder unvollständig (Lewisch Verfassung und Strafrecht 76). Sie bedürfen zu ihrer Ergänzung (Vervollständigung) des Abgabenrechts. Erst beides zusammen - Steuerrecht und FinStrG - ergibt den Gesamttatbestand (Kohlmann/Ransiek Steuerstrafrecht …

BFG RV/5300009/20171. Anordnung des Spruchsenatsvorsitzenden auf Stellung eines Bankauskunftsersuchens nach § 99 Abs. 6 FinStrG; 2. Abweisung des Beschwerde eines davon teilweise betroffenen Vereines als unbegründet, im Übrigen Zurückweisung der Beschwerde mangels Aktivlegitimation
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.01.2018

… 99 Rz 24). Diese Prüfung ist gemäß § 82 Abs. 1 letzter Satz FinStrG nach den für die Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes im Untersuchungsverfahren geltenden Bestimmungen vorzunehmen. Dazu führt § 57 Abs. 5 FinStrG aus, dass die Finanzstrafbehörde bei der Ausübung von Befugnissen und bei der Aufnahme…

BFG RV/2300027/2013Baumeister, die GmbH seines Vaters für seine Geschäfte verwendend und dabei die Selbstbemessungsabgaben nicht entrichtend bzw. abführend; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.12.2014Teil 1/2

…teilweise Rechnungen falsch zugeordnet. Den Beschuldigten wurden keinerlei Gelegenheit gegeben, eine Stellungnahme bzw. Richtigstellung zum [Ergebnis des] Untersuchungsverfahrens abzugeben. Erst im Zuge der abgabenbehördlichen Prüfung seien B Ungereimtheiten bewusst geworden. Nach Rücksprache mit dem Erstbeschuldigten, welcher bis zu diesem Zeitpunkt [von den Verfehlungen] ebenso keine…