…Vermögenseinbuße nach sich ziehen. Zu den Katastrophenschäden gehören jedenfalls Felssturz-, Steinschlag-, Hagel-, Blitz-, Erdbeben- und Sturmschäden (Fuchs in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG20, § 34 ABC der außergewöhnlichen Belastungen Tz 78). Dass auch Hagelschäden wie im Beschwerdefall dem Grunde nach als Katastrophenschaden iSd § 34 Abs 6…
…Die Differenz zu den ursprünglich kalkulierten Kosten von € 1.310.000,00 (ohne USt) in Höhe von netto € 207.979,09 setzt sich wie folgt zusammen: | für Statische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Erdbebensicherheit (Da zur ursprünglichen Baubewilligung eine Austauschplanung vorgenommen wurde…
…können Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten ohne Berücksichtigung eines Selbstbehaltes als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden. Unter "Katastrophenschäden" können zB auch Schäden auf Grund von Stürmen, Erdbeben, Felsstürzen, Steinschlägen etc. fallen (Jakom/Peyerl EStG, 2026…
…ankomme. Eine Ausnahme sei jedenfalls dann zu machen, wenn besondere Gründe zu einer Notlage geführt hätten (zB bei Brand, Überschwemmungen, Erdbeben, Lawinen). Im Jahr fänden ca 3 bis 5 Vorstandssitzungen sowie eine Hauptversammlung der Vereinsmitglieder statt. In den Vorstandssitzungen würden die Unterstützungsersuchen geprüft und diskutiert…
…der Versicherung vom 20.07. 2016 betreffend "Ereignis vom 13.7.2016, Sturmhaushalt" teilte die Versicherung dem Bf. mit, dass bedingungsgemäß der Versicherungsschutz aus den Sparten Leitungswasserschaden-/Haushaltsversicherung, den Zusatzversicherungen, sowie die Haftungserweiterungen auf Schäden durch Erdbeben, Hochwasser, Überschwemmungen, Vermutungen, Lawinen, Rückstau, Niederschlags- und Schmelzwasser…
…Naturkatastrophen, insbesondere bei Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenkatastrophen und Sturmschäden sowie bei Schäden durch Flächenbrand, Strahleneinwirkung, Erdbeben, Felssturz oder Steinschlag in Betracht. Ein einzelner Blitzeinschlag würde diese Voraussetzungen nicht erfüllen. Der schadenbegründende Blitzeinschlag sei allerdings als außergewöhnliches Ereignis zu werten, weshalb jene Aufwendungen zur Schadensbeseitigung…
…Vermurungs-, Lawinenkatastrophen und Sturmschäden sowie bei Schäden durch Flächenbrand, Strahleneinwirkung, Erdbeben, Felssturz oder Steinschlag, in Betracht käme. Ein bloßer Vermögensschaden stelle noch keine außergewöhnliche Belastung dar und hätten daher die Aufwendungen für den Katastrophenschaden nicht berücksichtigt werden können. In der gegen diese Bescheide erhobenen Beschwerde…
…X, wo er als Universitätsassistent Postdoc für Geologie beschäftigt sei, habe am 1. Oktober 2017 begonnen. Seine Aufgaben in einem kürzlich gestarteten Projekt unter der Leitung der Universität X würden in der Ursachenforschung von Erdbeben in Tirol bzw. Österreich bestehen. Dabei analysiere der Bf. Bohrproben…
…insbesondere bei Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs-, Lawinenkatastrophen und Sturmschäden sowie bei Schäden durch Flächenbrand, Strahleneinwirkung, Erdbeben, Felssturz oder Steinschlag, in Betracht. Ein bloßer Vermögensschaden stellt noch keine außergewöhnliche Belastung dar. Erst die Kosten zur Beseitigung des Vermögensschadens können steuerlich abgesetzt werden. Dabei sind die Kosten der…
…Belastung nur nach Naturkatastrophen, insbesondere bei Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs-, Lawinen- und Sturmschäden sowie bei Schäden durch Flächenbrand, Strahleneinwirkung, Erdbeben, Felssturz oder Steinschlag, in Betracht komme (vgl. VwGH 19.2.1992, 87/14/0116). Ein bloßer Vermögensschaden stelle noch keine außergewöhnliche Belastung dar. Erst die Kosten…
…Herabsetzung des Einheitswertes und Verkehrswertes der Liegenschaft xy, da die gegenständliche Liegenschaft auf einer Erdverwerfung liege, deren Senkung/Hebung mit Erdbeben in Zusammenhang zu bringen sei. Erste massive Schäden seien 13 Jahre nach der Erteilung der Benützungsbewilligung aufgetreten. Versicherungstechnisch sei dieses Ereignis weder als Murenabgang…
…vorgebracht, dass die Wiederherstellungen nach den Verwüstungen nicht in nur einem Jahr bewerkstelligt werden könnten. Außerdem sei die leidgeplagte Region im Jahr 2013 neuerlich von einer Katastrophe ("Erdbeben der Stärke 7,8") heimgesucht worden. Es sei offensichtlich, dass diese Region auch noch Jahre nach den…
…Arbeiten wurde erstmals entdeckt, dass es an den tragenden Wänden des Erdgeschoßes nicht unbeträchtliche Schäden gab, die auf ein viele Jahre zurückliegendes Erdbeben zurückzuführen waren. Auch diese Schäden an den tragenden Wänden des Erdgeschoßes wurden im Zeitraum Oktober-Dezember 2009 saniert. Während dieser Arbeiten nutzte…
…fingiert, um diese Unwägbarkeit auszugleichen (siehe oben 1.2). Zu den sehr spät erkannten Schäden an den tragenden Wänden des Erdgeschoßes (Erdbebenschäden) : Der Bf hat bei allen Sanierungsarbeiten seit 1997 tatkräftig selbst mitgewirkt und in diesem Zusammenhang viele Eigenleistungen erbracht (Schreiben vom 28.3.2011…
…Katastrophenschäden gehören jedenfalls Felssturz-, Steinschlag-, Hagel-, Blitz-, Erdbeben- und Sturmschäden (Fuchs in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG21 § 34 Tz 78 - Katastrophenschäden). Der Eintritt des Vermögensschadens selbst ist noch keine außergewöhnliche Belastung, erst die Kosten zur Beseitigung des Katastrophenschadens werden durch die Bestimmung des § 34 Abs…
…Lawine, Schneedruck, Erdrutsch, Bergsturz, Orkan, Erdbeben, Epidemie, Pandemie oder ähnliche Katastrophe vergleichbarer Tragweite) eingetretenen Zahlungsunfähigkeit verlängert sich die Frist des Abs. 2 auf 120 Tage. (3) Die Verpflichtung nach Abs. 2 trifft natürliche Personen, die persönlich haftenden Gesellschafter und Liquidatoren einer Handelsgesellschaft und die organschaftlichen…
…wie Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinenabgänge, die noch durch weitere ergänzt werden können, wie zB Flächenbrände, Strahleneinwirkung, Erdbeben, Felssturz, Steinschlag, Hagel, Schnee und Sturm (vgl. Schuch in ÖStZ 6/1976, 55f). Es muss sich um außergewöhnliche Schadensereignisse handeln, die nach objektiver Sicht aus dem regelmäßigen Ablauf…
…in Normaljahren jedenfalls zu Gewinnen. Die Frostereignisse sind als außergewöhnliche Umstände zu qualifizieren, diese Jahrhundertereignisse dürfen in einer Prognoserechnung nur marginal Einzug finden (vergleichbar mit Erdbeben in der Vermietung von Gebäuden). Sämtliche Investitionen sind für die private Lebensführung völlig ungeeignet. 7. Kosten Im Verhältnis zu…
…Lawine, Schneedruck, Erdrutsch, Bergsturz, Orkan, Erdbeben oder ähnliche Katastrophe vergleichbarer Tragweite) eingetretenen Zahlungsunfähigkeit verlängert sich die Frist des Abs. 2 auf 120 Tage". In den Gesetzesmaterialen wird zur verlängerten Antragsfrist u.a. ausgeführt: "... Es wird daher im Interesse von Unternehmern, die von Naturkatastrophen betroffen sind…
…Zeiträume nicht berücksichtigt, in denen der ordentliche Betrieb aufgrund von unabwendbaren Ereignissen höherer Gewalt, z.B. Kriege, Revolutionen, Erdbeben oder Feuer, nicht möglich war. Der Beurteilungszeitraum verlängert sich in diesem Fall nicht. Stattdessen wird der zu erreichende Mindestpachtzins gemäß Punkt 6.1. aliquot reduziert. (……