…einen Ausgleich der in- und ausländischen Besteuerung. Begründend wird dazu ausgeführt, dass die Erbschaftsteuer bereits in der Republik Slowenien entrichtet worden sei. Dazu ist festzustellen, dass die Doppelbesteuerung zweifellos einen gewissen Grad an Unbilligkeit in sich birgt. Dennoch kann die Auslegung der Ermessensgrenzen nicht dahingehend…
…einen Ausgleich der in- und ausländischen Besteuerung. Begründend wird dazu ausgeführt, dass die Erbschaftsteuer bereits in der Republik Slowenien entrichtet worden sei. Dazu ist festzustellen, dass die Doppelbesteuerung zweifellos einen gewissen Grad an Unbilligkeit in sich birgt. Dennoch kann die Auslegung der Ermessensgrenzen nicht dahingehend…
…fällig einmalig zum Ende der Laufzeit, Sicherheit zukünftige Erbschaften. Beurteilung der Bonität Bei der Beurteilung der Bonität sind das laufende aktuelle und zukünftige Einkommen und die Stabilität der Einkommenssituation zu berücksichtigen. Frau ***Name1*** war vom 21.8.2012 bis 19.8.2015 und vom 1…
…Gold, Silber, anderen Edelmetallen, Schmuckstücken, Uhren, Münzen und sonstigen Wertgegenständen aus verschiedensten Quellen (Erbschaften, Dachbodenräumungen, etc.) an. Sie hatte im Beschwerdezeitraum ein Geschäftslokal im Zentrum von Y. Ausdrücklich wurde im Rahmen der Werbemaßnahmen auf die Diskretion sowohl beim An- als auch Verkauf hingewiesen. Die Bf…
…Sinne des § 45 Abs. 2 BAO dar, der gemeinnützigen Zwecken diene. Die Zuwendungen (Erbschaften und Schenkungen) seien durch diesen Betrieb veranlasst, diesem dienlich und damit Betriebseinnahmen. Die Gewinne aus der Veräußerung der Liegenschaften gehörten daher ebenfalls zum unentbehrlichen Hilfsbetrieb. Dies auch deshalb, weil sich die…
…Das ist - aus einer Erbschaft vom Vater, - der Erbschaft der Mutter, der erblichen Mutter - und aus einer Erbschaft der defacto-Mutter, die Bf wurde adoptiert und hatte sozusagen zwei Mütter und hat aus beiden Erbschaften Beträge geerbt. Außerdem wurde im Jahr 2014 im Zuge der…
…bejahte angesichts des Zeitpunkts der Übertragung (November 2000) und der Erhöhung der Steuerbelastung bei Erbschaften und Schenkungen ab dem 1.01.2001 mit BGBI I 2000/142 einen Zusammenhang der Schenkung mit der beschlossenen Steuerreform und verneinte den Bestand eines Zusammenhangs der Schenkung mit der…
…zu verfügen, durch welche die doppelte Besteuerung des im Zuge der Erbschaften am KG-Anteil an KGWien mit übertragenen deutschen Betriebsstättenvermögens durch Ausnahme von der Besteuerung in Österreich jedenfalls beseitigt werde. In der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 20.04.2004 wurde der Antrag gemäß §…
…der Firma 3 GmbH der erblichen Tochter, Name (Beschwerdeführerin) als Vermächtnisnehmerin zufallen. Mit vorläufigem Bescheid vom 11.07.2001 wurde der Beschwerdeführerin vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien Erbschaftssteuer in Höhe von EUR 60.516,34 vorgeschrieben. Als Bemessungsgrundlage wurde der gemeine Wert…
…ihrer Sphäre keine Einkommensquelle und unterliegt keinem Steuertatbestand. Dessen ungeachtet kann der Abgabenbehörde mitgeteilt werden, dass die Abgabenpflichtige Zeit ihres Lebens ausschließlich über Gelder aus a) eigenem Erwerbseinkommen, b) Erbschaften und c) Ansprüchen aus eigener Ehe verfügt hat. Über Aufzeichnungen, wie von der Abgabenbehörde verlangt…
… 3 Abs 2 der Vereinsstatuten): Spenden, Sammlungen, Erbschaften, Vermächtnisse und sonstige Zuwendungen sowie die Aufnahme von Darlehen und Krediten. Subventionen und Förderungen. Erträge aus der Erbringung von Leistungen im Sinne von § 40a Z 2 BAO. Einkünfte aus der Verwaltung und Verwertung des Vereinsvermögens. Laut Statuten…
…aus denen sich ergibt, dass diese mit ihrem Einkommen nicht einmal die Miete samt Betriebskosten abzudecken vermag. Sie verfüge weder über Vermögen noch seien auf absehbare Zeit Erbschaften zu erwarten. Vor diesem Hintergrund sei die Bf finanziell nicht in der Lage, Verbindlichkeiten/Abgabenschulden zu bedienen…
…öffentlichen Recht unbekannt - mit § 19 Abs 1 BAO unvereinbar, so ist der Vorgang gesamthaft nicht übergangs- iS von "nachfolgefähig" (vgl Taucher Erbschaften und Ertragsteuern [Wien 1991], 28). Selbst wenn man doch davon ausgehen könnte - was man aber nicht kann -, dass auch das öffentliche Recht die…
… Darlehen zu gewähren und aufzunehmen; Geld oder Geldeswert in Empfang zu nehmen; Vergleiche aller Art zu schließen, Bürgschaften zu übernehmen, Erbschaften unbedingt anzunehmen oder auszuschlagen, eidesstattige Vermögensbekenntnisse abzugeben, Gesellschaftsverträge zu errichten, Schenkungen zu machen; Schiedsverträge abzuschließen und Schiedsrichter zu wählen und Rechte unentgeltlich aufzugeben. Er…
…Besteuerung für Zwecke des § 48 BAO sei kein strenger Maßstab anzulegen. Die Stiftungseingangsteuer sei ebenso als funktionales Äquivalent zur Erbschaftsteuer abzusehen. Die Gewährung einer Entlastung nach § 48 BAO zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung entspreche zudem auch dem Grundsatz der Billigkeit und Zweckmäßigkeit, da eine Besteuerung mit…
…das hier auch die UStR RZ 644 anzuwenden ist, hier dürfen wir dies wie folgt skizzieren: Nicht zum Entgelt zählen Zuwendungen, die ohne Zusammenhang mit einem Leistungsaustausch gegeben werden und daher kein Leistungsentgelt darstellen, wie zB Schenkungen, Erbschaften, Spenden, Subventionen, Lotterie- und Spielgewinne, echte Mitgliedsbeiträge…
…kann. Dem Arbeitsbogen über die Außenprüfung der Jahre 2014 bis 2016 ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer in den Jahren 1992 und 2006 Erbschaften von rund € 200.000,00 gemacht, bis 2018 Erträge aus Lebensversicherungen von rund € 730.000,00 erzielt und in…
…zur Abhandlung von Verlassenschaften verpflichtet, da er als kaufmännischer Geschäftsführer der rechtliche Vertreter der Organisation sei. Der Besuch von Erben sei im Zuge der Erbaufteilung von Erbschaften der Organisation A notwendig und aufgrund der oa Satzung vom Tätigkeitsbereich des Bf. umfasst. Eine betriebliche Veranlassung der…
…steuerbar sind mit dem nichtunternehmerischen Bereich zusammenhängende Einnahmen, das sind zB echte Mitgliedsbeiträge, Spenden, Schenkungen, Erbschaften und Subventionen zur allgemeinen Förderung des Rechtsträgers. 3.2.2.1 Liebhabereivermutung bei Betrieben gemäß § 45 Abs. 1 und 2 BAO 463 Bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen…
… Darlehen zu gewähren und aufzunehmen; Geld oder Geldeswert in Empfang zu nehmen; Vergleiche aller Art zu schließen; Bürgschaften zu übernehmen; Erbschaften unbedingt anzunehmen oder auszuschlagen; eidesstattliche Vermögensbekenntnisse abzugeben; Gesellschaftsverträge zu errichten; Schenkungen zu machen; Schiedsverträge abzuschließen und Schiedsrichter zu wählen sowie Rechte unentgeltlich aufzugeben) im…