…dass im Falle des Entstehens des Besteuerungsrechts durch eine errichtende Umwandlung ausschließlich die Anteile an der Gesellschaft und nicht das gesamte Vermögen der Gesellschaft aufzuwerten sind. Wird zB eine österreichische GmbH mit ausländischen (zB deutschen) Anteilsinhabern umgewandelt, entsteht umwandlungsbedingt das Besteuerungsrecht der Republik Österreich an…
…Twardosz vertretene Ansicht, die Änderung der Rechtslage wirke sich stets aus, wenn diese zwischen der Verwirklichung eines Sachverhalts und der Entstehung des Abgabenanspruchs erfolgt, und der mögliche Schluss, die nF sei trotz des unterjährigen Inkrafttretens auf das gesamte Veranlagungsjahr 2009 anzuwenden. Die Bf. ortete in…
…Dies gilt nicht, soweit die Anteile an der übernehmenden Körperschaft vor dem Entstehen der Abgabenschuld entgeltlich übertragen werden. - Zwischen dem Einbringungsstichtag und der Veräußerung (Ausscheiden) eingetretene Wertminderungen sind höchstens im Ausmaß des Unterschiedsbetrages zu berücksichtigen, soweit diese nicht in einem anderen Staat berücksichtigt werden. - Bei…
…Gemäß Artikel 16 Abs. 2 DBA-Deutschland werde das Besteuerungsrecht an den Geschäftsführerbezügen, die ein in Österreich ansässiger Geschäftsführer einer in Deutschland ansässigen GmbH beziehe, Deutschland zugeteilt. Die Abkommensregelung komme unabhängig davon zur Anwendung, wo die Tätigkeit des Geschäftsführers ausgeübt werde. In der Folge…
…aus der aktiven Tätigkeit, die der Entstehung des Urlaubsanspruchs zugrunde liegt, besteuern darf. Da der Urlaubsanspruch unstrittig ausschließlich aus der in den USA ausgeübten Tätigkeit resultiert, unterliegen die vorliegenden Urlaubsentgelte nach dem Kausalitätsprinzip, das insoweit das Zuflussprinzip verdrängt, dem Besteuerungsrecht der USA. Aus der von…
…30c Abs. 1 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG idF 1.1.2017) kann der Versicherte bis drei Jahre vor Entstehung des Anspruchs auf Altersleistungen von seiner Vorsorgeeinrichtung einen Betrag für Wohneigentum zum eigenen Bedarf geltend machen. Gemäß Art. 30c Abs…
…19 DBA-Schweiz subsumierbarer Sachverhalt lag damit im Beschwerdefall nicht vor. Das Besteuerungsrecht hinsichtlich des in Rede stehenden Vorbezuges (Pensionsvorsorgekapital) kommt daher Österreich zu; die Vorgehensweise der Abgabenbehörde war sohin als rechtmäßig zu beurteilen und war daher dem diesbezüglichen Begehren ein Erfolg zu versagen. 2…
…19 DBA-Schweiz subsumierbarer Sachverhalt lag damit im Beschwerdefall nicht vor. Das Besteuerungsrecht hinsichtlich des in Rede stehenden Vorbezuges kommt daher Österreich zu; die Vorgehensweise der Abgabenbehörde war sohin als rechtmäßig zu beurteilen und war daher dem diesbezüglichen Begehren ein Erfolg zu versagen. 2) Drittelbegünstigung…
…bewirkt, wenn Abgaben, die bescheidmäßig festzusetzen sind, zu niedrig festgesetzt werden oder infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung des Abgabenanspruches mit dem Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist (Anmeldefrist, Anzeigefrist) nicht festgesetzt werden konnten." Ob eine Abgabe hinterzogen ist, ist eine im Abgabenveranlagungsverfahren zu klärende Vorfrage…
…die Ausnahme, dass die Erhebung der Körperschaftsteuer im Abzugswege zu erfolgen hat. Was der Hinweis auf die Besteuerung nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip betrifft, kann dies nichts an der Entstehung des Abgabenanspruches zum Jahresende ändern. So erklärte der VwGH auch die mit 18. Mai 1990…
…fünf Jahre. Soweit die Abgabe hinterzogen ist, beträgt die Verjährungsfrist zehn Jahre. 3. Gemäß § 209 Abs. 3 BAO verjährt das Recht auf Festsetzung einer Abgabe spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4 BAO). 4. Der Abgabenanspruch entsteht gemäß § 4 Abs. 1 BAO, sobald der…
…erheben. Da in der Slowakei die Ausschüttungen nicht besteuert worden seien, könne eine Anrechnung einer Quellensteuer in Österreich nicht erfolgen. Um einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Abgabeneinbringung zu begegnen, könne die Abgabenbehörde nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4 B AO) bis zum Eintritt der Vollstreckbarkeit (…
…Abgabenverkürzung bewirkt, wenn Abgaben, die bescheidmäßig festzusetzen sind, zu niedrig festgesetzt wurden oder infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung des Abgabenanspruches mit dem Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist (Anmeldefrist, Anzeigefrist) nicht festgesetzt werden konnten. Für die Verwirklichung eines Vorsatzdelikts ist erforderlich, dass der Abgabepflichtige gemäß §…
…2 Z 2 EStG im Zusammenhang mit vorsätzlich nichterklärten Veräußerungsgewinnen) sanktionieren, lässt sich aus dieser Formulierung, aber auch aus der legistischen Entstehung des Nichtfestsetzungskonzepts durch das AbgÄG 2004, BGBl I 180/2004, nicht ableiten. Vielmehr wird sowohl aus der Diktion „Es wird präzisiert …“ als…
…wurde. Der Abgabenbehörde ist die Entstehung des konkreten (auf eine bestimmte Abgabenart und ein bestimmtes Veranlagungsjahr bezogenen) Abgabenanspruches erst im Zuge der obgenannten freiwilligen Meldung und dem daran anschließenden Ermittlungsverfahren im Jahr 2014 bekannt geworden. Zur subjektiven Tatseite ist Folgendes zu sagen: Die Abgabenhinterziehung nach …
…15 Abs. 4 DBADeutschland das Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaates mit einer sogenannten Subject-to-tax-Klausel verknüpft: Demnach gilt für Zwecke dieses Artikels die Arbeit im anderen Vertragsstaat nur dann als ausgeübt, wenn die Vergütungen in Übereinstimmung mit diesem Abkommen im anderen Vertragsstaat besteuert worden sind…
…aus Gewerbebetrieb [aus sonstiger selbständiger Arbeit als Geschäftsführer der D-GmbH] im Jahre 2011 nicht bekanntgegeben habe, wodurch infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung des Abgabenanspruches diese bescheidmäßig festzusetzenden Abgaben nicht mit Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist festgesetzt werden konnten, und er hiedurch Abgabenhinterziehungen nach …
…Veräußerung einer Beteiligung im Jahr 2009 sowie seine Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Jahr 2011 nicht bekanntgegeben hat, wodurch infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung des Abgabenanspruches diese bescheidmäßig festzusetzenden Abgaben nicht mit Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist festgesetzt werden konnten, und er hiedurch Abgabenhinterziehungen nach …
…Beschwerdefall - Art. 19 Abs. 1 DBA-Schweiz (öffentliche Bezüge) nicht zur Anwendung kommt, Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen im Sinne des Art. 18 DBA-Schweiz dar und kommt das Besteuerungsrecht diesbezüglich daher ausschließlich dem Ansässigkeitsstaat, im Beschwerdefall sohin Österreich zu (vgl. dazu ua. BFG 31.5…
…die verlängerte Verjährungsfrist anzuwenden ist, werden die Einkünfte aus Kapitalvermögen für den Prüfungszeitraum 2007 - 2014 wie nachfolgend festgesetzt. 4.1. Besteuerungsrecht aufgrund des DBA Österreich-USA In der Selbstanzeige vom 21.02.2017 wird ausgeführt, dass der Bf davon ausgegangen wäre, dass aufgrund der US…