…bei dem Zollamt, in dessen Bereich der Steuerschuldner seinen Geschäfts- oder Wohnsitz hat, in Ermangelung eines solchen, beim Zollamt Innsbruck, eine Steueranmeldung abzugeben, die Steuer zu berechnen und diese spätestens am 25. des auf das Entstehen der Steuerschuld folgenden Kalendermonats zu entrichten. Wird das Verfahren…
…Österreich nach den oben wiedergegebenen Normen und Judikaten nicht zulässig. Zu den Lebensverhältnissen des Beschwerdeführers sei Folgendes auszuführen: a) Wohnverhältnisse: Unstrittig habe der Beschwerdeführer im Zeitpunkt der vom Finanzamt angenommen Entstehung der Abgabepflicht über zwei Wohnsitze verfügt, und zwar über eine Wohnung in B(D)…
…Erlöschens der Abgabepflicht. Die Abgabenansprüche für die angelasteten Verkürzungen der bescheidmäßig festzusetzenden Einkommensteuer 2018 und 2019 sind somit mit Ablauf des Jahres 2018, hinsichtlich des Jahres 2018 und mit Ablauf des Jahres 2019 hinsichtlich des Jahres 2019 entstanden. Zur "Kenntnis der Behörde von der Entstehung…
…des Abgabepflichtigen zu berücksichtigen. Abgabenschuldner wäre dann der "neue" Bauwerber, also der im Zeitpunkt des Entstehens des Abgabenanspruches aktuelle Bauwerber (vgl VwGH 10.8.2010, 2009/17/0264). Dieser Sachverhalt liegt im gegenständlichen Streitfall aber nicht vor. Das Bundesfinanzgericht geht davon aus, dass auch der…
…kann. Der Verspätungszuschlag ist damit zur festgesetzten Abgabe formell akzessorisch, jedoch isoliert rechtsmittelfähig. Als Voraussetzung ist zu beurteilen, ob die Verspätung entschuldbar ist oder nicht (VwGH 22.5.2002, 2002/15/0041). Entschuldbar iSd § 135 BAO ist eine Verspätung dann, wenn dem Abgabepflichtigen ein Verschulden…
…Umbuchungsanträge der P. GmbH wurden am 24.11.2015 antragsgemäß erledigt. In diesem Zusammenhang wird auf die Regelung des § 211 Abs. 1 lit. g BAO verwiesen, wonach bei Umbuchung oder Überrechnung von Guthaben (§ 215) eines Abgabepflichtigen auf Abgabenschuldigkeiten desselben Abgabepflichtigen am Tag der Entstehung der…
…2000, 95/14/0145). "Offenlegen" bedeute, der Abgabenbehörde ein richtiges, umfassendes und klares Bild von den für die Entscheidung maßgebenden Umständen zu verschaffen (vgl. VwGH 15.12.1983, 82/15/0166). Den Haftenden treffe die gleiche Offenlegungspflicht und Wahrheitspflicht wie die Abgabenpflichtige (§ 77 Abs. 2…
…kann. Der Verspätungszuschlag ist damit zur festgesetzten Abgabe formell akzessorisch, jedoch isoliert rechtsmittelfähig. Als Voraussetzung ist zu beurteilen, ob die Verspätung entschuldbar ist oder nicht (VwGH 22.5.2002, 2002/15/0041). Entschuldbar iSd § 135 BAO ist eine Verspätung dann, wenn dem Abgabepflichtigen ein Verschulden…
…Zeitpunkt der Zustellung des sie festsetzenden Bescheides fällig. Säumniszuschläge, die den Betrag von fünf Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen (Z 3). Geltendmachung von Haftungen Die in den §§ 80 ff BAO bezeichneten Vertreter haften gemäß § 6a KommStG 1993 neben den durch sie vertretenen Abgabepflichtigen für…
…entscheiden. Wird die Abgabepflicht nicht bestritten und die oben genannte Zahlungsfrist nicht eingehalten, wird nach deren Ablauf die zwangsweise Einbringung des aushaftenden Betrages veranlasst, wodurch weitere Kosten (z.B. Säumniszuschläge, Gerichtsgebühren) entstehen. Für die Bezahlung steht Ihnen unter anderem das Bezahlservice der Stadt Wien über…
…Abgaben bei Umbuchung oder Überrechnung von Guthaben (§ 215) eines Abgabepflichtigen auf Abgabenschuldigkeiten desselben Abgabepflichtigen am Tag der Entstehung der Guthaben, auf Abgabenschuldigkeiten eines anderen Abgabepflichtigen am Tag der nachweislichen Antragstellung, frühestens jedoch am Tag der Entstehung der Guthaben als entrichtet. Einzige Tatbestandsvoraussetzung des § 49 Abs…
…und schon vor diesem Zeitpunkt sei die Lagerung der Abfälle zur Verwertung erfolgt. Somit würde die Dreijahresfrist am 1.1.2009 ablaufen und im Zusammenhalt mit § 7 Abs.1 ALSAG am 31.3.2009 die Abgabenschuld entstehen. Der Abgabensatz zu diesem Zeitpunkt betrug 87,00…
…denen augenscheinlich erst nach Kenntnis einer bevorstehenden Prüfungsmaßnahme mit der Erstellung einer Selbstanzeige begonnen wurde und bei denen somit die Prüfungsankündigung den tatsächlichen Anlass für die Erstattung einer Selbstanzeige bildet. § 29 Abs. 6 FinStrG soll jene Sachverhalte treffen, in denen Abgabepflichtige beharrlich ihre Berichtigungspflicht nach …
…Abgabepflicht bedeutsamen Umstände nach Maßgabe der Abgabenvorschriften offen zu legen. Die Offenlegung muss vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen. Dieser Offenlegung dienen gemäß Abs. 2 leg.cit. unter anderem die Steuererklärungen. Gemäß § 24 Abs. 3 Körperschaftsteuergesetz (KStG) 1988 iVm §§ 39, 42 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 werden derartige Abgabepflichtige…
…dass der Tatbestand verwirklicht ist, an den die Abgabenvorschriften die Abgabepflicht knüpfen. Dieser Zeitpunkt wird von der herrschenden Lehre mit dem Zeitpunkt des Entstehens des Abgabenanspruches gleichgesetzt. Dafür spricht, dass § 232 erster Satz BAO dieselbe Wortfolge wie § 4 Abs. 1 BAO verwendet. Auch der Verwaltungsgerichtshof…
…gültigen Parkschein abgestellt war. Für die Entstehung der Abgabepflicht muss kein Verschulden des Abgabepflichtigen vorliegen. Die Einforderung der entgangenen Abgabe hat unabhängig von einer Bestrafung zu erfolgen bzw. stellt eine bereits erfolgte Bestrafung kein Hindernis für die Nachverrechnung der Abgabe dar, die für die Abstellung…
…gültigen Parkschein abgestellt war. Für die Entstehung der Abgabepflicht muss kein Verschulden des Abgabepflichtigen vorliegen. Die Einforderung der entgangenen Abgabe hat unabhängig von einer Bestrafung zu erfolgen bzw. stellt eine bereits erfolgte Bestrafung kein Hindernis für die Nachverrechnung der Abgabe dar, die für die Abstellung…
…gültigen Parkschein abgestellt war. Für die Entstehung der Abgabepflicht muss kein Verschulden des Abgabepflichtigen vorliegen. Die Einforderung der entgangenen Abgabe hat unabhängig von einer Bestrafung zu erfolgen bzw. stellt eine bereits erfolgte Bestrafung kein Hindernis für die Nachverrechnung der Abgabe dar, die für die Abstellung…
…steht der Betrag für die Nebenkosten, zu deren Zahlung sich die Beschwerdeführerin im Bestandvertrag verpflichtet, noch nicht fest. Es sind diese Kosten grundsätzlich zu schätzen. Gemäß § 200 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde die Abgabe vorläufig festsetzen, wenn nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens die Abgabenpflicht…
…sondern die Nachverrechnung der Parkometerabgabe (Parkgebühr), die für den Zeitraum zu entrichten gewesen wäre, in dem das gegenständliche Kraftfahrzeug in der bzw. den genannten gebührenpflichtigen Kurzparkzone(n) ohne gültigen Parkschein abgestellt war. Für die Entstehung der Abgabepflicht muss kein Verschulden des Abgabepflichtigen vorliegen. ... Mit Schreiben…