IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ACHLEITNER + PARTNER Steuerberatung GmbH, Hans Hatschek-Straße 19-23, 4840 Vöcklabruck, über die Beschwerde vom 7. Juni 2017 gegen den Feststellungsbescheid 2015 des Finanzamtes Linz vom…
Selbst wenn man die Unternehmereigenschaft der ***Bezeichnung Person1*** verneinen sollte, so würde dies die Betriebsprüfung nicht zum Ziel führen. Auch dann wäre die Lieferung umsatzsteuerlich nicht der Berufungswerberin zuzurechnen. Das Umsatzsteuergesetz knüpft die Steuerpflicht im Haupttatbestand an die Absatzleistung von Unternehmern. Leistungen, die nicht von…
Aber auch das Unionsrecht führt zu keinem anderen Ergebnis als zur Steuerpflicht der von der Bf an den SGV verrechneten und vereinnahmten Kostenersätze. Nach Art 9 Abs 1 MwStSystRL gilt als Steuerpflichtiger, wer eine wirtschaftliche Tätigkeit unabhängig von ihrem Ort, Zweck und Ergebnis selbstständig ausübt…
…für die zugrundeliegenden Aktionen (z.B Erzeugerinvestitionen) erhält, stellten einen nicht umsatzsteuerbaren Zuschuss dar. Mangels Entgeltscharakter würden diese Subventionen daher nicht der Umsatzsteuer unterworfen und daher in der Buchhaltung der BF ohne Umsatzsteuer gebucht. Das OP basiere auf den EU-Verordnungen Nr. 1308/2013, Nr…
…versagen, da deren Verausgabung auch nur dem Abbau der Zinsenschuld diene. 4.3.4. Mangelnder Entgeltscharakter der Kursverluste in Bezug auf die Beschaffung und Nutzung des Kredits Zurückkehrend zur bereits mehrmalig angeführten Aussage in der Entscheidung des UFS vom 29.04.2005, RV1005-W/03…
… vgl a BFH 15.7.2010, XI B 47/09), was im konkreten Fall - unstrittig - nicht zutrifft. Selbst wenn von einem fehlenden Entgeltscharakter bzw. von einem nicht steuerbaren Vorgang - wie die Bf. in ihrer Beschwerde vorbringt - auszugehen wäre - wovon der Senat des Bundesfinanzgericht nicht ausgeht…
…versagen, da deren Verausgabung auch nur dem Abbau der Zinsenschuld diene. 2.3.4. Mangelnder Entgeltscharakter der Kursverluste in Bezug auf die Beschaffung und Nutzung des Kredits Zurückkehrend zur bereits mehrmalig angeführten Aussage in der Entscheidung des UFS vom 29.4.2005, RV1005-W/03…
…2003, 98/13/0071). Insoweit ist keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung erkennbar (siehe Pkt 3.c.). Pkt 8.3.d.) Ein Teil der Bewirtungskosten (Pkt 3.d.) hatte nach Ansicht des BFG Entgeltcharakter (insbesondere Abgeltung von Hilfeleistungen im Wahlkampf, zum Teil auch Abgeltung von Chauffeurdiensten…
…§ 20 Rz. 66, und der dort zitierten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs kommt das Abzugsverbot der Z.3 bei einer Bewirtung mit Entgeltcharakter nicht zum Tragen. Abzugsfähig ist - entsprechende Nachweisführung vorausgesetzt - eine Bewirtung, die der Informationsbeschaffung dient, sofern ihr - überwiegend - entgeltwerter Charakter zukommt (VwGH 24.Oktober 2005…
…wonach "dem Förderungsbeitrag, den eine Gemeinde einem Facharzt anlässlich der Errichtung einer Facharztpraxis in der Gemeinde zur Verfügung stellt, ein Entgeltscharakter fehlt; nichts anderes könne für den gegenständlichen Fall gelten": So sei in der "Errichtung des Pflegeheimes keine Gegenleistung der Zuschussempfängerin zu erblicken, weil eine…
…dass sie wirtschaftlich nicht ins Gewicht fällt. So einer Zahlung kommt nur „symbolischer Charakter“ und nicht Entgeltscharakter zu. Aus dem Verweis auf das Zivilrecht leitet die hA im Falle einer Vermietung ab, dass ab Unterschreiten der „10 Prozent-Grenze“ (Zahlung von weniger als 10% der…
…Geschäftsführerbezuges zu qualifizieren ist, insbesondere da diese Überlassung der Wohnung nach den Ausführungen des BF bei der GmbH als Sachbezug des Geschäftsführers erklärt wurde und damit der Entgeltscharakter dieser Nutzungsüberlassung vom BF selbst dokumentiert wurde. Was den Wert dieser Nutzungsüberlassung betrifft, so kann das BFG…
…des Zuschussgebers für eine Leistung an einen vom Zuschussgeber verschiedenen Leistungsempfänger (Entgelt von Dritter Seite), - Entgelt für eine Leistung des Unternehmers an den Zuschussgeber (direktes Leistungsentgelt) oder ob sie - Zahlungen, die mangels Entgeltscharakter kein Leistungsentgelt sind (echter Zuschuss) darstellen (vgl auch Ruppe/Achatz, UStG 19944…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch SWP Steuerberatung GmbH, Bahnhofplatz 2/2, 4600 Wels, über die Beschwerde vom 22. Juli 2022 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 14. Juni 2022 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Anna Radschek in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 17. November 2023 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Großbetriebe vom 20. Oktober 2023 über die Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. RR. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Mag. Vertr., gegen die Bescheide des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 28. April 2014, betreffend Einkommensteuer 2010 bis 2012 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 29. Juli 2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt vom 26. Juli 2016 (St.Nr.: xxx), betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2015 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Mag. Aloisia Bergauer, die Richterin Mag. Andrea Ebner sowie die fachkundigen Laienrichter Kammerdirektor Ing. Mag. Dr. Martin Jilch und Mag. Ulrike Richter in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***1***, über die Beschwerde vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA in der Beschwerdesache der Bfin , über die Berufung (jetzt: Beschwerde) vom 11. März 2011, gerichtet gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 14. Februar 2011, betreffend die Festsetzung von Lohnsteuer gemäß § 202 BAO…
Nachdem es sich um eine GPLA-Prüfung gehandelt hätte, wo die Vorschriften der BAO gelten würden, sei festzuhalten, dass gemäß § 21 BAO in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der Sachverhalt zu ermitteln sei und nicht die äußere Erscheinungsform maßgebend sein würde. Das Bestehen der GesbR hätte zumindest hinterfragt…