…des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da die hier vorzunehmende Entgeltsminderung die in § 16 UStG 1994 eindeutig normierte Rechtsfolge der unstrittig vorliegenden Uneinbringlichkeit der Restforderung ist, ist eine Revision…
…Beanstandungen ergeben. Dem Beschwerdeführer könne daher kein Verschulden an der vermuteten Pflichtverletzung vorgeworfen werden. Es liege auch keine Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit infolge der Insolvenzeröffnung im Jahr 2014 vor. Die Schlussfolgerungen der Betriebsprüfung habe der Beschwerdeführer weder einschätzen noch erahnen können. Dem Beschwerdeführer…
…2389, wonach im vorliegenden Falle der Uneinbringlichkeit der gesamten Kundenforderung von netto 194.897,33 ein Belegaustausch in der ggstdl Bestimmung nicht vorgesehen sei. Der Unternehmer, dessen Forderung uneinbringlich geworden ist, kann daher in Höhe des Forderungsausfalles eine Entgeltsminderung vornehmen, ohne den Schuldner hiervon verständigen…
…seit dem Hervorkommen der Uneinbringlichkeit beim Primärschuldner - ein Umstand, der bei der Heranziehung zur Haftung im Rahmen der Ermessensübung nicht außer Betracht gelassen werden darf (vgl. VwGH 19.05.2021, Ra 2019/13/0046, mwN) Im Beschwerdefall kommt eine Unbilligkeit infolge eines langen Zeitabstandes zwischen…
…Die Kanalanlage samt Pumpstation (Anmerkung BFG: Anschaffungskosten lt. Rechnung € 39.400) habe im Jahr 2006 aufgrund einer behördlichen Anordnung (ohne Belegnachweis) infolge aufgetretener Schäden geschlossen werden müssen. Auf Grund der aufgezeigten gravierenden Widersprüche, dem Fehlen jeglicher Nachweise zur tatsächlichen Errichtung der in der Rechnung…
…16 UStG 1994 durchzuführen (VwGH 20.10.2004, 2001/14/0128). Da auch nach Auskunft des Geschäftsführers der Bf. eine Entgeltminderung noch nicht feststehe (die Rechnungsabstriche des Kunden würden von der Bf. nicht akzeptiert), sei eine Änderung der Bemessungsgrundlage nach § 16 UStG 1994 nicht zulässig. …
…worden ist. Abhängigkeit zwischen dieser offenen Verbindlichkeit an ***7*** ***8*** GmbH und folglich deren Forderungsverzicht sowie dem Kauf der Gesellschaftsanteile konnte im Zuge der Außenprüfung nicht festgestellt werden. Der betriebliche Wegfall einer Verbindlichkeit infolge eines Schulderlasses durch einen Gläubiger führt bilanztechnisch zu einer Betriebsvermögensvermehrung. Der…
…ausgefertigten Lieferscheine bzw. der zugrunde liegenden Lieferscheinjournale (mit fortlaufender Nummerierung) in Form einer Druck- oder Exportdatei aus dem im Betrieb verwendeten EDV-Programmes "SESFAKT" konnten für den Prüfungszeitraum 2009 - 4/2012 infolge eines Programmabsturzes nicht mehr vorgelegt werden. 1.4.5.2. Lieferscheine ab 5…
…53) vorgenommen worden. Die Berichtigung sei grs mit Eintritt der Uneinbringlichkeit vorzunehmen. Behebe der Übergeber den Mangel binnen angemessener Frist (2008) nicht, dann habe der Übernehmer das Recht auf Preisminderung. Die hier vorliegende Preisminderung stelle die Entgeltsminderung dar und somit sei die Berichtigung gemäß § 16…
…Mit Beschluss des Insolvenzgerichts vom Datum6 wurde der Konkurs nach Verteilung an die Massegläubiger aufgehoben. Die Uneinbringlichkeit der Haftungsschuldigkeiten bei der Primärschuldnerin steht somit fest. Die Abgaben waren zu folgenden Terminen fällig: | Abgabenart | Zeitraum | Haftungs- betrag | Abgaben- schuld | Fälligkeitstag |…
… 13 Abs. 1 Z. 1 GebG sei und es bei einem Gesamtschuldverhältnis ohne Bedeutung sei, an welchen der Gesamtschuldner die Abgabenbehörde ein Leistungsgebot richte. Infolge Festsetzung der nicht vorschriftsmäßig entrichteten Gebühr mittels Bescheides, sei die Gebührenerhöhung von 50% gemäß § 9 Abs. 1 GebG (€ 9…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***stV***, Rechtsanwalt in ***stV-Adr***, über die Beschwerde vom 30. November 2012 gegen den Bescheid des ***FA Wien*** vom 30. Oktober 2012 betreffend Einkommensteuer 2008, Steuernummer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. RR. in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 30.11.2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling vom 17.11.2016, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 und Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., Bf.-Adresse, vertreten durch V, gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 23. Mai 2013 betreffend Einkommensteuer für 2012 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Das Einkommen…
…bzw. bewilligt wurde. Kausalität Infolge der schuldhaften Pflichtverletzung durch den Bf. konnte die Abgabenbehörde nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 17.5.2004, 2003/17/0134), auch davon ausgehen, dass die Pflichtverletzung Ursache für die Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben war. Ermessen Die im Rahmen des …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Schulyok Unger & Partner Rechtsanwälte OG, Mariahilfer Straße 50, 1070 Wien, über die Beschwerde vom 26. September 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 8. September…
…90/15/0055). Kausalität Infolge der schuldhaften Pflichtverletzung durch den Bf. konnte die Abgabenbehörde nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 17.5.2004, 2003/17/0134), auch davon ausgehen, dass die Pflichtverletzung Ursache für die Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben war. Ermessen Die Geltendmachung der Haftung…
…die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Unbestritten ist, dass die Abgaben, für die der Bf. haftbar gemacht wurde, infolge Schließung des Unternehmens und Aufhebung des Konkursverfahrens nicht mehr einbringlich sind…
…als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine schuldhafte Pflichtverletzung des Vertreters und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Unstrittig fest steht, dass die Abgaben, für die der Beschwerdeführer zur Haftung herangezogen wird, infolge Eröffnung und Aufhebung des Konkursverfahrens nicht mehr einbringlich sind. Unstrittig ist…
…diese Kündigungsentschädigung, bei der gemäß § 29 Abs. 1 AngG (§ 1162b ABGB) einzurechnen ist, was sich der Dienstnehmer infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat (vgl. auch § 1 Abs. 3 Z 3 IESG), ergibt sich aus §…