…15/0047). Wird erstmals (zB nach langjähriger Trennung und nunmehriger Wiedervereinigung der Partner) ein gemeinsamer Wohnsitz am Beschäftigungsort des einen Partners gegründet und muss der andere Partner, weil er seine bisherige Erwerbstätigkeit beibehält, auch seinen bisherigen Wohnsitz außerhalb der üblichen Entfernung vom neuen Familienwohnsitz beibehalten…
…mit Schriftsatz vom 13.10.2018 einen Vorlageantrag und verwies zu dessen Begründung auf sein bisheriges Vorbringen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Unbestritten ist, dass dem Bf. auf Grund der Entfernung des Familienwohnsitzes vom Arbeitsplatz die tägliche Rückkehr an den Familienwohnsitz nicht zumutbar ist. Unbestritten…
…2017, § 16 Rz 56). Liegt der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen aus privaten Gründen außerhalb der üblichen Entfernung vom Arbeitsplatz, dann können die Aufwendungen für die Wohnung am Arbeitsplatz, die Verpflegungsmehraufwendungen sowie die Kosten für Familienheimfahrten steuerlich nicht berücksichtigt werden (VwGH 26.4.89, 86/14/0030…
…EStG, § 16 Rz 56). Liegt der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen aus privaten Gründen außerhalb der üblichen Entfernung vom Arbeitsplatz, dann können die Aufwendungen für die Wohnung am Arbeitsplatz, die Verpflegungsmehraufwendungen sowie die Kosten für Familienheimfahrten steuerlich nicht berücksichtigt werden (VwGH 26.4.1989, 86/14/0030…
…des Steuerpflichtigen aus privaten Gründen außerhalb der üblichen Entfernung vom Arbeitsplatz, dann können die Aufwendungen für die Wohnung am Arbeitsplatz, die Verpflegungsmehraufwendungen sowie die Kosten für Familienheimfahrten steuerlich nicht berücksichtigt werden (VwGH 26.April 1989, 86/14/0030; 19.September 1989, 89/14/0100); *) Familienwohnsitz…
…Gatte habe lange Zeit vergeblich versucht, einen adäquaten Arbeitsplatz in Kärnten zu finden. Daher sei 2018 eine Verlegung des Familienwohnsitzes nach Kärnten nicht möglich gewesen ( je S. 5 beider Schreiben der Bf vom September 2020). g.) Die Bf wurde aufgefordert, die Belege für die geltend…
…liegt, ist vom Steuerpflichtigen darzustellen (VwGH 20.4.2004, 2003/13/0154). Rechtliche Beurteilung: Wie zuvor bereits dargestellt, ergibt sich aus dem Routenplaner „Google Maps“ eine Entfernung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort von zumindest 86,2 km und ist von einer Fahrzeit mit den vom Bf…
…Beibehaltung des Familienwohnsitzes nicht bloß auf eine persönliche Vorliebe zurückzuführen ist (vgl. z. B. VwGH 3.8.04, 2000/13/0083). An einem objektiven Zusammenhang zwischen dem (zweiten) Haushalt am Beschäftigungsort und der Berufstätigkeit fehlt es dann nicht, wenn einerseits die tägliche Rückkehr vom Arbeitsplatz…
…als dem Steuerpflichtigen eine Wohnsitzverlegung in übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann (vgl. VwGH 28.09.2004, 2001/14/0178). Die Unzumutbarkeit der Verlegung des ständigen Wohnsitzes an den Ort der Beschäftigung kann die verschiedensten Ursachen haben und sich auch aus…
…oder zusätzlich zum Punkt a) erforderlich seien und im gegenständlichen Fall bereits das Kriterium der weiten Entfernung des Arbeitsplatzes vom Familienwohnsitz nicht erfüllt sei, weil die einfache Wegstrecke vom Familienwohnsitz zum Arbeitsort lediglich 70-75 km betrage und die Fahrtzeit unter einer Stunde liege (laut…
…Telefonie zu 60% dem betrieblichen Bereich zuzuordnen und in folgender Höhe anzuerkennen: 2020 - 650,54 + 801,92 2021 - 346,40 + 766,60 2022 - 307,42 +822,64. Zu Doppelte Haushaltsführung (DHHF) und Familienheimfahrten Wenn der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort liegt…
…en), die nicht (Ehe)Partner sind oder mit denen eine Lebensgemeinschaft besteht, mitbewohnt. Für den Fall, dass der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen (iSd § 4 der PendlerVO) außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort liegt, können die (Mehr)Aufwendungen für eine „doppelte Haushaltsführung“, wie z.B. für die…
…sei, eine "fremdübliche" Form der Abrechnung vorzulegen. Die Wohnung in Wien beizubehalten sei für den neuen Job ab ***32***.2013 notwendig gewesen. Die unübliche Entfernung des Arbeitsortes vom Familienwohnsitz sei aus seiner Sicht vorübergehend gewesen, da er ja eine Versetzung nach Oberösterreich angestrebt habe, was…
…grundsätzlich nicht beruflich veranlasst. Wird aber erstmals ein gemeinsamer Familienwohnsitz am Beschäftigungsort des einen (Ehe)Partners gegründet und der andere (Ehe)Partner muss, weil er seine bisherige Erwerbstätigkeit beibehält, auch seinen bisherigen Wohnsitz außerhalb der üblichen Entfernung vom neuen Familienwohnsitz beibehalten, so sind seine durch…
…nachweislich am Ort des Familienwohnsitzes abgabenrechtlich relevante Einkünfte erzielt werden, die Beibehaltung eines Wohnsitzes in unüblicher Entfernung vom Ort der Berufstätigkeit steuerlich zu berücksichtigen ist und der Bf. den Nachweis für abgabenrechtlich relevante Einkünfte der Gattin für das Streitjahr am Ort des Wohnsitzes schuldig geblieben…
…hat (Formular E9 vom 15.3.2019). Weitere wirtschaftliche Gründe für die doppelte Haushaltsführung wurden weder behauptet noch vom FA festgestellt. Auch private Gründe, die gegen die Verlegung des Familienwohnsitzes zum Arbeitsplatz der bP sprächen, wurden von der bP weder behauptet noch vom FA festgestellt…
…wegfiel. Von dieser Ungewissheit war die Bf mittelbar betroffen. Laut stRSp des Verwaltungsgerichtshofs reicht nicht schon die abstrakte Möglichkeit, von der Arbeitsstelle abberufen zu werden, hin, um die Beibehaltung des Familienwohnsitzes in unüblicher Entfernung vom Arbeitsplatz zu rechtfertigen. Es muss sich vielmehr um eine konkret…
…sind. Gemäß § 20 Abs 1 EStG dürfen bei den einzelnen Einkünften unter anderem die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge nicht abgezogen werden. Liegt der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort, dann können die Mehraufwendungen…
…des Arbeitsortes ergibt, ist nur dann als Werbungskosten abzugsfähig, wenn die Verschiedenheit von Wohnsitz und Arbeitsort ausschließlich berufsbedingt ist (siehe auch VwGH 19.März 1971, 1549/69, VwSlg 4203 F/1971). Liegt der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen aus privaten Gründen außerhalb der üblichen Entfernung vom Arbeitsplatz…
… 16 Rz 200/10). Reinisch knüpft an die Judikatur des VwGH an, wonach eine Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes in übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit ihre Ursache auch in einer Erwerbstätigkeit der Gattin oder im Bereich der privaten Lebensführung haben kann (VwGH 21.6…