…Aufgrund des zu verantwortenden Finanzvergehens nach §§ 11, 33 Abs 1 iVm 38a Abs 1 lit. a FinStrG wurde über sie eine Geldstrafe und im Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe in näher bezeichneter Höhe verhängt. Mit einem weiteren rechtskräftigen Erkenntnis des Zollamtes Österreich als Finanzstrafbehörde wurde…
… 19 UStG Abs. 1 zweiter Satz schuldet der Empfänger der Leistung die Steuer, wenn der leistende Unternehmer im Inland weder sein Unternehmen betreibt noch eine an der Leistungserbringung beteiligte Betriebsstätte hat und der Leistungsempfänger Unternehmer im Sinne des § 3a Abs. 5 Z 1 und 2…
…Eine Übermittlung der Daten durch berufsmäßige Parteienvertreter gemäß § 5 Abs. 1 Z 2 USPG ist zulässig. Es dürfen nur Geräte zum Einsatz kommen, die über ein nach Maßgabe des jeweiligen Standes der Technik anerkanntes Protokoll kommunizieren. Bei natürlichen Personen ohne Wohnsitz im Inland hat der…
…Eine Übermittlung der Daten durch berufsmäßige Parteienvertreter gemäß § 5 Abs. 1 Z 2 USPG ist zulässig. Es dürfen nur Geräte zum Einsatz kommen, die über ein nach Maßgabe des jeweiligen Standes der Technik anerkanntes Protokoll kommunizieren. Bei natürlichen Personen ohne Wohnsitz im Inland hat der…
…aus den letztlich zur Entdeckung der ihm vorgeworfenen Tat(en) führenden Hinweis geliefert hat, sich nach den Feststellungen des Untersuchungsverfahrens erst geraume Zeit nach der Einbringung bzw. inländischen Verwendung des Kfz bei einem rechtskundigen Dritten, u. zw. im Rahmen eines geschäftlichen Kontaktes mit einem Rechtsanwalt…
…griffbereit aufzubewahren, um die Gefahr einer Entdeckung zumindest der Alkoholsteuerverkürzung zu entgehen? So gesehen, wäre der Verbleib der Eingangsrechnung in der Buchhaltung, wo sie dann vom Zollprüfer auch tatsächlich aufgefunden werden konnte, wohl ein schwerer Kunstfehler des im großen Stil Steuerhinterziehungen betreibenden Beschuldigten gewesen. Es…
…Gesetzgeber gewollt, dass der gesamte Norminhalt des § 29 Abs. 6 FinStrG Anwendung finden sollte, hätte es des Wortes "sinngemäß" nicht bedurft. Die Anspruchsberechtigung für eine Abgabenerhöhung nach § 29 Abs. 6 FinStrG für Finanzvergehen im Sinne des § 10 Abs. 1 KapMeldeG wurde in § 10 Abs. 2…
…2 mit dem Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist, soweit nicht im Abs. 2 ein anderer Zeitpunkt bestimmt wird. Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt, sobald die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen ist…
…Abs. 6 FinStrG erlassen worden sei, sondern auf eine Bestimmung des Kapitalmeldegesetzes, die im bekämpften Bescheid keine Erwähnung gefunden habe. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 10 Abs. 1 Kapitalabfluss-Meldegesetz (KapMeldeG) gilt: Wird Selbstanzeige (§ 29 FinStrG) wegen Finanzvergehen erstattet, denen ein Sachverhalt zugrunde liegt…
…für einen entsprechenden Schuldspruch wegen Finanzvergehen nach §§ 37 Abs. 1 lit. a und 44 Abs. 1 lit. a FinStrG erforderlichen subjektiven Tatseite wird festgestellt, dass grundsätzlich schon aufgrund entsprechender Medienberichte es als allgemein bekannt vorausgesetzt werden kann, dass für im Gemeinschaftsgebiet bzw. im Inland vergleichsweise…
…im Inland eingetreten ist oder nach der Vorstellung des Täters hätte eintreten sollen. Wird das Finanzvergehen nicht im Inland, aber im Zollgebiet der Europäischen Union begangen und im Inland entdeckt oder wird es von einem österreichischen Staatsangehörigen im Ausland begangen oder wird es gegenüber einem…
…aaO, § 4 Rz 2) – eine Selbstanzeige erstattet wurde. Grundsätzlich ist es Angelegenheit des Finanzstrafverfahrens bzw. der in diesem Verfahren einschreitenden Finanzstrafbehörde oder des Gerichtes, zu beurteilen, ob bzw. inwieweit im Zusammenhang mit Finanzvergehen eine strafbefreiende Selbstanzeige iSd § 29 FinStrG und damit ein täterbezogener Strafaufhebungsgrund iSd …
…Umstand, dass bei der Außenprüfung im Jahr 2014 eine Umsatzsteuerverkürzung bzw. die notwendige Vorsteuerberichtigung hinsichtlich der Vorsteuern weder vom Steuerberater noch durch die Prüferin erkannt wurde, verdeutlicht die Komplexität der betreffenden steuerlichen Bestimmungen. Dass die inländischen Vorsteuerbeträge erst im Zuge der Außenprüfung korrigierte wurden, legt…
…Autowäsche, etabliert. Es handle sich bei der I-Ltd. daher um eine nicht existente Versenderfirma. Daraus sei der begründete Verdacht abzuleiten, dass hier im Anlassfall Finanzvergehen nach § 35 Abs. 2 FinStrG vorliegen. Die von dieser Tätergruppe geschmuggelten Computerteile seien über die RT-GmbH und die…
…könne nicht auch noch das Zusammentreffen von drei Finanzvergehen herangezogen werden. Dass die Beschuldigte mit hoher krimineller Energie und planmäßig vorgegangen sei, ergebe sich aus dem festgestellten [objektiven] Sachverhalt und aus dem abgeführten Beweisverfahren nicht. Im Zuge einer mündlichen Verhandlung wurde der Sachverhalt vor dem…
…rechtzeitig, insbesondere sind zum Zeitpunkt der Selbstanzeige keine wie immer gearteten Verfolgungshandlungen gesetzt oder eine Entdeckung der Tat erfolgt. Die Selbstanzeige trägt die Unterschrift der Bf.. Auf Basis der Feststellungen im Bericht über die Außenprüfung erließ das Finanzamt am 19.4.2010 u.a. für…
…inländischer Beschäftigter (ZK04) aufscheinen. ***15*** habe ausgesagt, dass ihm die Betriebsadresse der ***5*** in ***31***, Adresse5, bekannt sei. In diesem Objekt gebe es mehrere Räume, einer davon sei von ihm benutzt worden. Neben dem Geschäftsführer habe es keine Angestellten gegeben. Aus den Aussagen im Zuge…
…realitätsbezogener im Wirtschaftsleben stehender Person, die ihn treffenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen, ebenso wie die Konsequenz pflichtwidrigen Verhaltens, nämlich das Bewirken von Abgabenverkürzungen bekannt gewesen sind. Es war daher mit einem Schuldspruch vorzugehen. Nach der Bestimmung des § 33 (5) FinStrG wird das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung mit einer…
…und dem Risiko einer behördlichen Entdeckung auszusetzen. Im Übrigen entspreche es nicht den Gepflogenheiten des Bf., mit ihm nicht bekannten Personen ausländischer Herkunft illegale Geschäfte zu tätigen. Insbesondere habe es der Bf. nicht nötig, sich durch derartige Geschäftspraktiken mit ausländischen Personen einem steuerlichen oder strafrechtlichen…
…für die verspätete Abgabe der Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärungen 2015 entsprechend angelastet, da sich plötzlich der Verdacht eines vorsätzlichen/grob fahrlässigen Finanzvergehens im Rahmen verspäteter Abgabe der gegenständlichen Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärungen 2015 entsprechend entwickelt hat. Gegenständlicher innerhalb weniger Tage 07.04.2017 (= seinerzeit vom Finanzamt…