…In den Einkommensteuerbescheiden 2011, 2012 und 2013 (Ausfertigungsdatum jeweils 29.10.2014) hat das Finanzamt im Schätzungswege liechtensteinische Kapitalerträge der österreichischen Einkommensbesteuerung unterzogen (Endbesteuerung mit 25 %) und die geltend gemachten Werbungskosten als nicht abzugsfähig beurteilt. Zu den vom Finanzamt (im Zusammenhang bzw. unter Einbeziehung von…
…Art 7 B-VG wird die Besteuerung der Zinseinkünfte aus dem Gesellschafterdarlehen nach § 27 Abs. 1 beantragt (25%, Endbesteuerung)." Mit Vorlagebericht vom 09.05.2016 wurde die gegenständliche Beschwerde vom Finanzamt gemäß § 262 Abs. 3 Bundesabgabenordnung (BAO) ohne Erlassen Beschwerdevorentscheidung dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorgelegt…
…Art 7 B-VG wird die Besteuerung der Zinseinkünfte aus dem Gesellschafterdarlehen nach § 27 Abs. 1 beantragt (25%, Endbesteuerung)." Mit Vorlagebericht vom 12.06.2015 wurde die gegenständliche Beschwerde vom Finanzamt gemäß § 262 Abs. 3 Bundesabgabenordnung (BAO) ohne Erlassen Beschwerdevorentscheidung dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorgelegt…
…Art 7 B-VG wird die Besteuerung der Zinseinkünfte aus dem Gesellschafterdarlehen nach § 27 Abs. 1 beantragt (25%, Endbesteuerung)." Mit Vorlagebericht vom 09.11.2018 wurde die gegenständliche Beschwerde vom Finanzamt gemäß § 262 Abs. 3 Bundesabgabenordnung (BAO) ohne Erlassen Beschwerdevorentscheidung dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorgelegt…
…Art 7 B-VG wird die Besteuerung der Zinseinkünfte aus dem Gesellschafterdarlehen nach § 27 Abs. 1 beantragt (25%, Endbesteuerung)." Mit Vorlagebericht vom 24.10.2014 wurde die gegenständliche Beschwerde vom Finanzamt gemäß § 262 Abs. 3 Bundesabgabenordnung (BAO) ohne Erlassen Beschwerdevorentscheidung dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorgelegt…
…zweitens, die Endbesteuerung mit einem Steuersatz von 25 % betrifft, so wird diese Steuer zwar von den in Oesterreich ansaessigen Gesellschaften unmittelbar an der Quelle einbehalten. Wie jedoch der Generalanwalt in den Nummern 33 und 34 seiner Schlussantraege ausgefuehrt hat, ist es nicht Voraussetzung einer Endbesteuerung…
…€ bei den Erträgnissen mit den jeweiligen Tagesumrechnungskursen vorgenommen. Hier könnten sicherlich (nur kleine) Differenzen zu den Steuerwerten auftreten. Wir übermitteln Ihnen die uns von der Schweizer Zahlstelle übermittelten Steuerwerte zu den jeweiligen Stichtagen (Beilage 12). ... ... der Bf. hat am 25.10.2012 gemäß Art…
…1 und 3 EG) einer Regelung entgegenstehen, die es nur den Beziehern österreichischer Kapitalerträge erlaubt, zwischen einer Endbesteuerung mit einem Steuersatz von 25% und der normalen Einkommensteuer unter Anwendung eines Hälftesteuersatzes zu wählen, während sie vorsieht, dass Kapitalerträge aus einem anderen Mitgliedstaat zwingend der normalen…
…nur mit dem Zinsanteil von 25% zu besteuern. 3. Alle diese Ausführungen sind nicht neu, sondern liegen seit Jahren der Finanzwissenschaft und den Finanzbehörden vor- siehe Ernst Sailer, Lohnsteuer 1994, öBMF. 4. Die Umstellung des Rentenversicherung-Systems zur Endbesteuerung in Deutschland zum 01.01.2005…
…0004. Andererseits seien im Lohnzettel auch Sparzinsen als Vorteil aus dem (früheren) Dienstverhältnis berücksichtigt worden, obwohl diese von der Bank bereits mit 25 % Kapitalertragsteuer versteuert worden seien. Es könne sich bei Sparzinsen schon begrifflich nicht um einen Mitarbeiterrabatt handeln (wovon die ***X-Bank*** offenbar ausgehe)…
…Diesen Kapitaleinkünften, welchen mangels Kapitalertragsteuerabzug keiner Endbesteuerung unterliegen, wurden als Werbungskosten die Zinsaufwendungen aus den aufgenommen Krediten gegenübergestelit, da diese Zinsaufwendungen im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Kreditgewährung stehen. Als Nachweis darf ich Ihnen exemplarisch auf den beiliegenden Kredit abgeschlossen am 29.09.2015 zwischen…
…KapMeldeG bedürfte. In weiterer Folge ist aber auch die schiere Quantität eines Kontenabflusses unter Umständen beachtlich: Trotz weithin zweifelsfreier Privatheit sowie feststehender Endbesteuerung des fraglichen Kontos vermag allein die Höhe eines Abganges, in Verbindung gesetzt mit über die Jahre hinweg nur geringfügigen Einkünften laut Steuerakt…
…entsprechende Steuer von den positiven Einkünften aus nicht verbrieften Derivaten freiwillig einbehält und abführt. Diesfalls unterliegen die Einkünfte der Endbesteuerung nach § 97 EStG und daher im Ergebnis einer finalen Besteuerung mit 25%. In einem solchen Fall sind auch negative Einkünfte aus nicht verbrieften Derivaten im…
…zweiter TS somit nur, wenn ein linearer Steuersatz nach § 27a EStG (25 % oder 27,5 % + Splittingeffekt kraft Endbesteuerung) im konkreten Einzelfall tatsächlich zur Anwendung kommt. Das Abzugsverbot greife jedoch nicht, wenn eine lineare Endbesteuerung mit Splittingeffekt nach § 27a EStG nicht anwendbar ist, weil eine Option…
…Diesen Kapitaleinkünften, welchen mangels Kapitalertragsteuerabzug keiner Endbesteuerung unterliegen, wurden als Werbungskosten die Zinsaufwendungen aus den aufgenommen Krediten gegenübergestelit, da diese Zinsaufwendungen im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Kreditgewährung stehen. Als Nachweis darf ich Ihnen exemplarisch auf den beiliegenden Kredit abgeschlossen am 29.09.2015 zwischen…
…1 und 3 AEUV) einer Regelung entgegenstehen, die nur den Beziehern österreichischer Kapitalerträge erlaubt, zwischen einer Endbesteuerung mit einem Steuersatz von 25% und der normalen Einkommensteuer unter Anwendung eines Hälftesteuersatzes zu wählen, während sie vorsieht, dass Kapitalerträge aus einem anderen Mitgliedstaat zwingend der normalen Einkommensteuer…
…VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Bescheiden des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 27.2.2012 wurde die Kapitalertragsteuer gem. § 95 Abs. 4 EStG 1988 für die Zeiträume 01-12/2009 und 01-12/2010 mit 25% der steuerpflichtigen Kapitalerträge iHv 41.134,05…
…Aussicht auf Erfolg hatten. Soweit Tatbestände nicht unter den Anwendungsbereich des Endbesteuerungsgesetzes fallen, sei es ausgeschlossen, diese Tatbestände mit der Endbesteuerung unterliegenden Tatbeständen zu vergleichen und dieses Ergebnis am Gleichheitssatz zu messen (Hinweis auf VfSlg. 15.299/1998 bzw. VfGH 12.10.1998, G170/96…
…unterscheiden. Er habe für 2014 die Möglichkeit der Offenlegung gewählt (NiS S. 4). Bei einer anonymen Versteuerung wäre die Steuer mit 25% abgegolten gewesen. Er habe offengelegt, alle Informationen zur Verfügung gestellt und er fühle sich durch die Anwendung des Tarifsteuersatzes ungleich behandelt.  …
…Gesamtausmaß von 4.560,20 Euro mit einem Steuersatz von mehr als 54% belegt worden seien. Eine derartige Steuerlast sei ohne jegliche Rechtsgrundlage und damit völlig unverständlich. Vielmehr wäre eine Steuerbelastung mit 25%, wie bei Bankzinsen, am Platze gewesen. Mit Bescheid vom 22.11.2013…