…Wohnung im Ort 3 benötigt. Eine mögliche Differenz von 1 Minute wird in diesem Fall nicht die zwingende Wohnungsnahme am Ort 3 ausmachen. Abgesehen davon liegt der Ort 5 direkt am Weg vom Beschäftigungsort des Bf. zum Familienwohnsitz. Zumal der Bf. nicht die Verwendung der…
…gesucht, sondern ausschließlich im angrenzenden Ort 3/Bezirk 3. Die Wohnung im Ort 3 und der Ort 5 sind in etwa der gleichen Zeit vom Beschäftigungsort aus erreichbar. Unterlagen des Bf. über eine konkrete Suche in den Jahren 2013 bis 2015 einer Kleinwohnung (von rd…
…sie weggefallen, können die Kosten für eine beruflich veranlasste Begründung eines zweiten Haushalts am Beschäftigungsort vorübergehend als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dabei sei von einer angemessenen Frist auszugehen, die sich nach den Möglichkeiten der Beschaffung eines Familienwohnsitzes im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes orientiert. Die Frage, ob…
…dem 01.01.2004 kein Grund für die Nichtverlegung Ihres Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort, da bei einem allein stehenden Arbeitnehmer ein Zeitraum von sechs Monaten für die Beschaffung eines Wohnsitzes im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes als ausreichend erachtet wird. Nachdem die Beschäftigung in der Abteilung xxx…
…die sich ua. nach den Möglichkeiten der Beschaffung eines Familienwohnsitzes im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes orientiert. Im Falle der grundsätzlichen Zumutbarkeit der Wohnsitzverlegung wird dem Pflichtigen, weil es Zeit in Anspruch nimmt, die Wohnsituation am Beschäftigungsort zu gestalten, eine gewisse Übergangsfrist (ab Eintritt der Zumutbarkeit) zur…
…sind sie weggefallen, können die Kosten für eine beruflich veranlasste Begründung eines zweiten Haushaltes am Beschäftigungsort vorübergehend als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dabei ist von einer angemessenen Frist auszugehen, die sich nach den Möglichkeiten der Beschaffung eines Familienwohnsitzes im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes orientiert. Die Frage…
…eines Familienwohnsitzes im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes orientiere. Die Frist für verheiratete Personen sei gemäß Lohnsteuerrichtlinien mit 2 Jahren angesetzt. Die Voraussetzungen für die Gewährung der vorübergehenden doppelten Haushaltsführung gemäß Rz 344 LStR seien daher erfüllt und die Unzumutbarkeit der kurzfristigen Verlegung des Familienwohnsitzes gemäß Rz…
…Tätigkeit), können die Kosten für eine beruflich veranlasste Begründung eines zweiten Haushalts am Beschäftigungsort vorübergehend als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dabei ist von einer angemessenen Frist auszugehen, die sich nach den Möglichkeiten der Beschaffung eines Familienwohnsitzes (bei Alleinstehenden eines Wohnsitzes) im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes orientiert…
…346, könnten die Kosten für eine beruflich veranlasste Begründung eines zweiten Haushalts am Beschäftigungsort vorübergehend als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dabei sei von einer angemessenen Frist auszugehen, die sich an den Möglichkeiten der Beschaffung eines Familienwohnsitzes (bei Alleinstehenden: eines Wohnsitzes) im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes orientiere…
…den Haushalt am Beschäftigungsort und des Vorliegens eines Mehraufwandes (Mietvertrag, Besitzurkunde, ...) aufgefordert. Hinsichtlich der Aufwendungen für eine auswärtige Berufsausbildung wurde dem Bf. vorgehalten, dass Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung gelten, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende…
…Verlegung des Familienwohnsitzes der Familie X. nach L. gesprochen werden kann, zumal auch im Allgemeinen von einem Übergangszeitraum von rund zwei Jahren auszugehen ist, innerhalb dem es einem verheirateten oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Arbeitnehmer zumutbar erscheint, seinen Wohnsitz dauerhaft in den Einzugsbereich des Beschäftigungsortes…
…werden. Dies ist für den gegenständlichen Beschwerdefall aber nicht von Relevanz. Das Gericht geht davon aus, dass jedenfalls im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes eine zweckentsprechende (auch größere Miet-Wohnung) als Familienwohnsitz hätte gefunden werden können. Unstrittig ist, dass die Bfin.in ***12*** keinen Lebensmittelpunkt hatte, sondern…
…angeführt. Im Interesse des Krankenhauses sei es erforderlich, an gesellschaftlichen Veranstaltungen, Empfängen und Vortägen teilzunehmen. Im aktuellen Terminkalender seien im ersten Halbjahr 2009 bereits 46 Termine fixiert worden. Pro Jahr seien außerhalb der Regeldienstzeit noch 90 -100 Veranstaltungen im Einzugsbereich des Krankenhauses zu absolvieren. Die…
…dass die Ehepartnerin im Einzugsbereich des Familienwohnsitzes keine Erwerbstätigkeit ausgeübt habe (bereits Pensionistin ist). In den Berufungsvorentscheidungen führte die belBeh Folgendes gleichermaßen aus: „Bei einer dauernden Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes ist keine private Veranlassung zu unterstellen, wenn der Ehegatte des Steuerpflichtigen am Familienwohnsitz…
…des Dienstvertrages bereits weit vor dem 1. Juni 2009 absehbar war und demnach die Zeit für die Beschaffung eines Wohnsitzes im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes ausreichend war.“ In seinem dagegen gerichteten Vorlageantrag wandte sich der Bf. gegen die in der BVE aufgestellte Behauptung, eine Verlängerung des…
…seine berufliche Tätigkeit), können die Kosten für die berufliche Begründung eines zweiten Haushaltes am Beschäftigungsorte vorübergehend als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dabei ist von einer angemessenen Frist auszugehen, die sich nach den Möglichkeiten der Beschaffung eines Familienwohnsitzes im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes orientiert. Die Beurteilung der…
…das Bundesfinanzgericht im Beschwerdefall als berechtigt und zulässig, wenn das Finanzamt das Wohnbedürfnis des Bf im Einzugsbereich seines Beschäftigungsortes für das Streitjahr 2013 mit einer zweckentsprechend ausgestatteten Mietwohnung (= Wohnraum mit gutem Wohnwert) im Ausmaß von ca. 65 m² Wohnnutzfläche und eines ortsüblichen monatlichen Durchschnittmietzinses…
…Die Unzumutbarkeit ist aus der Sicht des jeweiligen Streitjahres zu beurteilen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 26. Juli 2007, 2006/15/0047). Bezogen auf das Jahr 2013 war dem Bf. die Verlegung seines Familienwohnsitzes in den Einzugsbereich des Beschäftigungsortes auf Grund der Höhe seines in…
…dass auch bei Alleinstehenden die Kosten für eine beruflich veranlasste Begründung eines zweiten Haushaltes am Beschäftigungsort vorübergehend als Werbungskosten geltend gemacht werden könnten. Dabei sei von einer angemessene Frist auszugehen, die sich nach den Möglichkeiten der Beschaffung eines Wohnsitzes im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes orientieren würde…
…zur Erlangung eines gemeinsamen Familienwohnsitzes unternommen worden seien. In Ansehung des Umstandes, dass nach einhelliger Lehre und Rechtsprechung bei einem verheirateten Steuerpflichtigen jedenfalls ein Zeitraum von zwei Jahren zur Beschaffung eines Familienwohnsitzes im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes zumutbar sei, komme der Geltendmachung der Aufwendungen als Werbungskosten…