…dass diese nach stattgebender Erledigung der Beschwerde gegen die zugrunde liegenden Abgabenbescheide aufzuheben bzw. abzuändern wären. im Übrigen trat der Bf. den Ausführungen der belangten Behörde in der Beschwerdevorentscheidung hinsichtlich der Säumniszuschläge, Verspätungszuschläge und Anspruchszinsen nicht entgegen. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I…
…da diese zum Beweisthema der Unrichtigkeit der dem Haftungsbescheid zugrundeliegenden Abgabenbescheide beantragt wurde. Wie eingangs unter Punkt 3.1. dargelegt, sind jedoch Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung gemäß § 248 BAO nicht im Haftungsverfahren geltend zu machen. Ob eine Beweisaufnahme in diesem Sinn notwendig ist…
…die den Abgabenbescheiden zugrundeliegenden Abgabenbescheide betreffend Umsatzsteuer 2000 und 2001 sowie Haftung für Kapitalertragsteuer 2000 und 2001 als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, bei der Erlassung des Haftungsbescheides gemäß §§ 9, 80 BAO sei dem Bf. die Möglichkeit eingeräumt worden, auch gegen die dem Haftungsbescheid zu…
…allgemeinen Einwendungen in der Beschwerde im Zusammenhang mit den der Haftung zugrundeliegenden Abgabenbescheiden ist zunächst Folgendes auszuführen: Geht einem Haftungsbescheid ein Abgabenbescheid voran, so ist die Behörde daran gebunden und hat sich in der Entscheidung über die Heranziehung zur Haftung grundsätzlich an diesen Abgabenbescheid zu…
…den Haftungsbescheid zustehenden Beschwerdefrist gemäß § 248 BAO ebenfalls Beschwerde hätte erheben können (vgl. Seite 3 des Haftungsbescheides und Rechtsmittelbelehrung im Haftungsbescheid mit Verweis auf § 248 BAO). Aufgrund des § 248 BAO hätte die Beschwerdeführerin jedenfalls die Möglichkeit gehabt, gegen die dem Haftungsbescheid zugrundeliegenden Abgabenbescheide Beschwerde zu…
…der Einwendungen in der Beschwerde im Zusammenhang mit den der Haftung zugrundeliegenden Abgabenbescheiden ist Folgendes auszuführen: Geht einem Haftungsbescheid ein Abgabenbescheid voran, so ist die Behörde daran gebunden und hat sich in der Entscheidung über die Heranziehung zur Haftung grundsätzlich an diesen Abgabenbescheid zu halten…
…sich das Finanzamt veranlasst, die gesetzliche Vertreterhaftung im erforderlichen Ausmaß geltend zu machen. In seiner elfseitigen Äußerung vom 3.12.2018 erhob der Bf. auf ca. 9 Seiten Einwendungen zu den von der belangten Behörde gegen die primärschuldnerische GmbH erlassenen Abgabenbescheiden, indem er die im…
…aus den fehlerhaften Abgabenerklärungen, die von der Primärschuldnerin eingereicht worden sind. Ob die Einwendungen, die sich gegen das Bestehen des Abgabenanspruchs richten, berechtigt sind, ist im Rahmen des vom Bf. ebenfalls angestrengten und dem Haftungsverfahren nachfolgenden Beschwerdeverfahren gemäß § 248 BAO hinsichtlich der Abgabenbescheide zu untersuchen…
…aus den fehlerhaften Abgabenerklärungen, die von der Primärschuldnerin eingereicht worden sind. Ob die Einwendungen, die sich gegen das Bestehen des Abgabenanspruchs richten, berechtigt sind, ist im Rahmen des vom Bf. ebenfalls angestrengten und dem Haftungsverfahren nachfolgenden Beschwerdeverfahren gemäß § 248 BAO hinsichtlich der Abgabenbescheide zu untersuchen…
…StNr_pers, StNr_213_2 und StNr_GmbH anzuwenden. Im Rückstandsausweis fehlten die Fälligkeitstage der relevanten Positionen. Rechtsmittel zu den zugrundeliegenden Bescheiden hätten nicht erhoben werden können, da keine rechtmäßige Zustellung der Bescheide erfolgt sei und die Bescheide A nie erreicht hätten. Da die Zustellung…
…zu machen (vgl. etwa das Erkenntnis vom 27.1.2011, 2010/16/0258, mwN). Dieser Rechtslage zufolge sind Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit von der Primärschuldnerin vorgeschriebenen Abgaben nicht im Haftungsverfahren, sondern durch eine - dem Haftenden durch § 248 BAO ermöglichte - Beschwerde gegen den Abgabenbescheid geltend zu…
…Die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zugrunde liegenden Abgabenforderung ist außerdem im Rechtsmittelverfahren betreffend die Abgabenvorschreibung zu prüfen und nicht im Vollstreckungsverfahren (vgl. Stoll, BAO-Kommentar, 2380). Etwaige Einwendungen gegen den Abgabenanspruch wären daher mit Berufung/Beschwerde gegen die Abgabenbescheide geltend zu machen gewesen (vgl…
…wie nachfolgend gezeigt wird, und kann daher kein einheitlicher Abgabenbescheid sein. Die Interpretation eines Bescheides - also das Erkennen dessen, was der Bescheid inhaltlich ausspricht - muss so weit wie möglich konform zu den gesetzlichen Vorgaben an einen solchen Bescheid erfolgen. Innerhalb des Interpretationsspielraumes - insbesondere dem Wortlaut…
…Haftung auszuscheiden. 3.1.2.3.7. Zu den weiteren Einwendungen Hinsichtlich der allgemeinen Einwendungen in der Beschwerde im Zusammenhang mit den der Haftung zugrundeliegenden Abgabenbescheide ist abschließend Folgendes festzuhalten: Geht einem Haftungsbescheid ein Abgabenbescheid voran, so ist die Behörde daran gebunden und hat sich…
…die als Feststellungsbescheid iSd § 188 oder als "Nichtfeststellungsbescheid" beabsichtigt war), einen Abgabenbescheid (oder Feststellungsbescheid), der den vermeintlichen Bescheid (den Nichtbescheid) zu Unrecht als Grundlagenbescheid qualifiziert hat, einen Antrag der Partei im "abgeleiteten" Verfahren, der innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der Zurückweisung gestellt wird. Im Unterschied…
…12.6.2012). Inhaltlich waren die zur Verurteilung führenden Sachverhalte ähnlich den diesem Verfahren zugrundeliegenden Sachverhalten. Während des laufenden Gerichtsverfahrens erhoben sich weitere Verdachtsmomente, die über Anordnung der Staatsanwaltschaft Graz (Gz. 12St***1***) zu Ermittlungen seitens der Steuerfahndung Graz gegen die Tätergruppe M.S:***1…
…Bemessungsgrundlagen) zu enthalten. Führen Abgabenbescheide zu keiner Nachforderung, so ist eine Angabe über die Fälligkeit der festgesetzten Abgabenschuldigkeiten entbehrlich. Ist die Fälligkeit einer Abgabenschuldigkeit bereits vor deren Festsetzung eingetreten, so erübrigt sich, wenn auf diesen Umstand hingewiesen wird, eine nähere Angabe über den Zeitpunkt der…
…I m gegenständlichen Fall verhält es sich so, dass die dem angefochtenen Haftungsbescheid zugrundeliegenden Umsatzsteuerbeträge für den Zeitraum 2009 bis September 2013 in der Gesamthöhe von € 117.021,53 d eshalb nicht zu Recht bestehen, weil bezogen auf die von der Kommanditgesellschaft verkauften Gutscheine…
…BAO6, § 205, Rz 33ff). Im gegenständlichen Fall wurden keine Einwendungen den Anspruchszinsenbescheid betreffend vorgebracht. Die Beschwerde gegen die Anspruchszinsenbescheide war daher als unbegründet abzuweisen. a. Zu Spruchpunkt II. Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt…
…zu diesem Zeitpunkt habe er aber nichts mehr unternehmen können. Eine Verhinderungsmöglichkeit sei aus seiner Sicht nicht gegeben gewesen. Die Frage bleibe, wer bei Arbeitskräfteüberlassung für die abgabenrechtlichen Verpflichtungen hafte. Diesen Ausführungen müsse entgegengehalten werden, dass Einwendungen gegen den Abgabenanspruch nicht mit Erfolg im Haftungsverfahren…