…diesem neuerlichen Gutachten der Eintritt der dauernden Erwerbsunfähigkeit nicht vor dem 21. Lebensjahr, wie in § 2 Abs. 1 lit.c FLAG 1967 gefordert, eingetreten sei, wurde die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 10.5.2022 als unbegründet abgewiesen. Daraufhin übermittelte der Erwachsenenvertreter der belangten Behörde am…
…Umstände aber nicht gegen, sondern für die Schlüssigkeit der vorliegenden Gutachten, in denen ein Eintritt der dauernden Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr nicht festgestellt wurde. Es trifft zu, dass die Erkrankung des Bf. bereits vor seinem 21. Lebensjahr vorgelegen ist (vgl. das im Jahr 2015…
…Eine voraussichtlich dauernde Erwerbsunfähigkeit wurde dem Sohn des Bf. nicht bescheinigt. Dies mit der Begründung, dass sich aus den vorliegenden medizinischen Unterlagen keine Funktionseinschränkungen in einem solchen Ausmaß ableiten lassen, das sich daraus eine andauernde Selbsterhaltungsunfähigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt vor dem 21. Lebensjahr bestätigen ließe…
…des Zeitpunktes des Eintritts der Erwerbsunfähigkeit herangezogen. Die Bf. hat nicht aufgezeigt, aufgrund welcher weiterer Beweismittel (Befunde) die Sachverständige des Sozialministeriumservice zum Ergebnis hätte kommen müssen, eine voraussichtlich dauernde Erwerbsunfähigkeit als Folge einer körperlichen oder geistigen Behinderung wäre bereits vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetreten…
…eintritt, welche die Erwerbsunfähigkeit bewirkt (vgl. etwa VwGH 20.11.2014, Ra 2014/16/0010; Lenneis in Lenneis/Wanke (Hrsg), FLAG2, § 8 Rz 20). Von der Bf. wurden keine neuen Befunde vorgelegt, aus denen der Eintritt der voraussichtlich dauernden Erwerbsunfähigkeit bereits vor dem 21. Lebensjahr…
…ist vor dem 21. Lebensjahr aufgetreten. Nachuntersuchung: in 3 Jahren Anmerkung hins. Nachuntersuchung: Besserung durch adäquate Therapie möglich. Gutachten erstellt am 01.06.2017 von Dr01 Gutachten vidiert am 06.06.2017 von Dr02“ Da der Eintritt der dauernden Erwerbsunfähigkeit vor Vollendung des 21. Lebensjahres…
…21. Juli 2021, zugestellt an den neuen Erwachsenenvertreter, wies das Finanzamt den Antrag auf Familienbeihilfe vom 24. März 2021 ab, da Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe, wenn der Beschwerdeführer voraussichtlich dauernd erwerbsunfähig sei; die Erwerbsunfähigkeit müsse vor dem 21. Geburtstag oder während einer Berufsausbildung vor dem…
…Gründen als aus dem Titel der Behinderung der Grundbetrag an Familienbeihilfe zusteht, der Grad der Behinderung ohne jede Bedeutung ist, und würde er auch 100 % betragen (vgl. VwGH 29.09.2011, 2011/16/0063). Besteht also keine vor dem 21. Lebensjahr eingetretene voraussichtlich dauernde Unfähigkeit…
…bestehende dauernde Erwerbsunfähigkeit aus. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 2.12.2022 wies das Finanzamt die Beschwerde als unbegründet ab. Laut Gutachten des Sozialministeriumservice vom 17.11.2022 liege die dauernde Erwerbsunfähigkeit erst ab 1.1.2020 vor, dies sei nach dem 21. Lebensjahr. Daraufhin brachte der…
…den Zeitpunkt des Eintrittes der Erwerbsunfähigkeit feststellen zu können, neben den Untersuchungsergebnissen und ihrem Fachwissen regelmäßig die von den Antragstellern vorgelegten Befunde heran. Hilfreich sind dabei vor allem "alte" Befunde, Arztbriefe etc., die darauf schließen lassen, dass die Erkrankung bereits vor dem 21. Lebensjahr bzw…
…Betroffenen zunächst Medikamente (Psychopharmaka) verschreiben lassen. Befunde können daher nur selten für Zeiträume vor dem 21. Lebensjahr vorgelegt werden. Auf Grund dieser medizinischen Tatsachen kann der Eintritt einer Erwerbsunfähigkeit ab einem bestimmten Zeitpunkt naturgemäß nicht mit Sicherheit, sondern immer nur mit höchster Wahrscheinlichkeit festgestellt werden…
…ja, ob diese vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetreten ist, folgt die Finanzverwaltung der Gesamtbeurteilung des SMS vom 24.07.2024, wo der Eintritt der dauernden Erwerbsunfähigkeit erst mit dem 34. Lebensjahr festgestellt wurde. Die genaue Begründung ist der Bescheinigung zu entnehmen." Der Bf. stellte…
…dass die in den vier Gutachten, welche im Zuge des nunmehrigen Antrags- und Beschwerdeverfahrens erstellt wurden, getroffenen Feststellungen (Eintritt der voraussichtlich dauernden Erwerbsunfähigkeit rückwirkend ab Juli 2014, somit nicht vor dem 21. Lebensjahr) mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit den Tatsachen entsprechen. Rechtliche Beurteilung:
…die Erwerbsunfähigkeit nicht vor dem 18- bzw. 21. Lebensjahr bestanden hat. Im zweiten Gutachten des Sozialministeriumservice vom 18.06.2019 werden die entscheidenden Aussagen des chefärztlichen Gutachtens betreffend die dauernde Invalidität und betreffend den Eintritt der voraussichtlich dauernden Erwerbsunfähigkeit zitiert. Auch wird in dem Gutachten…
…0220, zu Querschnittlähmung vor dem 21. Lebensjahr und erst später eingetretener Erwerbsunfähigkeit). Eintritt der dauernden Erwerbsunfähigkeit vor dem 27. Lebensjahr nicht nachweisbar Den Sachverständigen des Sozialministeriumservice ist daher zu folgen, dass die Frage, ob die voraussichtliche dauernde Erwerbsunfähigkeit bereits vor dem 27. Lebensjahr eingetreten ist…
…als Folge der allenfalls schon länger bestehenden Krankheit) eintritt, welche die Erwerbsunfähigkeit bewirkt." Im vorliegenden Beschwerdefall liegen die Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 8 Abs. 5 FLAG 1967 nicht vor, weil eine dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, jedenfalls nicht vor dem 21. Lebensjahr eingetreten ist…
…vor dem 25. Geburtstag eingetreten sein. Laut neuerlicher Begutachtung wurde ein Behinderungsgrad in Höhe von 50% sowie eine dauernde Erwerbsunfähigkeit ab 01.09.2014 bescheinigt. Da Sie jedoch bereits im Juni 2014 das 21. Lebensjahr vollendet haben und laut Aktenlage zum Eintritt der dauernden Erwerbsunfähigkeit…
…die Kenntnisse der Medizin und ihr eigenes Fachwissen heran. Unerlässlich für die Feststellungen sind auch Befunde und besonders hilfreich "alte" Befunde und Arztbriefe oder sonstige Unterlagen, die darauf schließen lassen, dass die voraussichtlich dauernde Erwerbsunfähigkeit auf Grund der Erkrankung (Behinderung bereits vor dem 21. Lebensjahr …
…erfüllt werden: Diagnose: "voraussichtlich dauernd erwerbsunfähig", Eintreten der Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr. In diesen beiden Fällen wird die erhöhte Familienbeihilfe ohne zeitliche Befristung gewährt. Die Beschwerde muss abgewiesen werden, da die Voraussetzung für den Erhöhungsbetrag sowie der dauernden Erwerbsunfähigkeit nicht erfüllt (werden) konnten und…
…Bezug der (erhöhten) Familienbeihilfe für den Bf. gem. § 2 Abs. 1 lit c FLAG 1967 idgF, wonach die voraussichtliche dauernde Erwerbsunfähigkeit beim Bf. (Anmerkung: der Bf. war zwischen dem 21. Lebensjahr und seinem 25. Lebensjahr nicht in [Berufs-]Ausbildung) bereits vor dem 21. Lebensjahr eingetreten…