…die im Tresor aufgefundenen Vermögenswerte zumindest teilweise aus den stattgefundenen strafbaren Handlungen stammen. Daraus ergibt sich auch zweifelsfrei die Bereicherungsabsicht der Angeklagten. Im übrigen mutete die Darstellung des Erstangeklagten in Bezug auf den Verbleib des von H**** T**** übergebenen Geldes geradezu abenteuerlich an. Er behauptete…
…Gesetzliche Zinsen stehen dem Gläubiger unabhängig von einer vertraglichen Übereinkunft zu. Hierunter fallen insbesondere Verzugszinsen, Verwendungszinsen und Vergütungszinsen: Vergütungszinsen gebühren im Falle unrechtmäßiger Bereicherung dem Entreicherten ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Bereicherung zumindest in Höhe der gesetzlichen Zinsen des § 1000 Abs. 1 ABGB (vgl…
…abgewiesen. Das Finanzamt begründete seine Entscheidung folgendermaßen: Verjährung betreffend Zeitraum Juli 1999 bis Dezember 2002: Gemäß § 209a Abs. 2 BAO stehe der Abgabenfestsetzung der Eintritt der Verjährung nicht entgegen, wenn es sich um einen in den Abgabenvorschriften vorgesehenen Antrag handle. Da bis Ende 2002 in …
…Vermögen des Beschenkten tatsächlich eintritt und der Beschenkte in den Besitz des Geschenkes kommt; als Ausführung der Zuwendung ist der Eintritt der Bereicherung auf Seiten des Beschenkten anzusehen. Es kommt nicht darauf an, was dem Beschenkten urkundlich versprochen worden ist, sondern darauf, was der Beschenkte -…
…eine Bereicherung auf Seiten des Bf. bewirkt werden. Auch sei den Ausführungen des Finanzamtes zum Punkt "Zufluss" nicht zu folgen, da der Zufluss selbst einer verdeckten Gewinnausschüttung beim Gesellschafter erst im Zeitpunkt der Bereicherung eintrete (vgl. Doralt, EStG³, § 27 Tz 35). Von einer Bereicherung beim…
…für das Kalenderjahr 2003 (mit Null) abgewiesen und diese Entscheidung wie folgt begründet: Verjährung (Zeitraum 07/1999 bis 12/2002): Gemäß § 209a Abs 2 BAO stehe der Abgabenfestsetzung der Eintritt der Verjährung nicht entgegen, wenn es sich um einen in den Abgabenvorschriften vorgesehenen Antrag handle…
…dass die Gemeinde Wien glaubt, durch Verordnungen, Erlässe und dergleichen eine neue Art der Bereicherung auf Kosten der Bürger erlangen zu können, so wären diese Maßnahmen unrechtmäßig und durch das Verwaltungsgericht aufzuheben. Ich beantrage daher die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung!" Die belangte Behörde legte…
…erbracht wird und nicht der Bereicherung des Gruppenmitglieds dient. Es muss vielmehr die durch die Gruppenbesteuerung verschobene steuerrechtliche Belastung korrigiert werden. (Thunshirn/Himmelsberger/Hohenecker, Kapitalverkehrsteuergesetz -Kommentar, 2008, § 2 Rz 198). Formale Voraussetzung für die Bildung einer Unternehmensgruppe ist ein schriftlicher Gruppenantrag, der von sämtlichen inländischen…
…werde und für die Bezahlung der Kreditraten Sorge trage. Die Konstellation mit dem Fruchtgenussrecht sei ja davor auch schon zwischen Frau Y. und Ihren Eltern angewendet worden. Dies sei dann auch so ausgeführt worden und Frau Y. Zug um Zug mit dem Eintritt der Bf…
…abzugsfähig, als sie die Abschöpfung der Bereicherung aus dem Wettbewerbsverstoß bewirken. Weder ist dem § 12 KStG, noch der Regelung des § 12 Abs 1 Z 4 KStG im Besonderen zu entnehmen, dass die dort angeführten Aufwendungen ausschließlich schon aufgrund der Veranlassung nicht abzugsfähige Betriebsausgaben sind. Vielmehr…
…mwN.). D.h. nur das Fehlen einer groben Fahrlässigkeit am Eintritt der Säumnis im Zusammenhang mit der Entrichtung von Abgaben ist geeignet, die Höhe des Säumniszuschlags zu mindern oder die Grundlage für eine Neufestsetzung zu bilden. Gegen den Säumniszuschlag 2008 wurde kein begründeter Einwand erhoben…
…wenn das Bußgeld die Abschöpfung einer Bereicherung bezweckt, weil es dann nicht mehr um die Pönalisierung von verbotenem Verhalten geht. Dagegen hält Tanzer, Die gewinnmindernde Abzugsfähigkeit von Geldstrafen im Abgabenrecht, Wien 1983, 105 ff., den Gedanken der Einheit der Rechtsordnung nicht für übertragbar auf Verbände…
…der Bf von diesen Unterlagen zum Zeitpunkt des Vergleichsschlusses Kenntnis hatte, ist für den Zeitpunkt des Eintritts der Uneinbringlichkeit im Übrigen ohne Belang. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abänderung) Gemäß § 216 BAO ist mit Bescheid (Abrechnungsbescheid) über die Richtigkeit der Verbuchung der…
…Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten der Zuwendenden bereichert wird. Voraussetzung für die Annahme eines steuerpflichtigen Vorganges ist in objektiver Hinsicht der Eintritt einer Bereicherung im Vermögen des Bedachten auf Kosten des Zuwendenden und in subjektiver Hinsicht, dass der Zuwendende den Willen hat…
…Lenkers und Zulassungsbesitzers und durch den Eintritt der Beschwerdeführerin in die Rechtsposition des Erblassers infolge Abgabe der unbedingten Erbantrittserklärung ist die Beschwerdeführerin die einzig verbleibende Gesamtschuldnerin. Für die Behörde blieb daher kein Spielraum für eine Ermessensübung. Aufgrund der von der Beschwerdeführerin gemachten Angaben betreffend die…
…Kapitalerträge heranzuziehen. Die Berechnung der voraussichtlichen Abgaben ergebe in Summe eine Abgabennachforderung an Kapitalertragsteuer in Höhe von 1.400.000 Euro. Um einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Abgabeneinbringung zu begegnen, könne die Abgabenbehörde nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4 BAO) bis zum Eintritt der Vollstreckbarkeit (…
…gegenständliche Umsatzsteuergutschrift zwar eine Massegutschrift darstelle, daher mit Masseforderungen der Abgabenbehörde aufrechenbar sei. Allerdings sei in den Fällen, in denen die Umsatzsteuer nicht abgeführt wurde, der Rückforderungsanspruch zur Vermeidung einer ungerechtfertigten Bereicherung der Masse mit Insolvenzforderungen des Finanzamtes aufrechenbar. Eine solche Aufrechnung sei gegenständlich erfolgt…
…zwei Wochen nach Eintritt der Rechtskraft zu bezahlen. Erfolgt binnen dieser Frist keine Zahlung, kann sie unter Setzung einer angemessenen Frist von höchstens zwei Wochen eingemahnt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist die Unrechtsfolge zu vollstrecken. Ist mit Grund anzunehmen, dass der Bestrafte zur Zahlung…
…ferner das Ausmaß der Verantwortlichkeit des einzelnen, aber auch das Ausmaß der Vorteile (Bereicherung), die aus den die Gesamtschuld auslösenden Gemeinsamkeiten oder den beiderseitigen Rechtsbeziehungen von den einzelnen geschöpft werden. Das vertragliche Innenverhältnis ist bei der Ermessensübung von Bedeutung. Bei Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung bei einem…
…zu dem die Bereicherung im Vermögen des Beschenkten tatsächlich eintritt und der Beschenkte in den Besitz des Geschenkes kommt (VwGH 11.7.2000, 97/16/0222). Ausgeführt ist die Schenkung also, wenn die Vermögensverschiebung endgültig ist, wenn also der Beschenkte im Verhältnis zum Geschenkgeber frei…