…0035). Das Beschwerdeverfahren ist daher einzustellen. Die Einstellung ist mit Beschluss gemäß § 278 BAO zu verfügen. Die gegenständliche Erledigung hat keine Auswirkung auf die anderen drei Beschwerdevorlagen (RV/7100943/2021, RV/7100947/2021 und RV/7100948/2021), sondern ist lediglich eine Folge des vierten Vorlageberichts…
…36 Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 4. Dezember 2015 mit den unter der Steuernummer ***1*** erfolgten Festsetzungen der Glückspielabgabe für die einzelnen Monate von 1/2012 bis einschließlich 12/2014, beschlossen: Die Beschwerden werden als gegenstandslos geworden erklärt. Das Beschwerdeverfahren wird…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 30. Mai 2022 betreffend Körperschaftsteuervorauszahlungen 2022 (Steuernummer Bf-StNr***) beschlossen: Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Beschwerdeverfahren eingestellt. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 B-VG ist nicht zulässig. Begründung Mit Bescheid…
…war und andererseits aufgrund der Nichtentrichtung der strittigen Abgaben durch eine BFG-Entscheidung in der Beschwerdesache selbst auch kein abwickelbares Vermögen entstünde. Auch wenn in den Bestimmungen der Bundesabgabenordnung die "Einstellung des Beschwerdeverfahrens mit Beschluss" nicht vorgesehen ist, entspricht dies jenen Fällen des § 33 Abs…
…Maria Daniel über die Beschwerde der S***, S-Adr*** vom 29. September 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 17. September 2025 betreffend Rückforderung der Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge für die Kinder A*** (VNR 123***), B*** (VNR 234***) und C*** (VNR 345***) betreffend den Zeitraum…
…8010 Graz, betreffend Beschwerde vom 16. November 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 18. Oktober 2023 betreffend Sicherstellungsauftrag 2023, Steuernummer ***BF1StNr1***, beschlossen: Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B…
…beide zugestellt am 27.10.2016, des Finanzamtes Wien 4/5/10 (nunmehr FA Österreich) beschlossen: I. Die Beschwerden gegen den Wiederaufnahmebescheid betreffend Umsatzsteuer 2012 und gegen den Umsatzsteuerbescheid 2012 werden als gegenstandslos erklärt und diese Beschwerdeverfahren eingestellt. II. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision…
…vermerkt. Die Überlassung der Aktiven der überschuldeten Verlassenschaft an Zahlungs statt ergibt sich aus dem Beschluss des Bezirksgerichtes ***Ort***. 2. Rechtliche Beurteilung 2.1. Zu Spruchpunkt I. (Einstellung des Beschwerdeverfahrens) Gemäß § 79 BAO gelten für die Rechts- und Handlungsfähigkeit die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Die…
…handlungsunfähiges, aber rechtsfähiges Steuersubjekt voraus. Die Rechtsfähigkeit hat die Bf. jedoch per ***Datum4*** verloren, sodass die Anwendungsvoraussetzungen für eine gerichtliche Kuratorenbestellung nicht vorliegen. Da in der Bundesabgabenordung die Einstellung des Beschwerdeverfahrens mit Beschluss nicht ausdrücklich vorgesehen ist, in § 274 Abs. 3 BAO aber normiert ist…
…war das gegenständliche Beschwerdeverfahren einzustellen (vgl. bspw. BFG 17.2.2015, RV/7100138/2011). Diese Einstellung durch das Verwaltungsgericht hat mittels Beschluss zu erfolgen (vgl. VwGH 28.10.2014, Ro 2014/13/0035). Unzulässigkeit einer Revision: Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig…
…Rechtspersönlichkeit des Vereines fortdauern. Dies ist hier aber nicht der Fall. Da der Bf. auch sonst kein Vermögen hat, besteht bei ihm kein Abwicklungsbedarf. Seine Rechtspersönlichkeit ist daher beendet; er existiert rechtlich nicht mehr. Zum Einwand seitens der belangten Behörde gegen die Einstellung des Verfahrens…
…gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 (nunmehr Finanzamt Österreich) betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2014 und 2015 sowie Umsatzsteuer für die Jahre 2014 und 2015 Steuernummer 99-123*** den Beschluss: Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. Die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof gemäß…
…einer mündlichen Verhandlung mehr zugestellt werden, da auch eine solche Ladung eine verfahrensleitende Verfügung (Bescheid) darstellt und eine Zustellung dieser Ladung an die Bf. sohin nichtig gewesen wäre. Da in der Bundesabgabenordung die Einstellung des Beschwerdeverfahrens mit Beschluss nicht ausdrücklich vorgesehen ist, in § 274 Abs…
…einer mündlichen Verhandlung mehr zugestellt werden, da auch eine solche Ladung eine verfahrensleitende Verfügung (Bescheid) darstellt und eine Zustellung dieser Ladung an die Bf. sohin nichtig gewesen wäre. Da in der Bundesabgabenordung die Einstellung des Beschwerdeverfahrens mit Beschluss nicht ausdrücklich vorgesehen ist, in § 274 Abs…
…Mai 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt, nunmehr Finanzamt Österreich, Dienststelle Niederösterreich Mitte, vom 27. April 2010 betreffend Umsatzsteuer 2006 und Umsatzsteuer 2007 Steuernummer ***BF1StNr1***, AP/U nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 4. November 2024 beschlossen: I. Das Beschwerdeverfahren wird gemäß …
…Das Beschwerdeverfahren wurde ausgesetzt. 2. Der Verwaltungsgerichtshof hat im ausgesetzten Verfahren (RV/7101047/2011 vom 7. Juli 2016) die Revision mit Beschluss vom 13. September 2017, Zahl Ra 2016/13/0042, zurückgewiesen. Nach Durchführung von Ermittlungen wurden im Erkenntnis des BFG die Lieferungen der ***regionaler…
…entspricht dies jenen Fällen des § 33 Abs. 1 VwGG, in denen es zum Wegfall der Rechtspersönlichkeit der beschwerdeführenden Partei kommt (vgl. BFG 13.10.2022, RV/7103174/2017; 20.9.2022, RV/5100334/2016 mit weiteren Nachweisen). Die Einstellung des gegenständlichen Beschwerdeverfahrens durch das Bundesfinanzgericht…
…Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. II. Gegen diesen Beschluss ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 iVm Abs. 9 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung I. Einstellung des Verfahrens Die belangte Behörde legte mit Bericht vom 17.07.2019 die…
…die nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sinngemäß anzuwenden ist, wenn es zu einem "Wegfall der Rechtspersönlichkeit" der beschwerdeführenden (revisionswerbenden) Partei kommt (VwGH 28.10.2014, Ro 2014/13/0035). Auf Basis der obigen Ausführungen war das Beschwerdeverfahren somit mittels Beschluss einzustellen. Die Durchführung einer mündlichen…
…war das gegenständliche Beschwerdeverfahren einzustellen (vgl. bspw. BFG 17.2.2015, RV/7100138/2011). Diese Einstellung durch das Verwaltungsgericht hat mittels Beschluss zu erfolgen (vgl. VwGH 28.10.2014, Ro 2014/13/0035). Unzulässigkeit einer Revision: Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig…