…Einleitung des Strafverfahrens wegen § 33 Abs. 2 lit a und b FinStrG und Verständigung von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen § 51 Abs. 1 lit a FinStrG (wegen Nichtabgabe der Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärungen 2007 bis 2011) vom 30.1.2013 erhob der Beschwerdeführer am 14.2…
… 165 Abs. 1 lit. b FinStrG zu einem anderen Ergebnis (keine Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG oder Einstellung des Finanzstrafverfahrens) geführt hätte, sodass der angefochtene Bescheid aufzuheben und die Wiederaufnahme des Finanzstrafverfahrens zu verfügen war. Die Finanzstrafsache wird…
…Bl. 51 f]. Ein hinsichtlich des Voranmeldungszeitraumes September 2008 ebenfalls wegen des Verdachtes einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG unter der StrNr. 068/2014/00804-001 anhängiges Finanzstrafverfahren wurde vom Spruchsenat ohne weiteren Hinweis auf eine bezughabende Gesetzesstelle, nachvollziehbar aber mangels Tatbestandserfüllung…
…nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG für die Zeiträume 1-8/2005 weiterzuführen. Gemäß § 82 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde die ihr gemäß §§ 80 oder 81 zukommenden Verständigungen und Mitteilungen darauf zu prüfen, ob genügende Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind…
…bei Wels, wegen des Verdachtes einer Verbandsverantwortlichkeit nach § 3 Abs. 2 und 3 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) iVm § 28a Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) für Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 und 2 lit. a und b FinStrG geführten Finanzstrafsache über die Beschwerden des belangten Verbandes 1. vom…
…und wäre ihm sowohl die Geltendmachung dieser Tatsache als auch die Beantragung der zeugenschaftlichen Einvernahme des Y bereits in dem gegen ihn als Beschuldigten abgeführten, mit einem Schuld- und Strafausspruch wegen der Begehung von Finanzvergehen gemäß §§ 33 Abs. 1, Abs. 2 lit. a, 49 Abs…
…wegen des Verdachtes der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 und 2 lit. a und b des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) geführten Finanzstrafsache über die Beschwerden des Beschuldigten 1. vom 18. November 2020 gegen den Bescheid vom 20. Oktober 2020, mit welchem eine Beschwerde gegen Mitteilung vom 29…
…wegen zum Zeitpunkt der Einleitung des Finanzstrafverfahrens bereits eingetretener Verfolgungsverjährung aufgehoben und das Finanzstrafverfahren gemäß §§ 136, 157, 82 Abs. 3 lit. c und 31 Abs. 2 FinStrG einzustellen war. Zur Unzulässigkeit der Revision Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine…
…die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens. Der Tatvorwurf bezog sich auf die Hinterziehung von Lohnsteuer, Dienstgeberbeiträgen sowie Zuschlägen zu Dienstgeberbeiträgen nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG. Mittels Eingabe vom 27. Februar 2020 rechtfertigte sich unsere Mandantschaft dahingehend, dass sie mit erheblichen organisatorischen Schwierigkeiten konfrontiert war und…
…eine Folge des Schuldspruches und in der bezogenen Gesetzesstelle begründet." 2. Dagegen richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 9. August 2023 mit folgendem Inhalt: "1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde der Beschwerdeführer wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a…
…der StrNr. 041/2012/00114-001 wegen des Vorwurfes, er habe betreffend die Voranmeldungszeiträume November und Dezember 2011 eine Hinterziehung weiterer Vorauszahlungen an Umsatzsteuer nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG zu verantworten, wird im Zweifel zugunsten für den Beschuldigten gemäß § 136 Abs. 1 FinStrG…
…im Verzug iSd § 89 Abs. 2 FinStrG, annehmen). Fellner aaO (§§ 13 und 14 Rz 35) nennt unter Hinweis auf VwGH 15.12.1993, 92/13/0218, als Beispiel für eine Verfolgungshandlung u. a. die Versendung einer (formellen) Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG…
…allenfalls nach Abzug einer Aufwandsentschädigung - auch einkommensteuerpflichtige Einkünfte vor. So gesehen hat tatsächlich der Verdacht entsprechender Abgabenhinterziehungen in noch unbestimmter, aber keinesfalls geringfügiger, sondern in Anbetracht der Vielzahl der Geschäftsfälle vielmehr in beträchtlicher Höhe nach § 33 Abs.1 und 2 lit. a und b FinStrG…
…im Verzug iSd § 89 Abs. 2 FinStrG, annehmen). Fellner aaO (§§ 13 und 14 Rz 35) nennt unter Hinweis auf VwGH 15.12.1993, 92/13/0218, als Beispiel für eine Verfolgungshandlung u. a. die Versendung einer (formellen) Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG…
…1 und 2 FinStrG, wird über den Beschuldigten dafür und für den unverändert aufrecht bleibenden Schuldspruch zu c) des angefochtenen Erkenntnisses wegen Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG an Umsatzsteuervorauszahlungen 10/2017-3/2018 in Höhe von insgesamt € 4.819,11 eine…
…wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 28. Dezember 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde [erster Instanz] vom 25. November 2009, StrNr., über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs…
…St. Pölten als Finanzstrafbehörde eine Durchsuchung der Orte bzw. Räumlichkeiten an den Anschriften XXX und XXE nach Beweismitteln in einer Finanzstrafsache gegen A und B wegen des Verdachtes begangener gewerbsmäßiger Hinterziehungen an Umsatz- und Einkommensteuer nach §§ 33 Abs. 1 und 2 lit. a FinStrG iVm …
…nicht nur im Wege seiner Verteidigerin, sondern auch direkt an seine Person. T. Gemäß § 160 Abs. 2 lit. d FinStrG kann das Bundesfinanzgericht von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung absehen, wenn sich die verfahrensgegenständlichen Beschwerden nicht gegen ein Erkenntnis einer Finanzstrafbehörde richten und keine der…
…und/oder die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens (vgl. Ritz, Kommentar zur BAO, aaO). Es ist auch nicht entscheidungsrelevant, ob ein Prüfungsauftrag auf § 99 Abs. 2 FinStrG Bezug genommen hat (VwGH 20.6.1990, 86/13/0168). Die Beurteilung, ob Abgaben hinterzogen sind, setzt eindeutige, ausdrückliche und…
…2 Z 1 BWG sind solche, welche u.a. von den Finanzstrafbehörden in Finanzstrafverfahren wegen vorsätzlicher Finanzvergehen, ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten, über dem Bankgeheimnis nach § 38 Abs. 1 BWG unterliegende Tatsachen von Kredit- oder Bankinstituten eingeholt werden. Die Auskünfte betreffen die inhaltlichen Daten der relevanten Konten und…