IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten gemäß § 81 BAO durch ***A***, steuerlich vertreten durch ***U***, über die Beschwerde vom 13. August 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes ***XY*** vom 24. Juli 2019 betreffend…
…133 Abs. 4 B-VG grundsätzliche Bedeutung zukäme. Die schätzungsweise Aufteilung einer Servitutsentschädigung in einen einkommensteuerpflichtigen und einen einkommensteuerfreien Anteil für Bodenwertminderung stellt eine Sachverhaltsfrage dar, die im Wege der freien Beweiswürdigung zu lösen ist; somit ist die Revision nicht zulässig. Es war daher wie…
…im Beschwerdeverfahren erhobenen Einwendungen entsprechend zu berücksichtigen. Die Entgelte aus dem Dienstbarkeitsvertrag unterliegen daher in einem Umfang von 55% - somit mit 3.657,62 € - der Einkommensteuerpflicht. Der angefochtene Bescheid erweist sich somit als rechtswidrig und ist gemäß § 279 BAO abzuändern. Zur Berechnung ist auf…
…Zur Begründung folgendes ausgeführt: "Gemäß § 98 Abs. 1 Z. 3 EStG 1988 unterliegen der beschränkten Einkommensteuerpflicht Einkünfte aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung, und zwar auch dann, wenn keine inländische Betriebsstätte unterhalten wird und kein ständiger Vertreter im Inland bestellt ist. § 99 Abs…
6. Die zur Fertigung gestellten Zeichnungen und Unterlagen werden der Auftraggeberin nach Ausführung des/der Werk-/Montageleistungen unverzüglich zurückgegeben. 7. Für die Erteilung der Genehmigung zum Betreten der Werksanlagen der Auftraggeberin wird N vor Beginn der Arbeiten ein Verzeichnis des eingesetzten Personals mit den erforderlichen…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache VNA FNA, GasseA, OrtAusland, vertreten durch SteuerlicheVertretungInland, gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt FAXX vom 15.02.2019, betreffend Einkommensteuer 2014 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 29.01.2020 beschlossen: Der Antrag…
…beschränkte Steuerpflicht gemäß § 98 EStG 1988 ein. Die Veranlagung zur Einkommensteuer 2015 erfolgte mit Bescheid vom 21. November 2017 jedoch zur unbeschränkten Einkommensteuerpflicht. Veranlagt wurden inländische Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit iHv EUR 50.000, unter Progressionsvorbehalt steuerbefreite Auslandseinkünfte sowie ausländische Kapitaleinkünfte. Begründend wurde im Bescheid…
…Betrag von € 4.747,50 abgezogen, der verbleibende Betrag von € 3.323,25 sei einkommensteuerpflichtig. In der gegen den Sachbescheid erhobenen Beschwerde wird auf die Ausführungen in der gegen die Wiederaufnahme gerichteten Beschwerde verwiesen und ergänzend vorgebracht, die erklärten Einkünfte würden sich auf…
…ist in seinen Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2006 und 2007 (Vordruck E 7) von einer beschränkten Einkommensteuerpflicht ausgegangen und hat darin seine aus Großbritannien bezogenen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nicht erklärt. Demgegenüber ist das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagungen für die Jahre 2006 und 2007…
…17***, ***18*** dargestellte Bauvorhaben, nicht zu einem Wegfall der Einkommensteuerpflicht der Veräußerung des Grundstückes Nr. ***5*** der EZ ***2*** KG ***1*** mit Kaufvertrag vom ***8***2022 führt. Daher beseitigt die Aufhebung des Kaufvertrages vom ***8***2022, der die Einkommensteuerpflicht gemäß § 30 EStG 1988 ausgelöst hat…
…sich nicht nach Doppelbesteuerungsabkommen, sondern ausschließlich nach den inländischen steuerrechtlichen Vorschriften (vgl. VwGH 04.09.2014, 2011/15/0133 mwN). Zur Abgrenzung zwischen beschränkter und unbeschränkter Einkommensteuerpflicht normiert § 1 EStG 1988, soweit hier von Interesse: "(2) Unbeschränkt steuerpflichtig sind jene natürlichen Personen, die im Inland…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch seine Richterin MMag. Elisabeth Brunner über die Beschwerde des DI I**** D****, Adr****, vertreten durch Dr. Friedrich Ossberger, 1150 Wien, Diefenbachgasse 54 Tür 11, gegen den gmäß § 295 Abs1 BAO geänderten Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23…
…dieser Betrag in einer Einkommensteuererklärung aufzunehmen, wenn der Abgabepflichtige bisher bereits einkommensteuerpflichtig gewesen sei. Der unter Punkt b) genannte Betrag wäre nach dem Hinweis nicht als Einkünfte iSd § 22 Z 4 EStG 1988 zu erfassen. Diese Vorgangsweise des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer Niederösterreich stehe im Widerspruch…
…Lohn an den Beschwerdeführer ausbezahlt wurde. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Stattgabe) Gemäß § 1 EStG sind natürliche Personen einkommensteuerpflichtig. Gemäß § 2 EStG ist das Einkommen zugrunde zu legen, das der Steuerpflichtige innerhalb eines Kalenderjahres bezogen hat. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind Einkünfte…
…dass die Bf. spätestens 2009 gewusst haben musste, dass ihre ausländischen Kapitaleinkünfte in Österreich einkommensteuerpflichtig sind: Erstens hat die (medienwirksame) Diskussion über Steueroasen lange vor 2009 begonnen und hat ihren Höhepunkt mit dem Ankauf der von der Bf. als "Datenklau - CD's" bezeichneten Datenträger 2008…
…werden diese Daten durch die Ausführungen in den Punkten 3 und 4 der Mail des steuerlichen Vertreters vom 20.07.2018. Betreffend die Streitjahre war festzustellen, dass der in Österreich unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Bf. - abgesehen von lohnsteuerpflichtigen Pensionsbezügen - Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Schweiz erzielt hat…
…und in der Schweiz geltenden Abgabengesetze beweist den Bedarf eines rechtsfreundlichen Vertreters in abgabenrechtlichen Angelegenheiten, wenn ein in Österreich unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Bezieher von ausländischen Kapitaleinkünften in Österreich seine Offenlegungspflichten gegenüber dem für ihn zuständigen Wohnsitzfinanzamt in Österreich vollständig und wahrheitsgemäß erfüllen will. Bestreitet der Bf…
…womit der Bf. bei zwei Bankkundenservicestellen eine professionelle Betreuung und Beratung zum Thema "Veranlagung von Kapitalvermögen eines in Österreich unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Abgabepflichtigen in der Schweiz" in Anspruch nehmen hätte können, um ein Risikowagnis bei der Besteuerung der Einkommen für die Jahre 2003 bis 2006 in…
…obwohl sie grundsätzlich einer Einkunftsart des § 2 Abs. 3 zuzurechnen wären. Sie werden aus bestimmten Gründen (zB sozial- oder kulturpolitische Erwägungen) nicht der sachlichen Einkommensteuerpflicht unterworfen (VwGH 7.5.1979, 3513/78 und vgl. auch Doralt/Toifl in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg), EStG 17 …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. R. in der Beschwerdesache Bf., A-Straße, 1XXX Wien, über die Beschwerde vom 5.Oktober 2017 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Wien 2/20/21/22 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre…