…im Zuge des Beschwerdeverfahrens widerrufen wurde. 3. Rechtliche Würdigung Bei den verfahrensgegenständlichen Liegenschaften handelt es sich unbestrittenermaßen um "Altvermögen", weshalb eine pauschale Einkünfteermittlung gemäß § 30 Abs. 4 Z 2 EStG 1988 zu erfolgen hat: | Veräußerungserlös (anteilig) | 45.000 Euro | Anschaffungskosten (86%) |…
…sogenanntes "Altvermögen“, das am 31.3.2012 nicht mehr steuerhängig gewesen sei, sei die reduzierte Besteuerung auf Basis einer pauschalen Einkünfteermittlung vorgesehen. Das Finanzamt wies ergänzend auf die Einkommensteuerrichtlinien sowie auf Fachliteraturstellen hin. Im Streitfall sei der Veräußerungstatbestand, an den die Immobilienertragsteuer anknüpft, im Jänner…
Beim Erörterungstermin am 10.1.2023 führten die Parteien übereinstimmend aus, dass es auch (vergleichsweise geringe) Umsätze aus der Bewirtschaftung der Getreidefelder und des Forstes gibt und diese in den Umsätzen laut Kontrollmitteilungen nicht enthalten seien. Diese Umsätze würden jedenfalls im Sicherheitszuschlag Deckung finden. Es…
Die belangte Behörde gehe daher in ihrer "endgültigen Beurteilung" davon aus, dass die ***5*** ks die behaupteten Leistungen nicht erbringen könne, da sie über keine diese Leistungen notwendige Infrastruktur verfüge. Es bestehe lediglich eine Postadresse/Adresse Firmensitz und erfolge die Inanspruchnahme von Bürodienstleistungen vergleichbar denen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerden vom 13. Juni 2016 gegen die Bescheide des ***FA*** vom 10. Juni 2016 betreffend Einkommensteuer 2013 und 2014, Steuernummer ***BfStNr***, zu Recht erkannt: I. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache über die Beschwerde vom 28. Mai 2014 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt, alle datiert vom 28. April 2014, betreffend Einkommensteuer 2008 bis 2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde gegen die…
(5) Werden in einem Dokument, das Form und Inhalt eines Feststellungsbescheides hat, gemeinschaftliche Einkünfte auch Personen oder Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit zugerechnet, die nicht oder nicht mehr rechtlich existent sind (insbesondere infolge Todes, Beendigung der Gesellschaft, Gesamtrechtsnachfolge) oder die nicht oder nicht mehr handlungsfähig…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Gertraud Hausherr in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerden vom 17. April 2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes Waldviertel nun Finanzamt Österreich vom 18. März 2015 betreffend Einkommensteuer 2010, 2011, 2012 Steuernummer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinI. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch CONFIDA Klagenfurt Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Kardinalschütt 7, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, über die Beschwerde vom 24. Mai 2017 gegen die endgültigen Bescheide des Finanzamtes Spittal Villach…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin RR in der Beschwerdesache BF, Adr1, vertreten durch STB, Adr2, gegen die Bescheide des Finanzamtes FA vom 27.10.2011, St.Nr. xxxx (nunmehr yyyy), betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2008 bis 2010 zu Recht…
Die Beschwerdeführerin hätte daher im Jahr 2015 den Zugang des Hengstes mit € 14.705,63 als gleichzeitig mit der Aufnahme ins Anlageverzeichnis als Betriebseinnahme, die Transportkosten und die Absetzung für Abnutzung als Betriebsausgaben ansetzen sollen. Da das Ansetzen der Betriebseinnahme unterblieben ist, hat das…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke als Vorsitzenden, die Richterin Mag. Gertraud Hausherr als beisitzende Richterin, Stv. Kammerdirektor Ing. Mag. Dr. Martin Jilch als fachkundigen Laienrichter und Edeltraud Müller-Kogler als fachkundige Laienrichterin, über die als Beschwerde weitergeltende…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner, MBA MSc, sowie Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des Bf, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
… 16 Abs. 1 EStG 1988 dar, die bei der Einkünfteermittlung zu berücksichtigen waren. Weitere Werbungskosten wurden vom Beschwerdeführer nicht nachgewiesen. Die vom Beschwerdeführer ursprünglich erhobenen Einwände im Zusammenhang mit der Vermietung der ***Adresse 1***, es handle sich um Mieteinnahmen der Miteigentumsgemeinschaft bzw stelle seine Vermietung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Ingrid Enengel in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch Rubatscher Steuer- u. Wirtschaftspr. GmbH, Anichstraße 24, 6020 Innsbruck , gegen die Bescheide des FA Spittal Villach vom 14.11.2012 betreffend Nichtveranlagung zur Umsatz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***R1***, den Richter ***R2*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***R3*** und ***R4*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerden vom 21. Dezember 2020 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 6. November 2020 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerde vom 22. Juni 2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Stadt (nunmehr "Finanzamt Österreich") vom 21. Mai 2015 betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Anna Mechtler-Höger in der Beschwerdesache NameBf, AdresseBf, vertreten durch Mag. Rivo Java Killer, Hauptplatz 26, 2700 Wiener Neustadt, über die Beschwerde vom 04.02.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 7. Dezember 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. November 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Ingrid Enengel in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch Rubatscher Steuer- u. Wirtschaftspr. GmbH, Anichstraße 24, 6020 Innsbruck , gegen die Bescheide des FA Spittal Villach vom 31.10.2012 betreffend Nichtveranlagung zur Umsatz…