…Finanzstrafbehörde einzubringen und von dieser unter sinngemäßer Berücksichtigung der Bestimmung des § 212 Abs. 1 BAO zu erledigen. Dabei ist auch die Vorschrift des § 212 Abs. 2 BAO über die Stundungszinsen anzuwenden. Die Anwendbarkeit der BAO im Zusammenhang mit der Einhebung von Geldstrafen bezieht sich aber…
…BAO im Zusammenhang mit der Einhebung von Geldstrafen dort ihre Grenze, wo das FinStrG selbst eigene Bestimmungen, so z. B. in § 152 Abs. 1 FinStrG hinsichtlich des Rechtsschutzes (Zulässigkeit der Beschwerde gegen alle sonstigen Bescheide iSd FinStrG), enthält. Als Rechtsmittel gegen Bescheide, die im Einhebungs-…
…Einordnung als "einstweilige Maßnahme" vor und im Zusammenhang mit dem Eintritt der Vollstreckbarkeit sowie auch mit Bezug auf deren Wirkung als Titel. Im Falle von Maßnahmen zur Sicherung (u. a. der Einhebung) einer Geldstrafe kommt es allerdings nicht zu einer abschließenden rechtlichen Beurteilung eines Sachverhaltes…
…Zusammenhang mit der Entrichtung der Geldstrafe wird aber der Bf. auch auf die Bestimmung des § 172 Abs. 1 FinStrG hingwiesen, wonach für die den Finanzstrafbehörden obliegende Einhebung von Geldstrafen sinngemäß die Bestimmungen des § 212 BAO über die Beantragung bzw. Gewährung von Zahlungserleichterungen für den Fall…
…des Staates, diejenigen Gesetze anzuwenden, die er zur Sicherung der Zahlung der Steuer, sonstiger Abgaben oder von Geldstrafen für erforderlich hält.“ Der Verfassungsgerichtshof wendet idR Art. 5 StGG an und geht damit unausgesprochen davon aus, dass die beiden Garantien im Wesentlichen deckungsgleich sind. Das Eigentumsrecht…
…das Recht des Staates, diejenigen Gesetze anzuwenden, die er zur Sicherung der Zahlung der Steuer, sonstiger Abgaben oder von Geldstrafen für erforderlich hält.“ Ein starkes Indiz für die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit kann laut Pfau, Das Bundesfinanzgericht als Antragsteller im Normenprüfungsverfahren, ÖStZ 2014/566, 349 darin liegen…
…das Recht des Staates, diejenigen Gesetze anzuwenden, die er zur Sicherung der Zahlung der Steuer, sonstiger Abgaben oder von Geldstrafen für erforderlich hält.“ Ein starkes Indiz für die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit kann laut Pfau, Das Bundesfinanzgericht als Antragsteller im Normenprüfungsverfahren, ÖStZ 2014/566, 349 darin liegen…
…150 Abs. 2 BAO von einem Monat sei somit noch nicht abgelaufen und es sei die Einbringung der Beschwerde fristgerecht erfolgt. In weiterer Folge wurden in der Beschwerdeschrift die Aussetzung der Einhebung von Geldstrafen und Kosten beantragt sowie inhaltliche Einwendungen gegen den Schuldspruch erstattet. …
…Tatbestandsvoraussetzung für - die im Ermessen stehende - Nachsicht nach § 236 BAO ist, dass die Einhebung von fälligen Abgabenschuldigkeiten nach der Lage des Falles unbillig wäre. Bejaht die Abgabenbehörde das Vorliegen einer Unbilligkeit im Sinne des Gesetzes, so hat sie im Bereich des Ermessens - wiederum - nach Billigkeit…
…des Staates, diejenigen Gesetze anzuwenden, die er zur Sicherung der Zahlung der Steuer, sonstiger Abgaben oder von Geldstrafen für erforderlich hält.“ Der Verfassungsgerichtshof wendet idR Art. 5 StGG an und geht damit unausgesprochen davon aus, dass die beiden Garantien im Wesentlichen deckungsgleich sind. Das Eigentumsrecht…
…1991, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 158/1998, wird verordnet: Formular für die Organstrafverfügung: § 1. Für die Einhebung von Geldstrafen mit Organstrafverfügung (§ 50 VStG) ist das Formular 45 der Verwaltungsformularverordnung – VwFormV, BGBl. II Nr. 400/2013, in der jeweils geltenden Fassung, zu…
…hat das Organ zusätzlich jene Daten festzuhalten, die für eine allfällige Anzeigenerstattung an die Behörde erforderlich sind. (5) ... (5a) Das Organ (Abs 1) kann von der Einhebung einer Geldstrafe mit Organstrafverfügung absehen, wenn die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes und die Intensität seiner Beeinträchtigung durch…
…in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesfinanzgericht anwesende Behördenvertreterin einverstanden erklärte, unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Abstattung innerhalb der Vollstreckungsfrist erfolgt, zu gewähren. Die Bestimmung des § 54b VStG regelt die Vollstreckung von Geldstrafen. Dessen Abs. 3 ist somit nur auf Strafen anwendbar. § 54b Abs…
…mit den eingehobenen Strafbeträgen sind durch Verordnung der Bundesregierung zu regeln. (5a) Das Organ (Abs. 1) kann von der Einhebung einer Geldstrafe mit Organstrafverfügung absehen, wenn die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes und die Intensität seiner Beeinträchtigung durch die Tat und das Verschulden des Beanstandeten…
…eine allfällige Anzeigenerstattung an die Behörde erforderlich sind. (5) ... (5a) Das Organ (Abs. 1) kann von der Einhebung einer Geldstrafe mit Organstrafverfügung absehen, wenn die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes und die Intensität seiner Beeinträchtigung durch die Tat und das Verschulden des Beanstandeten gering sind…
…Die Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse des Beschuldigten sind bei der Bemessung von Geldstrafen ebenfalls zu berücksichtigen. Im gegenständlichen Fall schädigte die der Bestrafung zu Grunde liegende Tat das als bedeutend einzustufende öffentliche Interesse an der ordnungsgemäßen und fristgerechten Abgabenentrichtung, weshalb der objektive Unrechtsgehalt der Tat…
…sowie mit den eingehobenen Strafbeträgen sind durch Verordnung der Bundesregierung zu regeln. Gemäß § 50 Abs 5a VStG kann das Organ (Abs 1) von der Einhebung einer Geldstrafe mit Organstrafverfügung absehen, wenn die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes und die Intensität seiner Beeinträchtigung durch die Tat…
…mit den eingehobenen Strafbeträgen sind durch Verordnung der Bundesregierung zu regeln. (5a) Das Organ (Abs. 1) kann von der Einhebung einer Geldstrafe mit Organstrafverfügung absehen, wenn die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes und die Intensität seiner Beeinträchtigung durch die Tat und das Verschulden des Beanstandeten…
…mit den eingehobenen Strafbeträgen sind durch Verordnung der Bundesregierung zu regeln. (5a) Das Organ (Abs. 1) kann von der Einhebung einer Geldstrafe mit Organstrafverfügung absehen, wenn die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes und die Intensität seiner Beeinträchtigung durch die Tat und das Verschulden des Beanstandeten…
…mit den eingehobenen Strafbeträgen sind durch Verordnung der Bundesregierung zu regeln. (5a) Das Organ (Abs. 1) kann von der Einhebung einer Geldstrafe mit Organstrafverfügung absehen, wenn die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes und die Intensität seiner Beeinträchtigung durch die Tat und das Verschulden des Beanstandeten…