…Streitjahr am Familienwohnsitz in Polen zwei minderjährige Kinder (die 11 jährige schulplichtige Tochter und den vierjährigen Sohn) zu betreuen hatte. Die Abgabenbehörde stützt die Nichtanerkennung der beantragten Kosten (mit Verweis auf BFG vom 2.1.2018, RV/5100120/2017) darauf, dass Kinder alleine nicht für…
…zu meiner Familie. Ich fahre mit meinem eigenen Fahrzeug und immer alleine. Die Entfernung ist ca 243 km zwischen meinem österreichischen Nebenwohnsitz und meinem Familienwohnsitz. In Ungarn haben wir ein eigenes Eigentum. Ich habe zwei schulpflichtige Kinder und sie sprechen nicht Deutsch. Ich habe die…
…Streitzeitraum minderjährig und noch im schulpflichtigen Alter waren. Die gesamte Familie hatte seit dem Jahr 2001 (bzw die jüngere Tochter ab der Geburt im Jahr 2003) durchgehend einen Wohnsitz in R**** in Polen. Die beiden Kinder des Beschwerdeführers wurden in den Jahren 2001 und 2003…
…Polen in das Wohnhaus ihrer Eltern. Der Bf. selbst übersiedelte Anfang Mai 2017 an seine nunmehrige Adresse. Aus dem Akteninhalt ist ersichtlich, dass die Ehegattin des Bf. (diese seit dem 8.10.1990) ebenso wie die beiden Kinder (Tochter, geb. xx.xx.2011 und Sohn…
…also aus eigenem kein Einkommen erwirtschaftet. Die weiteren Feststellungen ergaben sich widerspruchsfrei aus dem vorgelegten Verwaltungsakt. Streitfrage: Fraglich ist, ob der in Polen wohnhaften und unselbständig beschäftigten und vom Kindesvater geschiedenen Bf ein Antragsrecht auf österreichische Familienbeihilfe für den gemeinsamen, ebenfalls in Polen lebenden Sohn…
…aus Polen stammende Bf. war in den Streitjahren als Maler in Österreich unselbständig beschäftigt. Seine Gattin wohnte in dieser Zeit mit dem gemeinsamen minderjährigen, schulpflichtigen und unterhaltsberechtigten Sohn am Familienwohnsitz in Polen, wo sie zwar keiner Erwerbstätigkeit nachging, da sie sich um Haushalt und die…
…Die Kopie des polnischen Zulassungsscheines im Vorakt zu ersehen wäre. Für die Tankbelege siehe Erklärung meiner Stamm-Tankstelle in EU-Land vom 07.09.2018." Die Meldebescheinigung bestätigt den gemeinsamen Wohnsitz des Beschwerdeführers, seiner Ehegattin und ihrer 4 gemeinsamen Kinder in EU-Land. Beigelegt war…
…den Kindern und weiteren Verwandten intakt, sondern auch zu Freunden, die der Bf während seiner Aufenthalte in Österreich seinen Angaben zufolge besuchte. Der Bf war laut Zentralem Melderegister seit 4.8.1993 mit seinem Hauptwohnsitz in Adresse, wo er und seine Gattin gemeinsam ein Eigenheim…
…Das Vorhandensein minderjähriger Kinder stelle keinen Grund für eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung dar. Vom Bf. sei nicht nachgewiesen worden, dass das Eigenheim in einem strukturschwachen Gebiet gelegen sei. Weiters habe der Bf. über seine Familienheimfahrten keine ordnungsgemäßen Grundaufzeichnungen vorgelegt und sei unter Zugrundelegung…
…bis 2016 eine Fachmittelschule besucht und der 1994 geborene Sohn am 07.06.2016 die Ausbildung zum Techniker abgeschlossen habe. Die angesprochene Polizeiausbildung könne daher nur den 2001 geborenen Sohn betreffen. Die Beibehaltung des Familienwohnsitzes auf Grund von schulpflichtigen Kindern bilde keine berufliche sondern eine…
…Der Vorlageantrag wurde wie folgt begründet: "[…] Ich lebe aktuell, gemeinsam mit meiner Familie, einer Frau und zwei schulpflichtigen Kindern (Alter 10 und 13 Jahre) in einem sehr kleinen Eigenheim in ***Adr. 1***, in diesem auf Hauptwohnsitz gemeldet, auf ca. 1/3 der gesamten Hausfläche…
…Auch dort würde er sich sehr häufig in seiner Freizeit aufhalten. Wegen derer schulpflichtigen Kinder sei ein Aufenthalt ihrerseits in E(D) bzw. Tirol schwierig und der Beschwerdeführer würde regelmäßig dorthin pendeln (deshalb auch der mittlerweile relativ hohe Km-Stand seines Fahrzeugs). Somit sei er…
…Soziale Unzumutbarkeit: Diese ist jeweils aus der Sicht des Veranlagungsjahres zu prüfen, die Kinder sind in den Jahren 2003 und 2006 geboren, die jüngere Tochter ist bis Ende der vorübergehenden Haushaltsführung noch nicht schulpflichtig, bei der älteren Tochter beginnt die Schulpflicht im ersten Streitjahr. 2…
…zum damaligen Zeitpunkt noch schulpflichtig gewesen seien, infolge der häufigen Übersiedlungen jedoch schulische Probleme in der Schweiz bekommen hätten, habe sich der Bf. im Jahr 2004 entschlossen, in Österreich ein Eigenheim zu kaufen. In der Folge sei seine Ehefrau mit den Kindern im Jahr 2004…
…die Kinder bereits im schulpflichtigen Alter gewesen, sodass davon auszugehen ist, dass sie eine Wiener Schule zum Zeitpunkt des Familienhauptwohnsitzes in Wien besucht haben. Da zu den Kriterien bei der Beurteilung des Kindeswohls insbesondere die Förderung der Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder ebenso…
…er kein Eigenheim mehr in Österreich und keinen nachweislichen Kontakt mehr mit ihnen hätte. Gerade dies wäre aber das letzte, was er tun würde, weil er mit der Vaterschaft seiner Tochter eine Verantwortung übernommen habe, zu der er stehen möchte. Er sehe zurzeit in der…
…dass sie immer wieder dorthin zurückkehre. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen sei zB bei Berufstätigkeit oder bei Familien mit schulpflichtigen Kindern relativ eindeutig bestimmbar, nicht jedoch bei der Bf mit der gebotenen Sicherheit, sodass die Erhebungen kein eindeutiges Ergebnis hervorgebracht hätten und insofern fehlerhaft seien. Standortvermutungen…
…Kindes belastend und bedauerlich ist, so macht diese Erkrankung die Verlegung des Wohnsitzes steuerlich grundsätzlich nicht unzumutbar. Das ärztliche Attest vom 30.4.2014 spricht davon, dass der Umzug für den Sohn aus ärztlicher Sicht nicht tragbar wäre, da er sich aus sozialer Sicht in…
…Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nach München war dem Bf damals nicht zumutbar, zumal er zwei minderjährige schulpflichtige Kinder hatte und der damals yy-jährige Bf kurz vor seiner Pensionierung stand. Die Voraussetzungen für die Absetzung der Kosten der Familienheimfahrten als Werbungskosten sind somit…
…mindestens 120 schulpflichtige Kinder wohnen, deren Schulweg unter Bedachtnahme auf die örtlichen Verkehrsverhältnisse zumutbar ist und in nicht mehr als einer Stunde zurückgelegt werden kann. Nach § 46 Abs. 1 K-SchG sind Schulen von jenen gesetzlichen Schulerhaltern zu errichten und zu erhalten, in deren Gebiet…