…die von Ihnen verteilten Werbegeschenke, die mit dem Namen des Politikers versehen sind, im Rahmen eines Wahlkampfes, absetzbar. Ausgaben für Geschenke, Gutscheine, Eintritts- oder Ehrenkarten, Spenden, Tombola, Mitgliedsbeiträge regionaler Vereine etc. sind durch die Stellung des Geschenkgebers bedingte Aufwendungen der privaten Lebensführung (§ 20 EStG) und…
…Blasmusik ***4*** und betreffend sonstige Veranstaltungen in ***4*** ist die diesbezügliche Rechtslage bzw. Judikatur vor Augen zu halten. So fallen Aufwendungen für Ballbesuche und im Zusammenhang damit stehende Ausgaben (z.B. Aufwendungen für Eintritts- oder Ehrenkarten, Taxikosten, Ballkleidung, etc…) grundsätzlich unter das Abzugsverbot des …
…1251/52, VwSlg 1145/F). Auch Spenden für Ehrenkarten zu einer Ballveranstaltung sind als Entgelt für das Recht zur Teilnahme an der Veranstaltung anzusehen (vgl VwGH 16.3.1949, 1156/47). Ebenso sind "freiwillige Spenden" für die Renovierung einer Kapelle Entgelt für die Leistungen eines…
…seinen Mitgliedsbeitrag für den USV ***X*** (Fußballverein) sowie für von der ***Partei*** ***N*** im Jahr 2017 an ihn verrechnete WK für das Jahr 2016. Zu den Aufwendungen für Veranstaltungsbesuche: Aufwendungen für Ballbesuche und damit im Zusammenhang damit stehende Ausgaben (zB Aufwendungen für Eintritts- oder Ehrenkarten…
…siehe Kofler/Wurm in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG21 § 20, Tz 83 f. und die dort zitierte Judikatur). Aufwendungen für Ballbesuche und im Zusammenhang damit stehende Ausgaben (zB Aufwendungen für Eintritts- oder Ehrenkarten, Taxikosten, Ballkleidung, Zuwendungen an das Komitee, Bewirtungskosten) fallen unter das Abzugsverbot des…
…der Entscheidung vom 28.05.2008, RV/2145-W/07, betreffend eine Stadträtin und Landtagsabgeordnete: Aufwendungen für Ballbesuche und im Zusammenhang damit stehende Ausgaben (z.B. Aufwendungen für Eintritts- oder Ehrenkarten) fallen unter das generelle Abzugsverbot des § 2 Abs. 1 Z 3 EStG (Doralt, EStG …
…dienen, sind keine Werbungskosten selbst wenn der Besuch von Veranstaltungen oder die Mitgliedschaft in Vereinen als gesellschaftliche Verpflichtung gesehen werden. Aufwendungen für Ballbesuche und im Zusammenhang damit stehende Ausgaben (z.B. Aufwendungen für Eintritts- oder Ehrenkarten) fallen unter das generelle Abzugsverbot des § 2 Abs. 1…
…abzugsfähig, da eine Werbewirksamkeit etwa durch politische oder werbende Veranstaltungen oder in anderer Form weder behauptet wurde noch erkennbar ist. Aufwendungen für Ballbesuche und in Zusammenhang damit stehende Ausgaben (z.B. Aufwendungen für Eintritts- oder Ehrenkarten) fallen unter das generelle Abzugsverbot des § 20 Abs. 1…